Horst D. Deckert

Trans-Justiz in Deutschland: Vergewaltiger zukünftig im Frauenknast?

Gibt es bald auch in Berliner Gefängnissen schwangere Insassinnen? Rechtlich ist dies jedenfalls schon möglich: Denn von den Medien kaum beachtet, hat das Berliner Abgeordnetenhaus bereits im vergangenen September eine Reform des Strafvollzugs beschlossen, wonach trans-, intergeschlechtlichen und nicht binären Personen ein Mitbestimmungsrecht darüber eingeräumt werden soll, ob sie in einem Männer- oder Frauengefängnis untergebracht werden wollen. Auf gut Deutsch: Biologische Männer, die als „Transfrauen“ eingestuft werden, können im Frauenknast einsitzen – mit allen Konsequenzen, die bereits aus den USA oder England bekannt (und berüchtigt) sind…

Im damaligen Bericht des „Tagesspiegelhieß es, dass auch dann gilt, wenn sich Gefangene aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität nicht dem in ihrem amtlichen Personenstandseintrag angegebenen, sondern einem anderen Geschlecht oder dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht als zugehörig empfinden.“ Im Klartext heißt das, biologische Männer können sich in Frauengefängnisse einliefern lassen, wenn sie erklären, sich für eine Frau zu halten. Das Ergebnis einer solchen Praxis zeigte sich an mehreren Fällen in den USA und Großbritannien.

So schwängerte die wegen Totschlags verurteilte „Transfrau“ Demi Minor, die im US-Bundesstaat New Jersey auf eigenen Wunsch in einem Frauengefängnis untergebracht wurde, zwei Gefangene, darunter eine Doppelmörderin, in dem „sie“ von ihren nach wie vor vorhandenen männlichen Geschlechtsorganen Gebrauch machte. Danach erfolgte die Verlegung in  ein anderes Gefängnis, wo sie nun als einzige „Frau“ fungiert.

Schwangerschaften und sexuelle Nötigungen

Auch in Großbritannien wurde eine wegen eines brutalen Mordes verurteilte „Transfrau“ in ein Frauengefängnis verlegt, wo „sie” als bald eine Affäre mit einer Insassin begann. Sie wurde dann ebenso ins Männergefängnis zurückbefördert, wie ein weiterer Mann, der sich 2018 als „Transfrau” bezeichnet und erfolgreich seine Verlegung in ein Frauengefängnis eingefordert hatte – und dort prompt zwei Insassinnen sexuell nötigte. In diesem Fall gab es eine ellenlange Vorgeschichte an Sexualstraftaten, die die Behörden in ihrem Toleranzwahn aber nicht von der Verlegung abhielt.

Diese Beispiele zeigen, wie wenig sich die Queer-und Transfanatiker um die Opfer ihrer Ideologie scheren. Dass jeder Mann, dem es gerade in den Sinn kommt, sich als Frau zu fühlen, durch eine bloße Behauptung auf Frauen losgelassen wird, die ihm dann wehrlos ausgeliefert sind, ist denen, die sonst überall Benachteiligungen von Frauen herbeiphantasieren, völlig gleichgültig.

Grüne sind aus dem Häuschen

Die fast ein Jahr zurückliegende Berliner Haftreform hat das „Selbstbestimmungsgesetz“ der Ampel-Regierung, wonach künftig schon Vierzehnjährige, notfalls ohne Einwilligung der Eltern, aus Lust und Laune (oder unter dem sozialen Dauerdruck des allgegenwärtigen Transhypes) mit einer einfachen Erklärung bei den Behörden, ihr Geschlecht ändern und sich schlimmstenfalls, ohne ärztliche Pflichtberatung, operativ verstümmeln lassen können, in gewisser Weise vorweggenommen.

Die grüne Familienministerin Lisa Paus, die zu den glühendsten Verfechtern des Gesetzes zählt, bezeichnete Befürchtungen vor drohendem Missbrauch, nicht nur in Gefängnissen, sondern auch, wenn biologische Männer etwa einfach in Frauenumkleidekabinen eindringen können, als „nicht nachvollziehbar“ und „absurd“. Und weiter: „Transfrauen sind Frauen. Und deswegen sehe ich da jetzt keinen weiteren Erörterungsbedarf“. Den wird es aber wohl doch geben, wenn auch aus Berlin die wohl unvermeidlichen Meldungen über sexuelle Nötigungen, Vergewaltigungen und schwangere Insassinen bekannt werden.  

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