Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Schweizer lassen sich nicht von Lockerungen täuschen – 10.000 klagen gegen Corona-Politik

Der Schweizer Verein „Wir Menschen“ hat gemeinsam mit 10.000 Mitstreitern am 17. Februar Klage beim Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) Klage gegen die Corona-Politik erhoben. Dabei geht es nicht bloß um eine Beendigung der Maßnahmen, sondern vor allem auch darum, die rechtswidrigen Handlungen gegen die Bevölkerung gerichtlich festzustellen und auszuschließen, dass sie in der Zukunft wiederholt werden könnten.

Denn auch in der Schweiz wissen die Menschen, dass sie sich durch vorübergehende Lockerungen nicht täuschen lassen dürfen: Im Herbst können die Maßnahmen bereits wieder verschärft werden – und auch die Panik vor der nächsten „Pandemie“ wird bereits geschürt. Dem soll ein Riegel vorgeschoben werden.

Der Klage nach sei unter anderem gerichtlich festzustellen, dass:

  • Die durch den Bundesrat erlassenen Corona-Massnahmen rechtswidrig waren und sind.
  • Die seit zwei Jahren eingesetzten PCR-Tests keine epidemiologisch relevante Aussagekraft haben.
  • Das vom Bundesrat als Zentrum der so genannten „Pandemie“ erklärte Virus „SARS-CoV-2“ bis heute nicht isoliert und biochemisch charakterisiert werden konnte. Ohne Kontrollversuche fehlt zudem jeder Nachweis für dessen Eigenschaft als Krankheitserreger, selbst wenn man meint, auf dessen Isolation verzichten zu können.
  • Der Bundesrat zu verpflichten sei, alle freiheitsbeschränkenden Massnahmen sofort zu beenden, um auf diese Weise seiner Pflicht zur Schadensminderung nachzukommen.
  • Den Klägern geht es nicht um Geld. Sie verlangen als Schadenersatz nur einen symbolischen Betrag von je einem Franken, vor allem aber Genugtuung durch das beantragte Feststellungsurteil des Bundesgerichts.

Die Klage finden Sie hier:

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