Die Globalisten hatten gehofft, durch den Einflug von Millionen von afghanischen Kollaborateuren (Mainstream-Sprech: „Ortskräfte“) den Druck des kulturellen Crashs in Europa zu erhöhen. Die neue Regierung in Kabul hat diesem Vorhaben jedoch einen Riegel vorgeschoben. Ausländer können abziehen, Afghanen müssen jedoch bleiben. Damit haben die Taliban das geschafft, was Politiker wie z.B. Sebastian Kurz oder Karl Nehammer immer nur groß ankündigten, nämlich, dass keine weiteren afghanischen „Flüchtlinge“ zu uns kommen. Man ist sogar gerne bereit, alle, die ausgewandert sind, wieder hereinzulassen und hat versprochen sie fair zu behandeln, wie Wochenblick berichtete. Zur Erinnerung: Rund fünf Millionen Afghanen wollen sich auf den Weg nach Europa machen.
Von Berthold Krafft
- Die Taliban machen die Grenzen für ausreisende Afghanen dicht
- Ausländer werden nicht am Verlassen gehindert
- Viele Kollaborateure (Mainstream: „Ortskräfte“) fürchten sich jetzt vor den Strafen für ihre Taten
- Das Verhalten der „Ortskräfte“ wäre auch in Österreich kriminell
- Wenn junge Männer in Kriegszeiten abhauen ist das Desertion (Entziehen vor Verteidigung des Vaterlandes) und keine „Flucht“.
- Das ist auch in Österreich strafbar
- Afghanen in Österreichs Kriminalstatistik bereits jetzt überrepräsentiert
Wertvoller als Gold? – Die Taliban begründen diesen Schritt damit, dass sie die Abwanderung von Fachkräften verhindern wollen. In den Mainstream-Medien gibt es jetzt auch immer mehr Wehklagen darüber, dass die Taliban langsam beginnen Kollaborateure, also die sogenannten „Ortskräfte“, für ihren Verrat strafrechtlich zu belangen. Dabei handelt es sich aber um einen ganz normalen Vorgang in jedem Rechtsstaat.
„Ortskräfte“: Hochverrat ist auch in Österreich eine Straftat
Viele afghanische NATO-Kollaborateure befürchten jetzt, dass sie vor Gericht gestellt und bestraft werden. Die westliche Politik hat für die Landesverräter das Kunstwort „Ortskräfte“ erfunden, um sie in einem besseren Licht erscheinen zu lassen. Doch für die meisten Afghanen sind sie wohl einfach Verräter, die mit der brutalen NATO-Besatzung gemeinsame Sache gemacht haben. Während die Invasoren mit ihren Bombardierungen und Drohnenangriffen tausende Zivilisten ermordeten und versuchten die einheimische Kultur umzuwandeln, arbeiteten die „Ortskräfte“ den Unterdrückern ihres Volkes zu und das lediglich „für eine Hand voll Dollar“. Das Verhalten der Kollaborateure ist in jedem Staat der Welt kriminell. Stellen wir uns einmal vor, Österreich würde von einer fremden Armee besetzt und bombardiert und Einheimische würden in gleicher Weise mit den Besatzern zusammenarbeiten wie die „Ortskräfte“. Was würde diese Verräter bei uns dann erwarten?
Gemäß den Gesetzen könnten sie nach folgenden Paragraphen verurteilt werden:
- Hochverrat (§ 242 StGB, 10 bis 20 Jahre Haft)
- Geheimer Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs (§ 256 StGB, bis zu drei Jahre Haft)
- Vorsätzliche Preisgabe eines militärischen Geheimnisses (§ 26 MilStG , 1 bis 10 Jahre Haft)
Weiters verliert in Österreich nach § 32 StbG jeder, der den „Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates“ vollzieht, automatisch die Staatsbürgerschaft.
Männer müssen ihr Land verteidigen
Seit Jahren erleben wir das historisch völlig neuartige Phänomen, dass in Kriegszeiten junge, kräftige Männer nicht am militärischen Kampf mitwirken, so wie es ihre Pflicht ist, sondern davonlaufen und in ferne Länder „flüchten“. Früher hätte man solche Leute einfach als Feiglinge oder Drückeberger bezeichnet.
