Horst D. Deckert

Soll so Impf-Versagen vertuscht werden? Neuer RKI-Bericht ohne Wirksamkeits-Analyse

Das Robert-Koch-Institut (RKI) ist seit Beginn der sogenannten Corona-“Pandemie” fast jedem Bürger ein Begriff. Sein Chef Lothar Wieler sorgte immer wieder mit Forderungen nach scharfen Maßnahmen, wie einer Lockdown/2G-Kombination, für Unmut. Aber die Einrichtung erhebt auch in deutscher Gründlichkeit zahlreiche Corona-Daten, die sie stets in ihren Wochenberichten veröffentlichte. Nun, wo die Unwirksamkeit der experimentellen Gen-Behandlungen immer offensichtlicher wird, schränkt sie dies im aktuellen Bericht vom 5. Mai aber scheinbar ein – und veröffentlicht keine Zahlen zur Wirksamkeit mehr.

“Impf-Effektivität” stark rückläufig…

In den vergangenen Wochen erschien jeweils ein detaillierter Bericht, in dem unter anderem auch die Inzidenz von Corona-Patienten nach Alter und Impfstatus erhoben wurde. Hier näherten sich die Inzidenzen sowohl bei symptomatischen Fällen als auch bei Spitalspatienten immer näher an – egal, ob dies nun die Altersgruppe 12-17 Jahre, 18-59 Jahre oder über 60 Jahre betraf. Noch bis einschließlich Ende März war dabei ein leicht höherer Wert bei jüngeren Personen ohne Spritze zu erkennen – allerdings auf einem niedrigen Niveau: nur einer von 100.000 angesteckten Jugendlichen musste ins Krankenhaus.

Nun aber ist die Differenz in den Grafiken gar nicht mehr recht zu erkennen. Der Bericht vom 28. April, der die Zahlen bis einschließlich zur Monatsmitte einfing, zeigte, dass bei symptomatischen Fällen kaum ein Unterschied nach Impfstatus sichtbar war – und “Geboosterte” in der größten Gruppe (18-59) sogar den höchsten relativen Anteil hatten. Bei Spitalseinweisungen war der vermeintliche “Booster-Effekt” nun faktisch völlig verschwunden. In allen drei erhobenen Alterskohorten fiel die Spitals-Inzidenz für alle “Immunisierungs-Levels” bis dahin auf unter 10. Also musste ein neuer Kniff her.

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…und künftig nicht mehr Teil des RKI-Berichts

Im neuesten Bericht vom gestrigen 5. Mai, sind diese Statistiken nun nicht mehr sichtbar. Dem nicht genug, denn das RKI spricht ganz offen davon, die Wirksamkeits-Analyse ab sofort einzusparen: “Ab dem heutigen Donnerstag sind im COVID-19-Wochenbericht des RKI keine regelmäßigen Informationen zur Wirksamkeit der COVID-19-Impfung mehr vorgesehen.” Angeblich möchte man dann in nicht näher definierten “regelmäßigen Abständen separate Auswertungen” zu diesem Themenkomplex veröffentlichen, die “eine detaillierte Betrachtung einzelner Aspekte erlauben”.

Dass dies womöglich mit der bestenfalls marginalen und rapide abnehmenden vermeintlichen “Schutzwirkung” zu tun hat, ergeht nun nur mehr aus dem Lauftext zu den Intensivstation-Aufnahmen. Im vergangenen Monat hatten 73,7 Prozent (2.664 Fälle) davon einen “vollständigen Impfschutz”, 20,3 Prozent (736) waren ungeimpft und sechs Prozent (217 Fällen) hatten einen “unvollständigen Impfschutz” (vorherige Genesung oder Teil-“Immunisierung” einschließlich abgelaufener Zertifikate), der Booster-Anteil betrug 47,7 Prozent. Die Rohdaten hatten übrigens schon vor einigen Wochen insbesondere für jüngere Menschen eine negative Impfeffektivität ausgewiesenWochenblick berichtete.

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Statistik als vernichtendes Urteil für Impf-Experiment

Selbst wenn man den Schlussfolgerungen des RKI – das die “Impfung” selbstredend prinzipiell sehr wohl für wirksam erachtet – als glaubwürdig betrachtet, wäre solcher Befund selbst unter Berücksichtigung der deutschen Impfquote ein vernichtendes Urteil für das Impf-Experiment. Denn laut demselben Bericht erhielten 77,6 Prozent der Bevölkerung mindestens eine Dosis. Es nahmen 75,8 Prozent eine zweite, 59,3 Prozent eine dritte und 4,9 Prozent der Menschen einen vierten Stich in Anspruch. Damit ist der Anteil von Stich-Vermeidern unter den frischen Intensivpatienten geringer als in der Gesamtbevölkerung. Die Mär vom “Schutz vor schweren Verläufen” ist damit faktisch widerlegt.

Der Anteil “vollständig geimpfter” Personen über 60 Jahren bei Intensiv-Aufnahmen betrug sogar 81,9 Prozent. Dies deckt sich in etwa mit der “Booster”-Quote in dieser Altersgruppe. In der aktuell gültigen Fassung des Infektionsschutzgesetzes gelten Personen prinzipiell nur nach drei Einzelimpfungen als “vollständig geimpft”. Ausnahmsweise gelten Personen unter bestimmten Umständen auch als “vollständig geimpft”, wenn sie zwei Impfdosen und eine Genesung hinter sich haben.

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