Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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So will ORF-Wolf vor Gericht neue, gesellschaftliche Wirklichkeit erschaffen

Im heutigen Prozess des Außerparlamentarischen Corona Ausschusses (ACU) – Wochenblick berichtete – gegen Armin Wolf zeigte sich dieser gereizt. Nachdem die Gruppe einen offenen Brief in mehreren großen Zeitungen veröffentlichte, in dem sie die Corona-Maßnahmen der Regierung um ein Weiteres kritisierte, bezeichnete er sie als „Corona-Leugner“. Mit hochrotem Kopf erklärte Wolf vor Gericht, dass mit dem Begriff „Corona-Leugner“ nicht Personen gemeint seien, die die Existenz des Virus leugneten. 

Ein Kommentar von Bernadette Conrads

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  • Typisch Politologe: Wolf versucht vor Gericht neue Wirklichkeit zu schaffen
  • Sozialwissenschaftliche Strategie: „Worte schaffen Wirklichkeit“
  • Steht im Verfahren sieben namhaften Juristen gegenüber
  • Abgehobener Elite-Journalist hält sich für „unbotmäßig“, obrigkeitskritisch
  • „Corona-Leugner“ laut ORF-Wolf sachlicher Begriff
  • Sollen Maßnahmenkritiker froh sein, dass er sie nicht als Covidioten bezeichnet hat?
  • Leugner sollen sich nicht mehr durchs Leugnen eines Umstands definieren
  • Umwertung aller Werte birgt große gesellschaftliche und juristische Probleme
  • Prozess-Ausgang von großer politischer Bedeutung

Worte schaffen Wirklichkeit: Dieser Erkenntnis bedienen sich – ausgehend von der Sozialwissenschaft linke Gruppierungen seit Jahrzehnten (Vgl. „Die gesellschaftliche Konstruktion der Wirklichkeit“, Berger/Luckmann). Sie ist die Grundlage für das Gendern und für die ständige Dekonstruktion und Neuformung unserer Sprache. Das Ziel ist es, ein „neues Bewusstsein“ und nicht zuletzt eine neue Gesellschaft zu erschaffen.

Armin Wolf, der einen Doktor in Politikwissenschaft hat, weiß freilich um diese Taktik. Und so legte er seine Strategie im „Corona-Leugner“-Prozess darauf aus, den Begriff zu seinen Gunsten umzudeuten. So versucht er den sieben namhaften Juristen, die sich von ihm nicht unwidersprochen verunglimpfen ließen, die Stirn zu bieten.

Demokratie bedeutet für Wolf, dass Leute an Echsenmenschen glauben

Und diese Umdeutung treibt seltsame Blüten. So seien „Corona-Leugner“ aus seiner Sicht angeblich nicht Personen, die die Existenz von Corona leugneten. Außerdem habe er die Kläger um Herrn Mag. Dr. Michael Brunner (Anwälte für Aufklärung und ACU) damit gar nicht gemeint, wand sich Wolf vor Gericht in seiner Darstellung wie ein Wurm. Adressiert sei sein Tweet, der Grundlage für die Klage war, ohnehin an den Kurier gewesen, so Wolf.

Zerknirscht erklärte Wolf abschätzig, dass es derartige Inserate natürlich in einer Demokratie geben dürfe, es herrsche ja Meinungsfreiheit. Und diese zeichne sich dadurch aus, dass man ja sogar der Ansicht sein dürfe, dass wir von „Echsenmenschen“ beherrscht würden. Dadurch brachte Wolf freilich um ein Weiteres seine Verachtung gegenüber den Maßnahmenkritikern zum Ausdruck. Wolf assoziiert also nicht nur die Kritiker, sondern auch die Demokratie und die Meinungsfreiheit offenbar mit dem Äußern von Unsinn.

Sollen froh sein, dass sie nicht als „Covidioten“ bezeichnet wurden?

