Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Schweizer Regierung diskriminierte in der «Pandemie» Menschen mit Behinderungen

Die Schweiz verletze in vielerlei Hinsicht die Rechte von Behinderten. Zu diesem Fazit ist jüngst der UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gelangt. Er warf den Schweizer Behörden unter anderem vor, sie hätten Behinderte zu wenig vor Diskriminierung geschützt.

Der Bericht kritisierte die Schweiz auch für ihren Umgang mit den Corona-Massnahmen. Autisten, die keine Masken tragen können, seien während der Pandemie wiederholt diskriminiert worden.

Dazu der Bericht: «Der UNO-Ausschuss stellt besorgt fest, dass den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen bei den Covid-19-Massnahmen ungenügend Rechnung getragen wurde. Öffentlichkeit, Verkehrsbetriebe und Medien waren über Maskendispense nur mangelhaft informiert. Das führte dazu, dass autistische Personen mit Dispensen ständig verunglimpft wurden.»

Vor diesem Hintergrund lautet die Empfehlung des Ausschusses: Die Schweiz müsse künftig sicherstellen, dass Massnahmen behindertengerecht seien. Diese sollten in Kooperation mit Behinderten ausgearbeitet werden. Wichtig sei, dass «Informationen zu Pandemie-Massnahmen – einschliesslich Maskendispensen – der Öffentlichkeit, den zuständigen Behörden, Unternehmen und den Medien bekannt gemacht werden».

Beunruhigt über das Schweizer «Pandemie»-Regime zeigt sich die Nichtregierungsorganisation (NGO) Autistic Minority International. «Autistinnen und Autisten sind besorgt, dass die Aufhebung der nationalen Massnahmen per 1. April die Diskriminierung nicht beendet. Zum Beispiel führe das Schutzkonzept für Arztpraxen des Berufsverbandes der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH (Version vom 18. März) die Maskenpflicht fort, sieht keine Ausnahmen vor und sagt nichts über Menschen, die keine Maske tragen können», schreibt die Organisation in ihrer Medienmitteilung.

Behinderten, die keine Maske tragen können, würde deshalb weiterhin der Zugang zum Gesundheitswesen erschwert oder verweigert. Das verstosse klar gegen die UNO-Behindertenrechtskonvention. Es existiere inzwischen keine rechtliche Grundlage mehr, die es Arztpraxen erlauben würde, noch immer Maskendispense zu kontrollieren, so Autistic Minority International.

Die Organisation kritisiert insbesondere auch den Bund, der sein Merkblatt bezüglich den Maskendispensen per 1. April ersatzlos von der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) gelöscht habe. Auch macht die NGO auf Diskriminierungsfälle aufmerksam. So verweigerte beispielsweise die TopPharm Hirsch-Apotheke in Solothurn einem Autisten, der keine Maske tragen kann, die Booster-Impfung, obwohl die Massnahmen bereits aufgehoben worden seien. Begründung: «Grundsätzlich besteht bei uns keine Maskenpflicht. Jedoch führen wir die Maskenpflicht in unseren Beratungsräumen weiterhin fort, da dort die Distanz nur schlecht eingehalten werden kann. Aus diesem Grund wäre das Impfen nur mit Maske möglich.»

Mehrere Menschen mit Behinderungen nahmen im März 2022 bei den Gesprächen mit Vertretern des UNO-Ausschusses teil, darunter auch die bekannte Thurgauer Kantonsrätin Barbara Müller. Gegenüber Corona-Transition erklärt sie: «Mir ging es darum, auf die teils grossen Probleme aufmerksam zu machen, mit denen Menschen mit Behinderung während den Corona-Massnahmen zu kämpfen hatten, insbesondere was Maskendispense und deren Handhabung und die sattsam bekannt gewordenen Konflikte deswegen betrifft.»

Müller, die auch als Vertreterin von Autistic Minority International aktiv ist, wurde im Bericht der Nichtregierungsorganisation ebenfalls positiv gewürdigt für ihre Kritik an den Massnahmen (wir berichteten, siehe hier und hier). «Autistische Menschen wie Dr. Barbara Müller, sehbehinderte Kantonsrätin aus dem Kanton Thurgau mit diagnostiziertem Asperger-Syndrom, sehen sich deshalb gerechtfertigt in ihrer öffentlichen Kritik an der Umsetzung der Maskenpflicht, welche zu vielen leidvollen Situationen für Menschen mit Behinderungen geführt hat», schrieb die Organisation.

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