Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Szeklerland: István Beke und Zoltán Szőcs freigelassen

Die wegen Terrorismus verurteilten Szekler István Beke und Zoltán Szőcs wurden heute freigelassen, wie das Portal Erdély.ma aus mehreren zuverlässigen Quellen erfahren konnte. Eine positive Entscheidung in ihrem Fall war bereits Anfang Juni ergangen, als das Gericht in Kronstadt (ungar. Brassó, rumän. Brașov) in erster Instanz entschied, dass Beke und Szőcs freigelassen werden können, doch das Urteil war noch nicht endgültig.

 

István Beke und Zoltán Szőcs hatten seit Mai 2020 Anspruch auf Bewährung. Seitdem haben sie vier Anträge auf Entlassung gestellt, und der zuständige Ausschuss des Gefängnisses hat in allen Fällen ihre Entlassung aufgrund ihres guten Verhaltens empfohlen.

Die bisherigen Anträge von István Beke wurden jedoch von den Gerichten abgelehnt. Zoltán Szőcs wurde bereits bei zwei früheren Gelegenheiten vom Kronstädter Kreisgericht freigelassen, aber nach einem Einspruch der Staatsanwaltschaft hob das Kreisgericht das Urteil wieder auf, wie MTI früher berichtet hatte.

István Beke und Zoltán Szőcs waren am 4. Juli 2018 vom Obersten Gericht in Bukarest wegen terroristischer Handlungen und Anstiftung zu solchen Handlungen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Die Urteile gegen die Anführer der Hatvannégy Vármegye Jugendbewegung (HVIM) in lösten unter den Ungarn in Siebenbürgen große Bestürzung aus, da das erstinstanzliche Gericht in Bukarest die meisten Argumente der Staatsanwaltschaft für unbegründet hielt und nur 11 bzw. 10 Monate Haft verhängte, dieselben Strafen, die sie bereits in Untersuchungshaft verbüßt hatten.

István Beke und Zoltán Szőcs wurden jedoch von der rumänischen Staatsanwaltschaft gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus (DIICOT) angeklagt, weil die rumänischen Behörden aus ihren abgehörten Gesprächen und den in István Bekes Wohnung gefundenen Feuerwerkskörpern schlossen, dass sie 2015 geplant hatten, eine selbstgebaute Bombe auf dem Hauptplatz von Kézdivásárhely zu zünden, und zwar während einer Militärparade, die anlässlich des rumänischen Nationalfeiertags am 1. Dezember stattfand.

Die ungarische Öffentlichkeit in Siebenbürgen war von Anfang an der Meinung, dass die jungen Leute aus rein politischen Gründen verfolgt wurden. Nach ihrer Verhaftung protestierten die Menschen wochenlang in Neumarkt am Mieresch (ungar. Marosvásárhely, rumän. Târgu Mures). Nach ihrer endgültigen Verurteilung wurden mehrere außerordentliche Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt, die aber alle von den rumänischen Gerichten abgelehnt wurden.

Quelle: Erdély.ma


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