Horst D. Deckert

Über die regenbogenbunte Euro-Gestapo. Teil 1: Kafka trifft Orwell

Nachdem ich sein Programm beinahe schon abgeschrieben hatte, führte der in der Vergangenheit als Sargon of Akkard auftretende Carl Benjamin ein Interview mit dem ehemaligen englischen Polizisten Harry Miller, bei dem es mir die Sprache verschlagen hat. Miller betreibt heute eine Organisation namens Fair Cop, die sich der Aufklärung und dem Kampf über „Ursula von der Leyens Geheimpolizei“ verschrieben hat. Was klingt wie eine weitere Geschichte aus 1001 Aluhüten, erweist sich bei näherer Betrachtung als ein völlig (ir)realer Versuch, in ganz Europa eine transnationale und nicht rechenschaftspflichtige Geheimpolizei mit starken Stasi-Anleihen und genderideologischem Überbau zu installieren. Die Indizien summieren sich zu nichts weniger als einem kontinentalen Putsch durch globalistische Kräfte in der EU und im Europarat.

Hasszwischenfall ohne strafrechtlichen Hintergrund

Bislang wurden zwei Auszüge des Interviews kostenlos bei YouTube veröffentlicht. Im ersten Teil erklärt Miller, warum er zum Aktivisten wurde. Es begann alles mit einen „non-crime hate incident“ (NCHI) – auf Deutsch etwa „Hasszwischenfall ohne strafrechtlichen Hintergrund“ – den er bei Twitter begangen haben soll.

Wie es auf Millers Profil auf der Fair Cop Webseite heißt, handelte es sich bei der fraglichen Äußerung bei Twitter um den Retweet eines genderkritischen Limerick. Über diesen hat sich „jemand ‚im Süden‘ [gemeint ist London] so sehr aufgeregt, dass sich derjenige dazu veranlasst sah, für die Kollegen ‚im Norden‘ in die Presche zu springen“ und dafür zu sorgen, dass Miller dafür gemaßregelt wird.

Millers Strafe für die von ihm als harmloser Sarkasmus und Satire bezeichneten Äußerungen bestand darin, dass ihm der „Kohäsionsbeamten“ im Anschluss an die Mitteilung über die NCHI-Verstöße eine halbe Stunde lang telefonisch über die Bedeutung „verletzter Gefühle und Geschlechtsumwandlungen“ aufklärte. Am Ende der Umerziehungsstunde fragte der erfahrene Polizist Miller sein Gegenüber am Telefon, ob einer der fraglichen Tweets denn überhaupt kriminell war.

„Nein.“

„Warum haben Sie dann angerufen?“

„Ich musste Ihre Denkweise überprüfen.“

Darauf entgegnete er ihm, dass „1984 einer dystopischer Roman ist und kein Handbuch“, womit der Kohäsionsbeamte allerdings nichts anfangen konnte.

Damit war die Sache eigentlich erledigt, die sich vor mittlerweile zweieinhalb Jahren abgespielt hat, und über die sogar die BBC kurz berichtete. Miller jedoch stieß diese seltsame Begebenheit so sehr auf, dass er auf seiner Wache Druck machte, um herauszufinden, auf Basis welcher Verordnungen er ins Visier der internen Fahndung kam.

Seine Vorgesetzten drängten ihn, dass er die Sache ruhen lassen soll und am besten fortan auf die Teilnahme an der öffentlichen Debatte verzichtet. Miller begriff seine Lage noch immer nicht und machte auf seine Bürgerrechte aufmerksam. Da kam von diesen zurück, dass er sie ja verklagen könne und genau das hat Miller getan. Er hat gewonnen und dabei einen verstörend tiefen Abgrund aufgedeckt.

Polizeiliches Gefühlsschutzschild für die „Transengemeinde“

Gleich zu Beginn erklärt Miller im Interview, dass die Polizei einem „Hasszwischenfall ohne strafrechtlichen Hintergrund“ auch dann nachgehen kann, wenn weder ein Zwischenfall, noch Hass vorliegt. Einziges Kriterium für ein NCHI ist die Wirkung einer Äußerung auf Dritte. Immer dann, wenn sich jemand beleidigt fühlt, liegt ein NCHI vor und zwar auch dann, wenn die Äußerung keine strafrechtlichen Inhalte enthält und kein Hass darin ausgedrückt wird.

