Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Stich-Zwang: Linz sucht belastbare Strafen-Eintreiber

In Linz bereitet man sich offensichtlich schon darauf vor, dass die Durchsetzung des geplanten Stichzwangs mit beträchtlich höherem Verwaltungsaufwand verbunden sein wird. In einer Stellenausschreibung sucht man nach Personal für die Bearbeitung von Verwaltungsstrafen und Einsprüchen dagegen. „Belastbarkeit“ und „Bereitschaft zur Mehrdienstleistung“ werden im Eignungsprofil verlangt. Ein gültiger 2G-Nachweis ist Voraussetzung für eine Anstellung.

Linz: Belastbare Strafen-Eintreiber gesucht

Die Stadt Linz rechnet offenbar mit einer regelrechten Lawine an Arbeit für die Verwaltung, wenn mit Anfang Februar der Pflicht-Stich in Österreich erzwungen werden soll. Man sucht für die Vollzeitstellen nach Menschen, die eine Matura abgeschlossen haben. Die Entlohnung ist mit 2.774 Euro (brutto) wohl überdurchschnittlich, im Berufsprofil sind aber auch „Belastbarkeit“ und „Bereitschaft zur Mehrdienstleistung“ hervorgehoben. Man geht also offenbar von sehr viel Arbeit aus, die auf die neuen Verwaltungsmitarbeiter zukommen wird.

Bei der Auswahl der Mitarbeiter greift man auf die mittlerweile übliche Geschlechterdiskriminierung zurück. „Im Sinne des vom Linzer Gemeinderat beschlossenen Frauenförderprogramms werden Frauen besonders eingeladen, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen bevorzugt aufgenommen.“

Eine Million Menschen will nicht an Experiment teilnehmen

Wie Wochenblick berichtete, geht das Gesundheitsministerium von 650.000 bis eine Million Verstößen gegen die Stich-Verordnung aus. Voraussetzung für eine Einstellung ist ein gültiger 2G-Nachweis, wie auf der Homepage der Stadt Linz klargestellt wird. Bis 27. Dezember kann man sich bewerben, falls man Lust darauf hat, andere Mitbürger als verlängerter Arm des Regimes zu drangsalieren und ihnen das letzte Hemd auszuziehen. Denn neben dem Erstellen von Strafverfügungen und dem Bearbeiten der Einsprüche ist auch die Veranlassung von Exekutionen Teil des Jobs, falls jemand die Strafe nicht bezahlt.

Beugehaft über Jahre möglich

Im schlimmsten Fall drohen Ersatzfreiheitsstrafe, wenn man nicht bezahlen kann ist sogar eine Beugehaft möglich. Dass diese in der derzeit geplanten Form sogar über Jahre verhängt werden kann, erklärt Rechtsanwalt Mag. Gottfried Forsthuber (Wochenblick berichtete). Denn in der aktuellen Vorlage sei eine Haft-Obergrenze von einem ganzen Jahr (!) angegeben. Das gelte pro Delikt, so Forsthuber weiter. Handle es sich um ein fortgesetztes Delikt, könne die Behörde einfach auf den nächsten Bescheid zurückgreifen und wieder eine Beugehaft verhängen. Das könne sich ewig so weiterziehen, erklärt der Rechtsanwalt. Der Betroffene könnte also sogar mehrere Jahre im Gefängnis verbringen müssen.

Einspruch gegen Strafbescheid einlegen

Die „Rechtsanwälte für Grundrechte – Anwälte für Aufklärung“ (AfA) haben bereits detailliert geschildert, womit man im Falle eines Einspruches gegen die Strafen rechnen muss: „Nach den bisher durchgesickerten Plänen wird nach behördlicher Aufforderung und deren Nichtbefolgung eine Strafverfügung mit Geldstrafe bis max. € 600, also realistisch mal vorerst € 50-100 erlassen“, erklären die AfA. Diese Anordnung wird voraussichtlich Bescheidcharakter haben und gegen Bescheide könne man innerhalb von 14 Tagen eine Beschwerde beim zuständigen Landesverwaltungsgericht einbringen. Danach seien Anträge an Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof möglich. „Außerdem sind Verfahren nach der DSGVO möglich. Erst danach ist die Erlassung einer Strafverfügung zu erwarten“, beruhigen die Anwälte. Sie weisen auch darauf hin, dass normalerweise gut geführte Verwaltungsverfahren mindestens 1 bis 1,5 Jahre dauern, die anschließenden Beschwerden an die Höchstgerichte 2 bis 5 Jahre.

Können Behörden wirklich eine Million Verfahren abwickeln?

Je mehr Menschen die geringe Strafe von 50 bis 100 Euro nicht bezahlen und den Bescheid beeinspruchen, desto eher dürften die neuen Mitarbeiter in der Verwaltung unter einer wahren Arbeitslawine verschüttet werden. Denn ob die Verwaltung wirklich einer Million Verfahren gewachsen sein wird, darf bezweifelt werden.

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