Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Trudeau-Gesetz für Kanada ab 2023: Aktive Sterbehilfe für psychisch Kranke

In Kanada soll 2023 ein Gesetz in Kraft treten, dass „Euthanasie“, also aktive Sterbehilfe für psychisch Kranke ermöglicht. Im Auftrag von Premier Justin Trudeau diskutiert ein „Experten-Gremium gerade die Details dazu. Die Meinungen dazu sind extrem gespalten. Es sei völlig unklar, wie ein Psychiater einschätzen soll, ob und ab wann jemand mental unheilbar krank ist und wann er sich für ärztlich assistierten Suizid „qualifiziert“. Der frühere Chef des Psychiatrie-Verbandes warnt sogar vor einem Missbrauch, um den Zugang zur Pflege einzuschränken.

Was steckt dahinter?

Laut Gesetz darf in Kanada kein Kranker zu einer medizinischen Behandlung gezwungen werden. Ein Krebskranker kann die Chemo ablehnen und „sterben dürfen“. Interessant ist, dass diese Autonomie den Bürgern bei der Covid-19-Gentherapie nicht zustand. Wer den Stich ablehnte, galt als „Paria“ und durfte nicht einmal mit dem Zug fahren. Angesichts des brutalen Psychoterrors ließen sich Viele in die Nadel treiben. Das Risiko für allfällige Nebenwirkungen müssen sie selbst tragen und dann mit den Folgen leben. Viele derart Betroffene kämpfen jetzt schon mit psychischen Belastungs-Schäden. Beobachter sprechen deshalb von einem „Pflege-Notstands-Gesetz“. Covid-19-Diktator Trudeau, der es vorantreibt, könnte auch andere Beweggründe dafür haben. In Zukunft könnte es viele „psychisch Kranke“ geben, die zu Pflegefällen werden.

Warnung vor Missbrauch

Auch der frühere Präsident des kanadischen Psychiatrie-Verbandes, und forensische Psychiater, Grainne Neilson warnte: Es werde 2023 viel Unsicherheit bei der Gesetzes-Anwendung geben. Er hoffe, Psychiater agieren dabei vorsichtig, um sicherzustellen, dass ärztliche Suizid-Hilfe nicht anstelle eines gerechten Zugangs zur Pflege missbraucht werde. An dem Gesetz wird gerade getüftelt. Kanada bekommt damit als eines der ersten Länder der Welt eine Euthanasie-Freigabe – für Menschen, die an Depression, bipolarer Störung, Persönlichkeitsstörungen, Schizophrenie, posttraumatischer Belastungsstörung oder an einer anderen psychischen Erkrankung leiden. Die Experten sind gespalten, viele lehnen das auch aus Gewissensgründen ab.

Wer befindet auf „unheilbar“

In Kürze soll ein 12-köpfiges Expertengremium im Auftrag der „liberalen Trudeau-Regierung“ einen Bericht dazu vorlegen. Ein parlamentarisches Komitee studiert parallel dazu das Gesetz und soll es bis Juni einschätzen. Das Experten-Gremium soll insbesondere Parameter vorschlagen, wie Menschen mit psychischen Krankheiten zu bewerten sind und wann sie für ärztliche Suizid-Hilfe „in Frage kommen“. Das Staats-Gremium soll auch „Sicherheitsvorkehrungen“ empfehlen. Ein kritischer Experte dazu: Die wichtigste Frage davon sei schon umgangen worden. Denn es gebe keinen wissenschaftlichen Beweis dafür, dass Ärzte vorhersagen können, ob und wann eine psychische Krankheit unheilbar ist.

Langes Tabu jetzt salonfähig

Die Vorstellung, dass eine Person mit einer psychischen Erkrankung für eine staatlich sanktionierte Euthanasie in Frage kommen könnte, war in Kanada lange Zeit Tabu, der Weg dahin bis heute sehr verschlungen. Kanadas Höchstgericht entschied 2015, ein absolutes Verbot der ärztlichen Sterbehilfe würde gegen die Charta verstoßen, dass mündige unheilbar kranke Erwachsene mit unerträglichem körperlichem oder psychischem Leid ein verfassungsmäßiges Recht auf medizinisch beschleunigten Tod haben. Das Oberste Gericht von Quebec kam 2019 zur selben Erkenntnis. Das nun anstehende Gesetz kam ins Rollen. Denn für manche Menschen werde ihre mentale Erkrankung zum unerträglichen Zustand, auch sie sollten das Recht haben, diesen zu beenden, wird argumentiert.

Die Psyche kann man nicht scannen

Bei unheilbarem Krebs „befindet sich etwas im Körper, das man sehen kann“, sagt der holländische Psychiater Dr. Sisco van Veen. Tumore und Gewebe können gemessen, gescannt oder punktiert werden, um die Zellen im Inneren zu identifizieren und daraus ein Prognose zu entwickeln. Doch eine Depression sehe man im Scanner nicht. In der Psychiatrie habe man nur die Geschichte des Patienten, was man sehe und höre und was die Familie erzähle. Zudem verstehe man die zugrunde liegende Biologie der meisten schweren psychischen Erkrankungen nicht. Wie definiere man „schwerwiegend und unheilbar“ in der Psychiatrie? Könne man mit Gewissheit schlussfolgern, dass eine psychische Erkrankung keine Aussicht auf Besserung habe. Was habe man getan und versucht, und reiche es aus? Und inwieweit seien mental kranke Menschen überhaupt in der Lage, eine autonome Entscheidung über ihr Leben zu treffen.

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