Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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So melden Sie Impfschäden

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Sie haben das Recht, Behörden unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln und somit auch von Impfstoffen direkt zu melden. Sie können eine Nebenwirkung für sich oder auch im Namen einer anderen Person melden, die Sie betreuen, wie etwa im Namen eines Kindes oder eines Angehörigen.

Das können sie aktuell auf nachfolgenden, vier Wegen tun:

1 – Beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI): hier das Meldeformular

2 – Beim Hersteller des Impfstoffes:  Das kann entweder über die Webseite des Herstellers oder per Post geschehen. Die Hersteller sind verpflichtet, die Meldung an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) weiterzuleiten, dafür müssen sie den Standard-ICSR (individual case safety report) verwenden. Allerdings erfolgt eine Meldung beim Hersteller am besten über den Arzt, da sie dann vom Hersteller ernster genommen und schneller verarbeitet wird. Die Meldepflicht des Herstellers bei der EMA für unerwünschte Wirkungen von Impfstoffen gilt auch für COVID – siehe hier.

3 – Über Ihren Anwalt: Ein anwaltlicher Schriftsatz an den Hersteller mit Verteiler EMA, BfArM und PEI. Damit wird am meisten Druck ausgeübt. Achgut-Autor Jochen Ziegler empfiehlt in seinem Beitrag diesen Weg bei Todesfällen oder schweren Folgen wie neurologischen Schäden, Schäden des Herzmuskels oder Blutgerinnungsstörungen im Zusammenhang mit der Impfung.

4 – Obduktion: Bei Todesfällen besteht die Möglichkeit eine Obduktion zu verlangen. Man sollte für den dritten und vierten Fall einen Medizinanwalt beauftragen, der die beste Vorgehensweise kennt.

Jochen Ziegler weißt in seinem Beitrag darauf hin, dass der ersten, dritten und vierten Möglichkeit der Staat die Impfschäden-Meldung direkt bekommt. Bei Möglichkeit zwei indes entstehe aber auch Druck, da die Hersteller die Fälle nicht nur dem Staat melden, sondern auch in der periodischen Berichterstattung an die EMA berücksichtigen müssen. Todes- und Behinderungsrisiken wie die oben genannten hätten in der Vergangenheit jedes prophylaktische Arzneimittel (dazu gehören Impfstoffe) gekippt, und auch viele akut therapeutische. (SB)

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