Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Strukturelle Polizeigewalt gegen Weiße und Nichtmigranten?

Deutsche Polizei: Martialisch vor allem gegen Schwächere und Biodeutsche (Symbolbild:Shutterstock)

Das Video, das mutmaßlich die vorgestrige „Polizeikontrolle“ in Mannheim zeigt, in deren zeitlicher Folge die (somit gewissermaßen „zu Tode kontrollierte”) Zielperson urplötzlich „verstarb“ (wie der Zufall so spielt!): Es ging zwar in den sozialen Netzen viral, blieb jedoch von den meisten „seriösen“ Medien (mit Ausnahme der „Welt„) der Öffentlichkeit vorenthalten. Nicht ohne Grund: Die darin zu sehende sogenannte „Anwendung von unmittelbarem Zwang“ durch einen Polizisten macht es in der Tat schwer zu glauben, der anschließende Tod des 47-jährigen Mannes habe nichts mit dieser Brutalität zu tun gehabt. Hier die fragliche Videoaufnahme, die den Vorgang zeigt (aus Twitter übernommen, obwohl die Staatsanwaltschaft dessen Authentizität bislang nicht bestätigen wollte):

Tatsächlich war die aktive Gewaltausübung hier deutlich heftiger als im Fall des zum ikonischen Rassismusopfer hochstilisierten Schwarzen George Floyd – und der hatte damals nicht nur die „Black Lives Matter“-Mania ausgelöst, sondern geriet schnell zum Inbegriff einer angeblich systemischen „Polizeigewalt“.

Anders als im Falle des schwerkriminellen, aggressiven und unter Drogen stehenden Floyd vor zwei Jahren in Minneapolis handelte es sich beim Mannheimer Opfer um einen Patienten des Zentralinstitut für seelische Gesundheit Mannheim (ZI), das er gegen den Rat seines Arztes verlassen hatte, woraufhin dieser die Polizei informierte und machte sich gemeinsam mit den Beamten auf die Suche. sich einer „routinemäßigen“ Polizeikontrolle widersetzt hatte. Wie diese dann ablief, ist oben zu studieren. Die zynische behördliche Wiedergabe dieses brachialen Zugriffs laut Polizeibericht besagte später, der Mann sei daraufhin „plötzlich kollabiert”, habe „wiederbelebt” werden müssen und sei dann kurz nach seiner Einlieferung im Mannheimer Universitätsklinikum verstorben. Die von der Staatsanwaltschaft veranlasste Obduktion war für den heutigen Mittwoch angesetzt, erste Ergebnisse werden Ende der Woche erwartet. Gegen die beteiligten Beamten hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge im Amt eingeleitet, auch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg ermittelt.

Systematische Enthemmung

Was immer die Ermittlungen ans Licht bringen werden: Als gesichert kann gelten, dass die hier an den Tag gelegte Brutalität der Polizisten eine Folge der systematischen Enthemmung ist, mit der deutsche Polizisten gegen Bürger heute allzu schnell vorgehen – vorausgesetzt natürlich, es handelt sich dabei nicht um Bevölkerungsgruppen wie Schwarze / „People of Color”, Migranten oder sonstige Minderheiten. Mittel- und nordeuropäische Phänotypen hingegen, namentlich „Bio- Deutsche” als prinzipiell nicht diskriminierungsfähige Personen, sind spätestens seit den Coronademos und Querdenkerprotesten Freiwild und willkommene Prügelknaben.

Und seitdem ist auch lupenreines ethnisches Profiling völlig in Ordnung, solange es zulasten der indigen-deutschen Kartoffelbevölkerung geht. Gegen Vertreter der Party-& Eventszene, palästinensische „Scheiß Juden“-Rufer, islamistische Gefährder, kriminelle Clanbrüder oder linksradikale Randalierer nässen sich unsere schick frisierten, uniformierten Jungbullen regelmäßig ein, aber hier markieren sie den starken Max.

Mannheimer Missverständnisse

Offenbar ging vor allem der hier hemmungslos zuschlagende Polizist in Mannheim davon aus, es im Falle des ausgebüchsten Psychiatriepatienten mit einem lobbyfernen Nicht-Migranten zu tun zu haben (auch wenn bislang noch keine gesicherten Erkenntnisse über den konkreten Hergang des Polizeieinsatzes vorliegen). Lokalen Quellen zufolge soll er damit allerdings falsch gelegen haben: Auch wenn sich das LKA mittlerweile zu der reichlich merkwürdigen Stellungnahme genötigt sah, dass der Mann deutscher Staatsangehöriger gewesen sein soll und es sich bei dem Opfer „nicht um einen türkischen Staatsbürger” gehandelt habe (was wohl mit Blick auf den enorm hohen türkischstämmigen Bevölkerungsanteil der Quadratstadt geschah), so soll dieses dennoch einen Migrationshintergrund gehabt haben.

Somit könnte dem so heldenhaft eindreschenden Polizisten also doch Ärger

drohen, Ganz sicher nicht so sehr wie seinem US-Kollegen im Fall George Floyd, Derek Chauvin, der in einem politisch aufgeladenen Schauprozess zu unglaublichen 22,5 Jahren Gefängnis verurteilt wurde, aber vielleicht reicht es ja für ein

Disziplinarverfahren. Vermutlich kann er jedoch auf mildernde Umstände hoffen, indem er auf Verbotsirrtum plädiert und sich verteidigt, er habe angenommen, einen Alman zu traktieren.

Keine veritable Kontrolle

In Mannheim kam es jedoch zu Protestaktionen und Spontandemonstrationen; gestern demonstrierten rund 150 Menschen auf dem Marktplatz gegen Polizeigewalt, auf den Boden war „Mord durch Polizei“ geschrieben. Sogleich wurde auch – in prompter Nutzbarmachung der angeblichen ausländischen Herkunft des Opfers – der Vorwurf „rassistisch motivierter Gewalt”  erhoben. Die Gewerkschaft der Polizei verwahrt sich hingegen gegen „Diffamierungen und Vorverurteilungen“: Derzeit sei „weder die Todesursache bekannt“, noch lägen „konkrete Ermittlungsergebnisse“ vor. Und der Mannheimer Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD) erklärte, der Polizeieinsatz werfe „Fragen auf, die beantwortet werden müssen”. Dennoch verbiete sich „eine Bewertung des Polizeieinsatzes vor den Ergebnissen dieser Untersuchung.

So begründet die abwartenden Äußerungen des Bürgermeisters und der Polizei auch sind, so bleibt doch zu konstatieren, dass das Vorgehen der Polizei offenbar in einem erheblichen Missverhältnis zur von dem Opfer ausgehenden Gefahr stand. Vor allem zeigt sich eine geradezu absurde Diskrepanz zum stets beschwichtigenden, teilweise fast an Unterstützung grenzenden Verhalten der Polizei, etwa bei den jüngsten antisemitischen Demonstrationen in Berlin, dem vergleichsweise harmlosen Vorgehen gegen den Klimaschutz-Terrorismus der „Letzten Generation und ähnlicher Gruppen – und natürlich die Brutalität, mit der gegen Gegner der Corona-Beschränkungen vorgegangen wurde. Wobei das überharte Vorgehen der Polizei in diesen Fällen sogar den damaligen UN-Menschenrechtsexperten Nils Melzer auf den Plan rief, der gar ein „Systemversagen“ feststellte. Dies machte er allerdings vor allem daran fest, dass so etwas wie eine wirksame Überwachung der Polizei in Deutschland nicht funktioniere. Der Mannheimer Vorfall scheint dies auf verstörende Weise zu bestätigen.

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