Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Strafanzeigen gestellt! Verdacht auf künstliche Verknappung der Intensivbetten – politisch gesteuert?

Intensivbetten-Betrug in Millionenhöhe? Martin Sichert, der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, hat wegen Betrugsverdachts bundesweit bei 64 Staatsanwaltschaften Strafanzeigen eingereicht. Dabei geht es um Corona-Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser in Zusammenhang mit § 21 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG). Der Vorwurf wiegt schwer – es geht dabei nicht bloß um sehr viel Steuergeld, sondern auch darum, ob die Bundesregierung durch falsche Anreize eine Verknappung der Intensivbetten ausgerechnet in der „Pandemie“ herbeigeführt hat. So ließen sich dann immerhin massive Grundrechtseinschränkungen begründen…

§21 KHG besagt, dass Krankenhäuser vom Bund Ausgleichszahlungen aufgrund von Sonderbelastungen durch das Corona-Virus erhalten, wenn ihre Intensivbetten zu 70 Prozent oder mehr ausgelastet sind. Nun besteht durch Ungereimtheiten in den Abrechnungen der Verdacht, dass Krankenhäuser teilweise weniger freie Intensivbetten meldeten als tatsächlich vorhanden waren. Diese Verknappung bestand auch über den Corona-freien Sommer 2021. Nach Analyse und Vergleich der bundesweiten Daten zu Belegzahlen fand Martin Sichert in ganzen 87 Landkreisen und kreisfreien Städten auffällige Reduzierungen von freien Intensivbetten ab November 2020 und stellte daher Strafanzeigen bei den zuständigen Staatsanwaltschaften. Es besteht auch von Seiten des RKI der Verdacht, dass Krankenhäuser in der Corona-Zeit finanzielle Förderungen erschlichen haben. Das RKI meldete diese Vermutung bereits Anfang Januar dem Bundesgesundheitsministerium.

Sichert zufolge ist mit § 21 KHG von der Politik ein völlig falscher Anreiz für Krankenhäuser gesetzt worden – denn je weniger Intensivbetten sie zur Verfügung stellen, desto mehr Geld bekommen sie. Es geht dabei durchaus um sehr viel Geld, im Bundeshaushalt 2022 sind immerhin 4,6 Milliarden Euro für Zahlungen aus § 21 vorgesehen. Der AFD-Gesundheitssprecher äußerte zudem den Verdacht, dass die künstlich herbeigeführte Verknappung politisch gewollt sein könnte. Man könnte schließlich behaupten, die Krankenhäuser ständen kurz vor einer Überlastung, obwohl es tatsächlich nicht der Fall ist… Und damit wiederum Grundrechtseinschränkungen und die massive Diskriminierung Ungeimpfter rechtfertigen.

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