Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Soldaten wehren sich gegen die bevorstehende Impfpflicht des Militärs und reichen Klage gegen das Pentagon ein

Das Verteidigungsministerium fordert von allen US-Militärtruppen, den COVID-19-Impfstoff bis zum 15. September einzunehmen. Die Associated Press hatte zuvor über das Memo von Verteidigungsminister Lloyd Austin berichtet .

Der AP berichtete, dass „die Frist verlängert werden könnte, wenn der Impfstoff die endgültige FDA-Zulassung erhält oder die Infektionsraten weiter steigen“.

„Ich werde nicht zögern, früher zu handeln oder dem Präsidenten einen anderen Kurs zu empfehlen, wenn ich das für nötig halte. Um diese Nation zu verteidigen, brauchen wir eine gesunde und einsatzbereite Streitmacht“, fügte der Verteidigungsminister hinzu.

Ein Angehöriger der Streitkräfte, der sich weigert, den Impfstoff einzunehmen, wird nach dem UCMJ bestraft, heißt es in dem Bericht der AP. Die Strafe für die Weigerung, einer Anordnung Folge zu leisten, kann bis zum Kriegsgericht eskalieren.

„Einige ungeimpfte Servicemitarbeiter haben vorgeschlagen, die Impfung zu bekommen, sobald sie erforderlich ist, aber andere sind strikt dagegen“, heißt es in dem Bericht.

Jetzt reichen einige dieser „völkisch abgelehnten“ Soldaten vor Gericht Klage gegen das kommende militärische Impfmandat ein. Die in der Klage als Angeklagten aufgeführten Personen sind Verteidigungsminister Lloyd Austin, Gesundheitsminister Xavier Becerra und Janet Woodock, amtierende Kommissarin der Food & Drug Administration.

„Die Kläger, Staff Sergeant Daniel Robert, US-Armee, und Staff Sergeant Holli Mulvihill, USMC, reichen einzeln und im Namen aller anderen in ähnlicher Lage aktiven Soldaten, der Nationalgarde und der Reserve als dokumentierte Überlebende von COVID-19 diese Klage gegen die US-Verteidigungsministerium („DoD“) beantragt, ein Feststellungsurteil zu erwirken, dass das DoD sie gemäß den bestehenden Militärvorschriften, Bundesvorschriften, Bundesgesetzen und der US-Verfassung nicht zu einer COVID-19-Impfung zwingen kann“, heißt es in der Rechtsbeschwerde der Kläger .

„Der Verteidigungsminister Lloyd Austin (die „SECDEF“) hat den Klägern per Memo öffentlich mitgeteilt, dass er die Genehmigung des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika (der „Präsident“) einholen wird, um den COVID-19-Impfstoff zu beauftragen am oder um den 15. September 2021“, stellen die Kläger fest. „Nach bestem Wissen und Gewissen impft das DoD bereits Militärangehörige unter eklatanten Verstoß gegen seine gesetzlichen Verpflichtungen und die Rechte von Militärangehörigen nach Bundesrecht und der Verfassung.“

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