Auch dieses Verhalten wäre in Österreich nach folgenden Paragraphen strafbar:
- Desertion (§ 9 MilStG, 6 Monate bis 5 Jahre Haft)
- Nichtbefolgung des Einberufungsbefehles (§ 7 MilStG, bis zu ein Jahr Haft)
- Umgehung der Wehrpflicht (§ 48 WG, Bis zu ein Jahr Haft)
- Meuterei (§ 18 MilStG, 5 bis 10 Jahre Haft)
- Verletzung der Stellungspflicht (§ 49 WG, Geldstrafe bis zu 7.000 Euro)
Gerichtsverfahren sind ganz normal
Dass jetzt auch die Taliban-Regierung viele „Verräter“ vor Gericht stellt und gemäß den landesüblichen Gesetzen bestraft, ist also nicht ungewöhnlich. Dass dabei auch in manchen Fällen die Todesstrafe zur Anwendung kommen könnte, ist ebenso global-geschichtlich betrachtet keine Anormalität. Hier ist auch eine gewisse Doppelmoral zu beobachten, denn die Anwendung der Todesstrafe durch die Vereinigten Staaten wird kaum thematisiert, während die Todesstrafe in islamischen Ländern angeprangert wird.
Auch die amerikanische Verfassung kennt das Verbrechen des Landesverrats, das mit dem Tode bedroht wird:
„Wer, während er zu den Vereinigten Staaten in einem Treueverhältnis steht, zum Krieg gegen sie aufrührt, oder ihren Feinden anhängt, indem er ihnen hilft und Annehmlichkeiten gewährt, sei es innerhalb der Vereinigten Staaten oder anderswo, ist des Verrats schuldig und soll den Tod erleiden […].“
Abseits der Todesstrafe sieht das Gesetz auch eine Haftstrafe von mindestens fünf Jahren oder eine Geldstrafe von mindestens 10.000 Dollar vor. Wenn jetzt auch die Taliban, genauso wie die Amerikaner, Verräter bestrafen, ist das weder verwunderlich noch unüblich.
Kriminalität ist kein Asylgrund
Die sogenannten „Ortskräfte“ würden also auch bei uns einfach als Kriminelle gelten. Sie werden keinesfalls politisch, sondern regulär strafrechtlich verfolgt. Kriminalität ist aber kein Asylgrund, denn ansonsten müssten wir ja alle Kriminellen der Welt hereinlassen. Zweifellos gibt es auch unter den Völkern Afghanistans viele ehrliche und anständige Menschen, die Kollaborateure sind aber vermutlich eher weniger vertrauenswürdig. Sie haben die Allgemeinheit geschädigt, um sich selbst zu bereichern. Wieso sollten sie, wenn sie einmal hier sind, uns gegenüber ein anderes Verhalten zeigen? „Man liebt den Verrat, aber nicht den Verräter“, sagt ein altes Sprichwort.
Afghanen: In der Kriminalitätsstatistik überrepräsentiert
Bereits jetzt sind in Österreich Afghanen in der Kriminalitätsstatistik deutlich überrepräsentiert, wie Wochenblick berichtete. Aus diesem Grund ist auch der stellvertretende Landeshauptmann von Oberösterreich, Manfred Haimbuchner (FPÖ), gegen einen weiteren Zuzug von Afghanen (hier finden Sie den Wochenblick-Bericht). In einer Videostellungnahme forderte er die Regierung dazu auf Österreich zu schützen. Die „Flüchtlingskrise“ aus dem Jahr 2015 dürfe sich nicht wiederholen, denn damals seien „auch Verbrecher zu uns gekommen“. Deshalb verlangt Haimbuchner jetzt „einen absoluten Asylstopp“. Auch der freiheitliche Bundesparteiobmann Herbert Kickl hat in einer Aussendung aus den selben Gründen eine Aussetzung des Asylrechts gefordert und Innenminister Nehammer vorgeworfen, nur zu reden, aber nicht zu handeln.
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