Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Strafen für falsches Gendern, Sorgerechtsentzug: Die irren Folgen des deutschen Selbstbestimmungsgesetzes

In Deutschland soll das willkürliche Ändern des eigenen Geschlechtseintrages gesetzlich erlaubt werden: Einmal jährlich können Bürger dann ihr Geschlecht auf dem Papier tauschen. Was sich lächerlich anhört, birgt in Wahrheit erhebliche Missbrauchsgefahren. Die Europäische Gesellschaft für Geschlechtergerechtigkeit hat eine kritische Stellungnahme verfasst, in der die negativen Konsequenzen des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes umfassend dargelegt werden.

“Geschlechtergerechtigkeit” basiert nicht auf der psychischen und physischen Schädigung von Heranwachsenden, der Entrechtung von Eltern und auf der Aufhebung von Schutzräumen für Frauen: Die Europäische Gesellschaft für Geschlechtergerechtigkeit (EGG) zeigt das mit ihrer Arbeit sehr deutlich auf und entzaubert so die allgegenwärtige Trans-Propaganda.

Im Zuge dessen bedachte sie jüngst das “Selbstbestimmungsgesetz”, das die deutsche Bundesregierung auf den Weg bringen möchte, mit einer sehr kritischen Stellungnahme, in der das immense Missbrauchspotenzial dieses Entwurfs erläutert wird. Wir veröffentlichen an dieser Stelle die Kurzfassung von der EGG (Quelle) – auf der Website der Gesellschaft ist zudem die gesamte Stellungnahme abrufbar, die an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Bundesministerium der Justiz erging.

Stellungnahme EGG(D) zum Selbstbestimmungsgesetz

Überblick: Die deutsche Regierung hat im Mai 2023 einen Self-ID-Gesetzesentwurf vorgeschlagen. Der Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (Selbstbestimmungsgesetz) sieht vor, dass künftig jede Person jährlich einmal ihren personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag und ihren Namen ohne weiteren Nachweis, ohne psychologisches Gutachten o.ä. ändern kann. Sie muss dazu nur vor einem Standesbeamten erklären, dass sie das wünscht.
Für Minderjährige wird diese Möglichkeit auch bestehen, und wenn die Eltern nicht zustimmen, kann das Familiengericht deren Entscheidung ersetzen, im schlimmsten Fall sogar das Sorgerecht entziehen.

Das geplante deutsche Selbstbestimmungsgesetz schadet Frauen, Kindern und Familien

Wir lehnen das geplante sogenannte Selbstbestimmungsgesetz (im Folgenden: “SBGG”) ab.
Das biologische, nachweisbare Geschlecht muss eine rechtliche Größe bleiben und kann nicht durch einfache Willenserklärung abänderbar sein.

Basis des SBGG: der Glaube an eine körperunabhängige Genderseele

Das SBGG knüpft in beispielloser Weise Rechtsfolgen an rein subjektive Empfindungen – braucht es bisher nach dem geltenden Transsexuellengesetz zumindest einen Nachweis in Form von Fachgutachten, soll zukünftig der Standesbeamte den Wechsel von Namen und Geschlecht auf Basis der Eigenerklärung Betroffener dokumentieren, und das jährlich.
Wer dann zum Beispiel einen Mann, der seinen Geschlechtseintrag auf weiblich geändert hat, als Mann anspricht, ist – als private Person, der gegenüber die Grundrechte nicht per se unmittelbar gelten! – mit einer Strafedrohung von bis zu 10.000 Euro konfrontiert! Schon jetzt werden Frauen abgemahnt, weil sie biologische Männer als solche bezeichnen – mit dem SBGG wird dies zum Standard werden.

Missbrauch durch Geschlechtseintragsänderung basierend auf Eigenerklärung

Das Missbrauchspotential einer solchen Regelung ist evident, denn niemand überprüft, ob Betroffene in ihrem Alltag irgendetwas ändern. Auf den deutschen Mann, der sich als Frau bezeichnete, und Einlass in die Wiener Frauensaune erwirkte, sei hier verwiesen. Noch drastischer stellt sich die Situation für weibliche Strafgefangene dar, die weltweit mit biologischen Männern im Frauengefängnis sitzen müssen, und vor sexuellen Übergriffen udn Vergewaltigung nicht sicher sind.
Es gibt international viele dokumentiert Beispiele für Missbrauch von Self-ID-Regeln, erst kürzlich ist die schottische Premierministerin Nicola Sturgeon zurückgetreten, nachdem bekannt wurde, dass schottische strafvollzugsbehörden in vorauseilendem Gehorsam an Self-ID-Regeln schon seit Jahren Männer, die sich als Frau identifizierten, in Frauengefängnisse verlegt hatten, darunter Serienvergewaltiger und pädophile Sexualstraftäter. Die britische Regierung, die ein historisch einzigartiges Veto gegen die schottische Self-ID-Regelung einlegte, wies auf das hohe Missbrauchspotenzial in Hinnlick auf Frauenräume und -Services, auf den Frauensport und das Arbeitsleben hin. Die deutsche Regierung wischte die Bedenken von Frauen wegen des erhöhten Missbrauchsrisikos einfach weg.

Deutsche Regierung: SBGG um jeden Preis

Es entsetzt, dass die deutsche Regierung contra factum die Missbrauchsgefahr als nicht gegeben abtut, und im Gesetzesentwurf suggeriert, dass eine nur auf subjektivem Gefühl basierende Self-ID-Möglichkeit völkerrechtlich notwendig sei. Das ist nämlich falsch. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat 2017 ausgesprochen, dass Staaten den Wechsel des Geschlechtseintrags an Voraussetzungen wie z.B. Gutachten, knüpfen dürfen, und das mit Art 8 Europäische Menschenrechtskonvention (Recht auf Privat- und Familienleben) vereinbar ist. Auch aus dem Europarecht und aus dem deutschen Verfassungsrecht ergibt sich nichts anderes.

[Quelle: EGG, Hervorhebungen durch Redaktion]

Ähnliche Nachrichten