Horst D. Deckert

Staatstrojaner: Merkels Groko höhlt den Rechtsstaat immer weiter aus

Immer rasanter vollzieht sich die Aushöhlung des Rechtsstaats und die sublime Errichtung eines Polizeistaats unter dieser Bundesregierung, und aus dem (von der Politik selbst so bezeichneten) Corona-Regime wird langsam, aber sich ein echtes Regime. Den wenigsten Bürgern, die in treudoofer Naivität weiter ihr Urvertrauen in die „besten“ Absichten und Respekt der Groko für Demokratie und Grundrechte bekunden, ist überhaupt bewusst, was sich hier im Gange ist.

Ein erneuter, weitgehend unter dem Radar kritischer Medien (soweit noch vorhanden) oder einer wachsamen Öffentlichkeit beschlossenen Tabubrüche ist der Einsatz von Staatstrojanern, auf den sich die Koalition nun im neuen Bundespolizeigesetz – gegen de ursprünglichen vehementen Widerstand der SPD – geeinigt hat. Er sieht den Einsatz der Ausspähung von IT-Sphären durch Behörden vor, und zwar künftig schon BEVOR diese überhaupt eine Straftat begangen haben.

Nach der Einigung der Regierungsfraktionen soll diese Ungeheuerlichkeit einer „präventiven Telekommunikationsüberwachung“ morgen im Bundestag beschlossen werden, die eine Durchleuchtung praktisch jedes Bürgers erlaubt. Die Maßnahme reiht sich ein in eine ganze Serie weiterer Vollmachtsausweitungen, mit denen sich ein neuer Polizeistaat ankündigt, der weniger in der realen Verbrechens- und „Gefährder“-Bekämpfung von Bedeutung sein wird (diese erodiert in Merkeldeutschland weiterhin), sondern vor allem in der Kontrolle und Verfolgung politischer Gegner, die zu Extremisten gestempelt werden, oder feindlicher „Netzwerke“ Anwendung finden wird.

Bunter Strauß von Übergriffigkeiten

So wurden gerade erst von der Groko besorgniserregende Änderungen der Strafprozessordnung beschlossen: Die Polizei darf etwa künftig auch zur Nachtzeit Wohnungen, Geschäftsräume und Besitztümer durchsuchen, um Rechner und IT-Systeme im laufenden Zustand inspizieren und so unverschlüsselte Daten kopieren sowie beschlagnahmen zu können, wie „heise.de“ berichtete.

Außerdem wurde – neben der heimlichen Online-Durchsuchung nach Maßgaben des künftigen §95a der STPO, der zur Bundespolizeigesetznovelle passt – das Kennzeichenscanning im öffentlichen Verkehrsraum für Fahndungszwecke verabschiedet. Alles in allem also ein bunter Strauß an Übergriffigkeiten, mit denen sich der Staat immer schamloser die Freiheiten seiner Bürger kupiert – und weit über die Pandemielage hinaus (sollte diese jemals ändern) den Ungeist der gegenwärtigen Notstandsobservanz fortschreibt. (DM)

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