Millers Problem war, dass sich jemand ihm unbekanntes in genau dieser Weise von dem Limerick belästigt fühlte, nachdem er diesen weiterverbreitet hatte. Polizeibeamten, die für das Erfassen von NCHIs verantwortlich sind, erklärten ihm gegenüber die Definition von NCHI als: „Das Zeigen von Hass gegenüber der Transengemeinde mit dem Ziel, bei diesen unangenehme Gefühle hervorzurufen“.

Da dies im klassischen Sinn keine strafrechtliche Kategorie darstellt, wird es behelfsmäßig als „Hasszwischenfall ohne strafrechtlichen Hintergrund“ betitelt und so getan, als sei es die Aufgabe der Polizei, dieser Art von Kategorie mit polizeilichen Mitteln nachzugehen. Überdies werden NCHI-Berichte als „Fall“ betitelt, die betreffende Person als „Verdächtiger“ und der Vorgang selbst als „Vergehen“. Erst im Kleingedruckten ganz unten wird die Katze zur Hälfte aus dem Sack gelassen, wo es über die Kategorie heißt: „Vergehen/Nichtvergehen“.

Mit dieser Dekonstruktionstechnik wird bei den Rezipienten die (politisch) korrekte Wirkung sichergestellt, wonach es sich bei der fraglichen Person um einen Straftäter handeln muss, auch wenn es sich keineswegs um eine strafrechtliche Angelegenheit handelt. Das klingt irre, ist aber Usus im heutigen England.

Sadiq Khans Londoner Moralpolizei

Tatsächlich hatte ich die dafür zuständige Polizeiabteilung schon zwei Mal nebenbei hier im Blog erwähnt. Der ehemalige Multikulti-Hoffnungsträger Sadiq Khan richtete zu Beginn seiner Amtszeit eine gut ausstaffierte Abteilung zur Verfolgung von Hassverbrechen im Internet ein, die daraufhin tatsächlich auch zur dystopischen Keule griff, wie ich schon 2018 beschrieb, also ein ganzes Jahr vor Millers Begegnung mit Khans Moralpolizei.

Seitdem wurde es still um Khan und seine linksislamistischen Treibereien in London, da mit der US-Wahl und nachfolgend Corona andere Themen in den Vordergrund rückten. Khans Moralpolizei aber machte offenbar fleißig weiter und konnte bis dato 200.000 NCHIs sammeln, wie Miller und einige seiner Kollegen bei Recherchen herausfinden konnten. Pro Jahr wären das circa 60.000 und pro Tag 160, was mit dem Jahresbudget von einer Million Pfund, wie ich es in Erinnerung habe, gut vereinbar wäre.

Mit NCHIs zur neuen Stasiakte

Die Angelegenheit wäre halb so wild, wenn es bei der üblichen politischen Geldverschwendung und ein paar schrägen Belehrungsanrufen bliebe. Mit der Einstufung von NCHIs als polizeilicher Vorgang jedoch werden diese in das Führungszeugnis aufgenommen und analog zu tatsächlichen kriminellen Vergehen erst nach sechs Jahren wieder gelöscht. Dadurch haben NCHIs konkrete Auswirkungen für all jene, die im Rahmen einer Bewerbung, bei der Wohnungssuche oder für ein Visum ihren Registerauszug vorlegen müssen, oder dieser bei einer Bewerbung oder Beförderungen im Öffentlichen Dienst über sie angefragt wird.

Miller vergleicht dieses Vorgehen mit jenem der Stasi, die über jeden ihrer Untertanen in der DDR eine Akte führte und bei Einträgen in entscheidenden Momenten in deren Leben eingriffen. Als Beispiel nennt er eine Geschichte aus dem Buch Stasiland von Anna Funder, in der einer für eine Stelle passend qualifizierten Übersetzerin zunächst Hoffnung auf eine Anstellung gemacht wurde, sie wenige Tage nach dem Bewerbungsgespräch jedoch eine unerwartete Absage erhielt. Als Grund für die Absage stellte sich später heraus, dass ihre Akte einen „NCHI“ der realsozialistischen Sorte enthielt, mit dem sie sich unwissentlich disqualifizierte.

