Am Sonntag brach sich eine Dame den kleinen Finger der linken Hand und fuhr ins Lorenz Böhler-Unfallkrankenhaus in Wien. Dort wollte sie sich rasch behandeln lassen, da sie Schmerzen hatte. Sie hat sich keine der Gentechnik-Spritzen verabreichen lassen, ist also „ungeimpft“ und verfügt über ein gültiges Maskenbefreiungsattest. Obwohl ein Schild am Eingang des Krankenhauses besagt, dass Notfälle von sämtliche Zugangsregelungen ausgenommen sind, wird die Dame nach langem Hin und Her einfach nicht behandelt. Der Freiheits-Aktivist und Organisator der Mega-Demos, Martin Rutter, war mit vor Ort und dokumentierte den erschütternden Fall. Er rief die Polizei, um die Sache zu klären. Die Exekutivbeamten weigerten sich allerdings, eine Anzeige aufzunehmen.
Behandlung im Notfall? Fehlanzeige!
Es war ein schmerzlicher Spießrutenlauf, den die Dame mit ihrem gebrochenen kleinen Finger hinter sich bringen musste. Am Sonntag, den 16. Jänner, hatte sie sich an der linken Hand verletzt und verspürte starke Schmerzen. Gemeinsam mit Demo-Organisator Martin Rutter fuhr sie daher ins Lorenz Böhler-Unfallkrankenhaus in Wien. Die Dame ist nicht mit den experimentellen Spike-Injektionen behandelt und hat auch ein Maskenbefreiungsattest, das von einem österreichischen Arzt ausgestellt wurde. Gemäß dem aufgestellten Schild vor dem Eingang, das besagt, dass Notfälle von den Zugangsregelungen ausgenommen seien, hätte die weitere Prozedur eigentlich problemlos ablaufen sollen. Doch es kam leider ganz anders.
Trotz Maskenattest aus Spital geworfen
Die Dame wollte keinen Test machen, da sie ja aufgrund eines Notfalls im Krankenhaus war, und auch die Maske nicht tragen – logisch, denn sie hatte ja von einem Arzt attestiert bekommen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen darf. Das war dem offenbar medizinisch wenig kompetenten Personal bei der Aufnahme allerdings egal. Die Behandlung wurde verweigert und die Dame des Spitals verwiesen.
Polizei veranlasste, dass die Frau behandelt wird – Anzeige wollten Beamte nicht aufnehmen
In der eisigen Kälte wartend wurde von Rutter die Polizei verständigt, um die Sache zu klären. Vor Ort angekommen, kontrollierten die Beamten zuallererst das Attest der Dame. Die Herren der Exekutive vereinbarten mit dem Krankenhauspersonal der Notaufnahme, dass die Dame mit Maske behandelt werden solle – obwohl sie ein gültiges Attest besitzt. Seitens des Spitals stimmte man dem zu. Man nötigte die arme Frau also tatsächlich zu einer für sie gesundheitsschädlichen Handlung! Zusätzlich weigerten sich die Beamten auch noch, vor ihrer Abfahrt eine Anzeige aufzunehmen. Bei diesen beiden Polizisten ist die Bezeichnung „Freund und Helfer“ also wohl eher nicht angebracht.
Reine Schikane? Plötzlich keine Versicherung – und dann doch wieder…
Die Dame durfte das Krankenhaus also nun betreten. Doch nun hieß es plötzlich, sie sei nicht versichert und müsse 200 Euro für die Behandlung auslegen. Als sie das Geld brachte, erhielt sie plötzlich die Information, dass sie doch versichert sei. Ob diese „Verwirrung“ reiner Schikane oder purer Inkompetenz geschuldet war, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden. Allerdings gibt es wohl nicht viele andere Erklärungsmöglichkeiten. Denn trotz der zuvor getroffenen Vereinbarung mit der Polizei, die Behandlung durchzuführen, wurde diese erneut verweigert, die Dame wieder unbehandelt weggeschickt.
Auch mit Maske wurde Behandlung verweigert – unterlassene Hilfeleistung?
Beim dritten Versuch setzte sich die Dame dann die Maske, von der sie eigentlich aus gesundheitlichen Gründen befreit ist, auf. Obwohl sie nun eine Maske trug, wurde sie beim erneuten Betreten der Notaufnahme diesmal sogar angeschrien. Behandelt wurde die Dame wieder nicht. Nun wird man rechtliche Schritte sowohl gegen die Polizeibeamten als auch gegen das Krankenhaus vorbereiten. Unterlassene Hilfeleistung steht im Raum.
Diagnose und Behandlung in anderem Krankenhaus
Nach dem neuerlichen Rauswurf fuhren Rutter und die Dame nun zur Klinik Donaustadt. Die Schmerzen der Dame hatten sich in der Zwischenzeit verschlimmert. Erst wollte man auch in diesem Spital ein ähnliches schikanöses Spiel mit der armen Patientin treiben. Nach Androhung, man würde die Polizei verständigen, lenkte man dort allerdings ein und behandelte die Frau. Bei einer Röntgenuntersuchung wurde der Bruch am kleinen Finger der linken Hand dann festgestellt.
So weit ist es in Österreich also gekommen, dass man die Polizei rufen muss, um im Spital behandelt zu werden – und nicht einmal dann kann man sich darauf verlassen.