Er gab vor, nicht erkennen zu können, inwiefern man sich von der Bezeichnung „Corona-Leugner“ in Misskredit gebracht sehen könne. Aus seiner Sicht sei der Begriff „Corona-Leugner“ ein sachlicher. Hätte er die Maßnahmenkritiker beleidigen wollen, so Wolf, hätte er sie überhaupt als „Covidioten“ bezeichnet. Ergo: Aus seiner Sicht sollen die Kritiker also froh sein, nicht noch derber beschimpft worden zu sein. Damit ließ der ORF-Moderator, der von unser aller GIS-Gebühren gut lebt, um ein Weiteres tief blicken. Um Objektivität zeigt er sich bekanntlich in seiner Tätigkeit als Moderator des öffentlich-rechtlichen österreichischen Fernsehens schon nicht bemüht, wieso also privat? Doch auch das kennt man aus der Politikwissenschaft: In ihr ist die Ansicht stark, dass es ohnehin keine Objektivität gebe und Forscher daher selbstverständlich subjektiv vorgehen können oder gar sollen.

Prozess von großer politischer Bedeutung

Man hatte das Gefühl, es fiele dem prominenten ORF-Moderator schwer, sich zu beherrschen. Verständlich: Es geht in diesem Prozess um wesentlich mehr, als um die von der Klägerseite geforderte Übernahme der Prozesskosten durch Armin Wolf oder die Gegendarstellung auf dessen Twitter-Seite. Er weiß, dass es sich, wenn er wirklich verurteilt wird, um einen unglaublichen metapolitischen Erfolg für die Kritiker der Corona-Maßnahmen handelt. So wäre nicht nur er, sondern auch weitere, große Teile der Öffentlichkeit, der Eliten, für ihre Polemik und für ihr „Drüberfahren“ über die Kritiker der vorherrschenden Politik bloßgestellt. Und damit würde auch die Debatte darum, wie es um unsere Demokratie steht befeuert.

Veröffentlichung auf Twitter wäre krasse Wolf-Niederlage

Doch auch Wolf selber, der sich auf seinem Twitter-Profil allen Ernstes damit identifiziert, „unbotmäßig, sich nicht so verhaltend, wie es von der Obrigkeit gefordert wird“ zu sein, wäre schwer angeschlagen, so er den Forderungen der Kläger entsprechend das ACU-Inserat mitsamt Gegendarstellung 30 Tage lang auf seiner Twitterseite – oben angepinnt – veröffentlichen müsste. Mehrmals stellten er und sein Verteidiger klar, dass das für ihn nicht in Frage käme. Von Beginn an scheiterte jeder Versuch eines gerichtlichen Vergleichs an dieser Frage. Wären die Kläger von der Forderung einer Gegendarstellung abgekommen, hätte sich Wolf wohl darauf eingelassen.

Die Umwertung aller Werte

Nietzsche sah in seiner Analyse der „Umwertung aller Werte“ den Niedergang unserer Kultur begründet. Keine Sorge, diesen wird Armin Wolf nun alleine durch seine absurde Darstellung, dass „Leugner“ sich nunmehr nicht weiter durch das Leugnen definierten, nicht erreichen. Sollte er aber damit Erfolg haben, so wäre es dennoch ein wesentlicher, weiterer Schritt in diese Richtung. Welcher Gewissheit kann man sich in einer Welt noch sicher sein, wenn sicher geglaubte Begriffsbedeutungen von heute auf morgen einfach verschwinden? Zu Recht warf der Anwalt der Klägerseite die Frage auf, wie es sich aus Wolfs Sicht mit der Holocaust-Leugnung verhalten solle. Absurd: Wenn ein Corona-Leugner nicht das Virus leugnet, was betreibt dann ein Holocaust-Leugner? Sollte sich Wolfs Umwertung gerichtlich durchsetzen, würde das unsere Gesellschaft und den Rechtsstaat in der Konsequenz wohl in mehrerlei Hinsicht in Frage stellen.

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