Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Teile und herrsche: Vom Hass auf Andersdenkende und was wir dagegen tun können

Nicht die Querdenker sind ein Problem, sondern eine unwürdige politische Elite, die ihre Macht zu erhalten versucht, indem sie die Bürger in Hass und Zorn spaltet.


Auf der verbotenen Querdenken-Demonstration am ersten August 2021 ereigneten sich verstörende Gewaltszenen seitens der Polizei gegen einzelne Demonstranten. Ein hartes Durchgreifen der Polizei unter Anwendung von Gewaltmitteln ist nicht ungewöhnlich, sofern es der Durchsetzung eines Versammlungsverbots dient. Doch bei dieser Demonstration verhielten sich die Dinge aus zweierlei Gründen etwas anders.

Behördliche Verbots-Willkür

Erstens war bereits im Vorfeld offenkundig, dass das Versammlungsverbot das Ergebnis behördlicher Willkür war. Der Christopher Street Day durfte etwa ohne weiteres stattfinden und wurde auch nicht sanktioniert, als die Teilnehmer in großer Masse gegen Abstandsgebote und Hygieneregeln verstießen. Bei der Querdenken-Demonstration war aber genau dies die Begründung für ein wohlgemerkt vorbeugendes Verbot und es entsteht der Eindruck, dass die Frage eines Verbots mittlerweile vom politischen Wohlgefallen abhängt. Ein ähnliches Muster ließ sich bereits im Sommer 2020 beobachten, als ebenfalls eine Querdenken-Demonstration in Berlin unter derselben Begründung verboten wurde, während sich bei einer BlackLivesMatter-Veranstaltung keine Behörde um Abstände und Hygienemaßnahmen scherte.

Der ehemalige Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen betonte einmal in einem

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