Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Stanford: Ohne Booster-«Impfung» kein Studium

An der Universität Stanford herrscht ein striktes Impfregime. Studenten sind verpflichtet, sich boostern zu lassen. Wer dies nicht tut, ist an der renommierten Universität nicht mehr willkommen, wie LifeSiteNews und Newsweek jüngst berichteten.

Studenten und junge Doktoranden sollten gegenüber der Universität bereits Ende Januar 2022 nachweisen, dass sie geboostert sind. Hochschüler, die mRNA-Injektionen aus medizinischen oder religiösen Gründen ablehnen, sahen sich verpflichtet, einen Antrag für eine entsprechende Ausnahmegenehmigung einzureichen.

Wer bis spätestens Mitte April nun noch immer nicht geboostert ist oder eine Ausnahmegenehmigung hat, für den wird es ungemütlich. «Finanzielle Hilfen, Forschungs- oder Lehrassistentenstellen oder Stipendien können dann betroffen sein», heisst es auf der Website der Universität.

Was das konkret bedeutet, bekommt gegenwärtig Diogo Braganca zu spüren. Braganca doktoriert an der Stanford University im Bereich Physik. Gegenüber Newsweek schilderte er neulich seine Ausgangslage. Er sei zwar geimpft, weigere sich aber, sich boostern zu lassen. Dies, weil das Risiko von Herzmuskelentzündungen in seinen Augen «mit der Anzahl erhaltener Impfdosen» steige. Auch verfüge er über eine natürliche Immunität.

«Wenn ich mich nicht vor dem 15. April boostern lasse, kann ich mich nicht fürs Studium einschreiben. Das hat zur Folge, dass mein Visum automatisch annulliert wird. Das Gleiche gilt für das Visum meiner Frau und meines Kindes.» Und weiter: «Ich möchte mein Studium beenden. Aber ich möchte auch nicht gezwungen werden, eine Auffrischungsimpfung zu nehmen. Für internationale Studenten wie mich hat die Verweigerung der Auffrischungsimpfung die Abschiebung zur Folge.»

Braganca wies darauf hin, dass die Stanford-Studenten sich mit einer Petition mit 2500 Unterschriften gegen die Auffrischungsimpfung gewehrt hatten. Jedoch umsonst. «Es ist schmerzlich zu erkennen, dass meine Schule mir droht, mein Visum zu annullieren. Gleichzeitig behauptet sie, ich würde zu nichts gezwungen. Viele Studenten werden der Impfpflicht nur widerwillig nachkommen, weil sie ihre Karriere nicht gefährden wollen.»

Der Doktorand machte auch darauf aufmerksam, wie unlogisch die de-facto-Booster-Impfpflicht für Studenten eigentlich ist. Diese gelte nämlich sowohl für Studenten, die lediglich Online-Kurse belegen, als auch für Studenten, die physisch vor Ort Vorlesungen besuchten. Gleichzeitig verlange die Universität für Angestellte nur die Erstimpfung, eine Auffrischungsimpfung sei für sie nicht verpflichtend.

Und Branganca kritisierte auch noch einen weiteren Punkt: «Obwohl die Universität die Studenten zwingt, die Auffrischungsimpfung einzunehmen, ist sie nicht bereit, die Haftung für schwerwiegende Nebenwirkungen zu übernehmen.»

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