Laut Miller muss die Polizei eine Person nicht über die Eintragung eines NCHI informieren. Einzig das aktive Ersuchen um einen Registerauszug enthüllt, ob dort ein Nichtverbrechen verzeichnet wurde. Da Führungszeugnisse nur sehr selten aktiv vorgelegt werden müssen, gibt es sehr wahrscheinlich eine übergroße Dunkelziffer mit Personen, die sich eines NCHI nichtschuldig gemacht haben, jedoch nichts davon ahnen und dennoch an den Nachteilen leiden. Die Parallelen zwischen Khans Abteilung für Hassrede und der DDR-Staatsräson hören da noch nicht auf.

Das größere Struktur hinter NCHIs

Bei dem Verfahren gegen die regionale Polizeibehörde, die ihm die telefonische Aufklärungsstunde zukommen ließ, zeigte sich die größere Struktur, die hinter den NCHIs steht. Die Verteidigung verwies auf „nationale Richtlinien“ denen die Behörde folgen würde, und die von der nationalen Polizeihochschule festgelegt wurden. Zur Klage gegen die Behörde folgte eine weitere gegen die Polizeihochschule, die beide vor dem britischen Höchstgericht landeten.

Dessen vorsitzender Richter gab Miller umfassend recht. Beim Urteil fielen seitens des Richters Begriffe Gestapo, Stasi und Tscheka als Umschreibung dessen, was Miller widerfahren war, was der Richter sogar in aller Deutlichkeit öffentlich transportierte. Gegen die Meinung des Richters sprach vor allem die Transenaktivistin Helen Belcher. Sie äußerte sich besorgt über das Urteil, da mit diesem „die Jagdsaision auf Transsexuelle eröffnet“ sei, da sich das Gericht weigerte, zum Schutz von Transsexuellen „klare Grenzen für das Sagbare zu definieren“, so dass für alle klar sei, ab wo NCHI-Einträge greifen würden.

Mit dem Urteil ist die Geschichte daher noch lange nicht zu Ende, vielmehr beginnt sie erst. Denn obwohl der Richter einen Freispruch Erster Klasse aussprach, bezeichnete er die festgelegten Richtlinien für NCHI-Verstöße durch Polizisten als legal. Für Miller bedeutet es, dass er zwar Recht bekam, sein Führungszeugnis aber weiterhin einen NCHI-Eintrag ziert.

Momentan gibt es deswegen noch einen anhänglichen Prozess, bei dem der Widerspruch verhandelt werden soll, der zwischen dieser laut britischem Recht legalen Richtlinie besteht und der Tatsache, dass man sich durch ihre Anwendung zu einem Vertreter des deutschen Kollektivismus macht. Millers Ziel ist klar, er will die gesamte Richtlinie loswerden, mit deren Ende auch sämtliche Führungszeugnisse wieder sauber würden.

Ein System betrieben von genderideologischen Stalinisten

Carl Benjamin fasst diese Beschreibung der Polizei zusammen als würde sie „geführt von Linksradikalen, die gerade im Begriff sind, ein tyrannisches Regime nach Maßgabe der Genderideologie aufzubauen“. Miller gibt ihm darin recht und erzählt ein weiteres verstörendes Detail aus der Verhandlung vor dem Höchstgericht.

Unüblich für Großbritannien wurde der verhandelte NCHI-Bericht geschwärzt, so dass die Informantin „Miss B“ unbekannt blieb. Da dem Richter die Begründung für die Schwärzung jedoch nicht gefiel, wonach „Miss B“ schutzlos sei und es deswegen besser ist, wenn sie anonym bleibt, (und er sie auch schnell durchschaut hatte) bestand er auf eine ungeschwärzte Version des Berichts. Diesen bekam auch die Verteidigung zu sehen, die erstaunt feststellen musste, dass nicht nur der Name der Informantin geschwärzt wurde, sondern auch eine Passage, in der es über Millers Äußerungen heißt: „Beurteilung vorgenommen: Kein Risiko“. Das war glatte Beweisfälschung, um Miller in der Sache weiterhin als Nichttätertäter hinstellen zu können.

Aufgrund einer gerichtlichen Verfügung darf Miller den Namen der Frau hinter „Miss B“ nicht nennen. Aber er weiß, wer sie ist. Laut seiner Beschreibung handelt es sich um eine prominente Aktivistin, die öffentlich schon öfters darüber gesprochen hat, dass sie „Leute mit einer abweichenden Meinung wegsperren werden“, wie Miller meint. Sie soll laut ihm auch Mitglied einer bekannten kriminellen Vereinigung sein, zu den Hells Angels gehören und einer bekannten jüdischen Journalistin ins Gesicht gesagt haben, dass ihr „eine Gaskammer gut stehen würde“.

