Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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System verhöhnt Impfopfer: Körperlicher Schaden, Klage abgewiesen, Gerichtskosten obendrauf!

Ein Impfopfer aus Ebensee, Österreich, muss nicht nur mit den lebenslangen Folgen seiner Myocarditis in Folge einer mRNA-Impfung zurecht kommen. Darüber hinaus wurde er vor Gericht regelrecht verspottet, all seine Begehren abgewiesen – und er muss die Verfahrenskosten in Höhe von fast 20.000 Euro bezahlen. Obwohl der Mann seiner Ansicht nach vor der Impfung genauso wenig aufgeklärt wurde, wie fast alle anderen Österreicher, schlossen sich die Gerichte den Ausflüchten seines Arztes an.

Vor der Impfung war er Leistungssportler, körperlich in der Lage einen Bergmarathon zu laufen. Genau das wurde ihm vor Gericht zum Verhängnis. Dabei sei eingangs erwähnt, dass zahlreiche Leistungssportler zu den Opfern der Impfungen zählen. Besonders starke, gesunde Sportlerherzen junger Menschen scheinen auf die Schad- und Nebenwirkungen der Experimentalsubstanz besonders negativ zu reagieren. Merken Sie sich bitte diese Zeilen – es wird dafür in den nächsten Jahren mehr und mehr auch im Mainstream anerkannte wissenschaftliche Beweise geben.

Im Mai 2021 ließ sich der Mann “aufgrund eines indirekten Impfzwanges” zur ersten Teilimpfung nötigen. Zunächst scheinbar ohne wesentlich wahrnehmbare Probleme. Die zweite Impfung erfolgte Ende Juni. Zehn Tage danach nahm er am Traunsee-Bergmarathon teil. Er quälte seinen Körper auf der 63 km langen Tour, davon 4.500 Höhenmeter, zu Höchstleistungen.

Zwei Wochen später, bei einem Laufevent in der Steiermark wollte sein Körper nicht mehr die gewohnte Leistung liefern. Er ließ sich untersuchen und erhielt die vor allem für einen Sportler fatale Schock-Diagnose: Herzmuskelentzündung, Myokarditis.

Der Geschädigte bezog seine schwere Erkrankung auf die Impfung und sah die Haftungsfrage bei der Republik Österreich und dem Hausarzt. Dieser habe ihn nie darüber aufgeklärt, dass er nach den Impfungen auf Extremsport verzichten müsse. Ebenso wurde er über keinerlei schädliche Nebenwirkungen der Impfungen informiert. Ein Teil seiner Argumentation war der Hinweis auf die aggressive, irreführende Impfwerbung der Republik, in der der übliche Zusatz “Zu allfälligen schädlichen Nebenwirkungen informieren Sie sich bei Ihrem Arzt oder Apotheker” fehlte.

Welcher Rechtsanwalt den Ebenseer vertrat, ist uns noch nicht bekannt. Wir würden uns über Kontaktaufnahme durch den Rechtsbeistand oder den Geschädigten oder sachdienliche Hinweise, die zu einer Kontaktaufnahme führen sehr freuen: redaktion@report24.news.

In jedem Fall dürfte das Klagebebehren zumindest in der ersten Instanz fatal gescheitert sein – gemessen an bisherigen Medienberichten, die sich beispielsweise bei den OÖN – wie die meisten strittigen Inhalte – hinter der Bezahlschranke befinden.

“Es hätte ja niemand etwas von möglichen schweren Nebenwirkungen gewusst!”

Das Landesgericht, so die OÖN, habe festgestellt, dass der Impfstoff nur bedingt zugelassen war. Irreführende Bezeichnungen oder Aufmachungen habe es seitens der Republik nicht gegeben. Außerdem habe zum Zeitpunkt der Impfungen niemand von einem Zusammenhang mit Herzmuskelentzündungen gewusst – eine klare faktenwidrige Lüge! Und dann das, was schon alle im Vorfeld vermutet hatten: Der Ebenseer habe ja den Aufklärungsbogen unterschrieben und damit bestätigt, ihn auch gelesen zu haben. Somit wäre er über alle damals bekannten Nebenwirkungen ausreichend informiert gewesen.

Ob das Verfahren in eine weitere Instanz geht ist fraglich. Die bisherigen Kosten von 20.000 Euro sind erschütternd – und werden den für sein Leben verkrüppelten Impfgeschädigten noch weiter belasten. Wir hoffen, in Kürze weitere Details, vielleicht sogar die Gerichtsprotokolle, dieses skandalösen Rechtsfalls zu erhalten. Erst eine höchstrichterliche Entscheidung in einer solchen Sache wird richtungsweisend sein – deshalb ist der Fall von großer Bedeutung. Wie eine Umfrage in Deutschland zeigte, könnte jeder vierte Bürger schwer impfgeschädigt sein. Wenn all jene Menschen, die man mit irreführender Werbung und unmenschlichem Druck zur Impfung nötigte nun ohne Entschädigung weiterleben müssen, dürfte sich die angeblich durch die Regierung angepeilte Versöhnung etwas schwierig gestalten.

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