Verschiedene Leiturteile aus dem Ausland machen klar, was wir seit 12 Monaten bereits wissen: «Verfügungen, Anordnungen und polizeiliche Zwangsmassnahmen sind nach der Covid-19-Verordnung verfassungswidrig und nichtig.»
So entschied es das oberste Verwaltungsgericht in Wien. Für die Wirksamkeit sämtlicher Corona-Massnahmen fehle bis heute jegliche Evidenz. Auch würden sämtliche Definitionen, deren sich das Gesundheitsamt bediene, nicht den Richtlinien der WHO entsprechen. «Für die WHO ausschlaggebend ist die Anzahl der Infektionen/Erkrankten und nicht der positiv Getesteten oder sonstigen «‹Fallzahlen›», heisst es im Urteil (VGW-103/048/3227/2021-2, Verwaltungsgericht Wien, 24. März 2021).
Neulich hat ein Familienrichter des Amtsgerichtes anfangs April 2021 ein 177 Seiten starkes Urteil an zwei Schulen im deutschen Freistaat Weimar gesprochen. Hintergrund des Verfahrens war der Antrag einer Mutter von zwei Schulkindern. Sie vertrat die Ansicht, dass durch die Zwangsmassnahmen ihre zwei Söhne im Alter von 14 beziehungsweise 8 Jahren physisch,
Der Beitrag Tatort Schweiz – die «Coronalogie» des Amtsmissbrauchs erschien zuerst auf uncut-news.ch.