Bereits am Montag teilten die Ampel-Parteien in Deutschland mit, die Zwangsmaßnahmen würden bis mindestens März 2022 verlängert werden. Und das völlig ohne Bestehen einer vom Bundestag festgestellten oder verlängerten Notlage. Weitere Details zum neuen „Corona-Gesetz“ wurden nun am Dienstag bekannt. So sollen Arbeitnehmer in Präsenz zum Test gezwungen werden, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Täglich!
Von Max Bergmann
Die Ampel-Parteien, die in Deutschland bislang noch gar keine Koalition bilden geschweige denn legitim regieren, beschlossen die 3G-Regel am Arbeitsplatz bereits am vergangenen Montag. Festgeschrieben werden soll sie neben weiteren Maßnahmen im neuen „Corona-Gesetz“, welches trotz Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite Ende November weitere Zwangsmaßnahmen bis mindestens März 2022 rechtlich absichern soll.
SPD bestätigt: Ungeimpfte brauchen jeden Tag einen neuen negativen Test
Auf einer Pressekonferenz bestätigte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD im Bundestag, Sabine Dittmar: Ungeimpfte werden sich in Zukunft regelmäßig testen lassen müssen, um ihre Arbeit in Präsenz ausüben und dadurch ihre Existenz sichern zu können. Besonders pikant: Regelmäßig bedeutet nach dem Willen der Ampel-Parteien „täglich“. Wer also nicht geimpft oder genesen ist wird ohne täglichen Negativtest seinen Beruf abseits des Homeoffice nicht mehr ausüben dürfen.
Zwar ist derzeit im Gespräch, die kürzlich erst abgeschafften kostenlosen Tests wieder einzuführen. Doch für viele Arbeitnehmer, die keine regelmäßigen Arbeitszeiten haben und in unregelmäßigem Schichtdienst arbeiten, ist ein täglicher Testzwang organisatorisch kaum umsetzbar. Regelmäßig wird zwar betont, eine Impfpflicht gäbe es nicht. Doch die tägliche Testpflicht für ungeimpfte Arbeitnehmer ist ein neuer Höhepunkt auf dem Weg zur Impfpflicht, die faktisch gesehen bereits seit Wochen besteht – wenn auch nicht auf dem Papier.
Genaue Formulierung des täglichen Testzwangs bislang unklar
In dem am Montag veröffentlichten Gesetzesentwurf zum neuen „Corona-Gesetz“ findet sich der 3G-Zwang für steuerzahlende Arbeitnehmer in Präsenz bislang noch nicht, man arbeite aber an der konkreten Formulierung und Umsetzung der neuen Zwangsmaßnahme, erklärte Dittmar. Außerdem stünde noch nicht abschließend fest, wie Verstöße geahndet werden sollen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüfe derzeit mögliche Formulierungen.
Ab wann die bundesweite Regelung zum täglichen Testzwang in Kraft tritt ist bislang auch noch nicht bekannt, doch die ersten Länder preschen in vorauseilendem Gehorsam bereits vor. In Bayern und Baden-Württemberg wurden ähnlich lautende Regelungen zum Testzwang für Arbeitnehmer in Präsenz bereits erlassen und in Kraft gesetzt.