Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Tickende Zeitbomben: Flughafenmitarbeiter zeigten IS-Gruß in Düsseldorf

Letzte Woche sorgten die Bilder von drei offenbar arabischstämmigen Hilfskräftenm des Düsseldorfer Flughafens in Arbeitskleidung, die mit dem Gruß des „Islamischen Staates“ grinsend posierten, für Furore in Deutschland – doch nur für kurze Zeit, danach verschwand der Fall wieder im Orkus des Alltags. Dabei offenbart der Zwischenfall auf verstörende Weise: Der islamistische Terror war nie verschwunden, er ist mitten unter uns – und es ist nur eine Frage der Zeit, wann er wieder zuschlägt.

So betrachtet, könnte die Botschaft der drei „Fachkräfte“ durchaus als Drohung verstanden werden. Öffentlich bekanntgeworden war der Fall nur durch einen Bericht der „Bild”-Zeitung, worin über das TikTok-Video berichtet wurde, in dem die Szene zu sehen war. Anschließend machte die Meldung dann auch durch den übrigen Mainstream die Runde.

Konkret sind auf den Screenshots des Videoclips drei Mitarbeiter des Bodenpersonals zu sehen; wann genau die Aufnahmen gemacht wurden, ist unklar, die Verdächtigen sollen 19 und 20 Jahre alt sein. Die von ihnen gezeigte Geste geht auf den Islamgründer Mohammed zurück und wurde unter anderem auch von dem Attentäter und Massenmörder Anis Amri benutzt, der im Dezember 2016 auf einem Berliner Weihnachtsmarkt 13 Menschen tötete und 54 weitere teils schwer verletzte.

„Gefahrenabwehrende Maßnahmen“

Die Bundespolizei erklärte, sie habe – nachdem sie den Hinweis von „Bild” erhalten hatte – „unverzüglich alle erforderlichen gefahrenabwehrenden Maßnahmen ergriffen”. Anhand des vorhandenen Bildmaterials zu den Personen seien sodann alle drei als Mitarbeiter einer vom Flughafenbetreiber und Luftfahrtunternehmen beauftragten Firma identifiziert worden, heißt es weiter. Den drei Männern wurde bis zum Ende der Ermittlungen die Zugangsberechtigung für den Sicherheitsbereich entzogen.

Der Flughafen beeilte sich sogleich zu betonen, dass es sich bei den Verdächtigen folglich nicht um eigene, sondern um „Beschäftigte eines am Standort Flughafen tätigen Dienstleisters“ gehandelt habe. „Das betreffende Unternehmen ist nicht im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH tätig“, erklärte er weiter. Der Sprecher beteuerte: „Alle Beschäftigten, die im Sicherheitsbereich des Düsseldorfer Flughafens arbeiten, müssen sich ausnahmslos einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen, die durch die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Luftsicherheitsbehörde durchgeführt wird.“

Bislang seien die drei Männer nicht polizeilich auffällig gewesen, allerdings könne ein islamistischer Hintergrund „aufgrund ihres Verhaltens im Video” nicht ausgeschlossen werden.

Flughafen-Chaos spielt möglichen Terroristen in die Karten

All dies beruhigt nicht wirklich – erst recht nicht der Verweis auf die Dienstleisterfirma, da aufgrund des Personal- und Fachkräftemangels in Deutschland niedrige Tätigkeiten häufig von Leiharbeitsfirmen und externen Dienstleistern übernommen werden und die Frage, ob der auf einem Flughafen eingesetzte Mitarbeiter formal Angestellter des Flughafens oder einer Drittfirma ist, völlig nachrangig ist. Zumal auf Deutschlands Flughäfen diesen Sommer ein abstruses Durcheinander herrschte Speziell am Düsseldorfer Flughafen spielen sich seit Wochen chaotische Szenen ab, weil, unter anderem aufgrund der irrsinnigen Corona-Lockdowns, massenhaft Personal entlassen worden war oder selbst gekündigt hatte. Die ungeheuerlichen Zustände, die dadurch nicht nur in Düsseldorf das Bild prägen, bieten für Terroristen jedenfalls die ideale Gelegenheit, das Gelände unauffällig nach möglichen Anschlagszielen auszuspähen.

Gefährderansprache als einziges Mittel

Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft wird in dem Fall übrigens nicht ermitteln, weil die gezeigte Geste in Deutschland aus unerfindlichen Gründen nach wie vor nicht strafbar ist. Die Polizei hat derweil bei zweien der drei Verdächtigen eine „Gefährderansprache“ vorgenommen, der dritte befindet sich im Urlaub. Dabei handelt es sich tatsächlich um das einzige Mittel, das den deutschen Strafverfolgungsbehörden in solchen Fällen zur Verfügung steht.

Diese Gefährderansprache kommt, nach offizieller Definition „immer dann in Betracht, wenn Personen, von denen Gefahren für die öffentliche Ordnung oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen, kommunikativ aufgefordert werden, ein Verhalten einzustellen bzw. zu unterlassen, das die Polizei nicht dulden kann. Für den Fall, dass Personen der Gefährdungsansprache nachkommen und ihr Verhalten ändern, sind weitergehende polizeiliche Maßnahmen nicht erforderlich. Insoweit ist eine Gefährdungsansprache die mildeste denkbare polizeiliche Maßnahme zur Abwehr von Gefahren.

In Klartext bedeutet dies:Man kann de facto also nichts anderes tun, als den potentiellen Terroristen mitzuteilen, dass man auf sie aufmerksam geworden ist. Es bleibt dann nur noch die äußerst unwahrscheinliche Hoffnung, dass sie sich davon beeindrucken lassen und es keine weiteren IS-Sympathisanten an Flughäfen gibt…

Ähnliche Nachrichten