Anonyme Anschwärzungsgarantie

Personen wie sie dürfen unter Zusicherung der vollen Anonymität nach Herzenslust wuchern und andere unter dem Nazivorwurf anschwärzen. In einer geleakten E-Mail zwischen ihr und der Polizeistelle, gegen die Miller Klage einreichte, soll die Polizei ihr überdies weiterhin die volle Anonymität zugesichert haben. Trotz aller Gegenindikatoren geht die heimliche Säuberungsaktion in vollem Umfang weiter, während die Polizei mit der Schwärzung des entscheidenden Details sogar das Gericht in krimineller Weise täuschte.

Miller ist so wütend über die kriminelle Energie hinter dem NCHI-System, dass er trotz drohender Verhaftung nach Abschluss des Berufungsprozess den Namen der Frau publik machen will. Sein Ziel besteht darin, die himmelschreiende Fehlstellung bloßzustellen, von welcher Art von Person das entstandene System bespielt wird. Dabei zeigt sich in Anbetracht der obigen Charakterisierungen der Frau auch hier eine Parallele zu totalitären Systemen der Vergangenheit, die oftmals kriminelle Psychopathen die Drecksarbeit erledigen ließen.

Reaktion: Der Einsatz wird verdoppelt

Der Richter sah von Beginn an durch die Motivation der Informantin hindurch. Ebenso von Beginn an war klar, das Miller auf Basis der ihm vorgeworfenen Hassäußerung nie eine Straftat begehen würde, was sogar der Bericht selbst bestätigte. Dennoch nahm die für die Richtlinie verantwortliche Polizeihochschule den Prozess nicht zum Anlass für eine Introspektive, sondern verdoppelte unmittelbar den Einsatz mit einer neuen, viel weitergehenden Richtlinie.

Seit 2020 können auch Schulkinder einen heimlichen NCHI-Eintrag erhalten, wenn sie anonym von einem Informanten gemeldet werden, der sich aus einem beliebigen Grund in seinen Gefühlen verletzt sieht. Mehr noch, auch Eltern können einen solchen Eintrag erhalten. In einer Weise, wie es sich die Stasi nur selten getraut hat, wurde vor einem Jahr ein Spitzelsystem installiert, bei dem Kinder, Lehrer und Eltern dazu aufgerufen sind, einer Behörde heimlich den herbeiphantasierten Nichtstraftatbestand des empfundenen Fehlverhaltens durch andere Kinder, Lehrer und Eltern zu melden.

Nachfolgend erklärt Miller anhand einiger Beispiele noch, wie leicht es für ihn wurde, einen NCHI-Eintrag zu bekommen. Beispielsweise genügt die polemische Frage danach, wer bei der Olympiade 1976 den Decathlon der Männer gewann, wenn die damals noch als Mann auftretende Cathlyn Jenner immer schon eine Frau gewesen sein soll. Oder auch die einfache Frage, ob es den „Transengedenktag“ wirklich gibt, brachte ihm einen Eintrag ein, der diese mittlerweile wie ein Abzeichen trägt.

Selbst die alleinige Nennung der transenkritischen Dame Jenny Murray führte bei Miller zu einem Eintrag, obwohl er sie nicht im Kontext der Transsexualität nannte. Ob es weiterhin die ominöse „Miss B“ ist, die in anschwärzt, ist unbekannt, weil die Einträge weiterhin geschwärzt sind und die Namen der Informanten ohne richterlichen Beschluss wie versprochen nicht freigeben werden. „Frau Belcher“ wäre aber bestimmt stolz auf „sie“.

Mit Lawfare gegen Windmühlen

Sämtliche englischen Polizeibehörden folgen heute den insgeheimen Regeln, was nicht nur immer mehr Polizisten mit karriereschädigenden NCHI-Einträgen produziert, sondern auch zu handfesten rechtlichen Widersprüchen führt, die sich bei den zu Aktivismus neigenden umgedrehten Behörden immer wieder zeigen. Daher hat Miller für seinen weiteren Aktivismus gegen die Transenideologie die Organisation Fair Cop gegründet, um sich gemeinsam mit Gleichgesinnten einen „Lawfare“ leisten zu können, dessen Zweck es ist, gezielt Prozesse zur Schaffung von Präzedenzfällen zu führen, mit denen der Ideologie ein Riegel vorgeschoben werden soll.

Als Nebenprodukt dieser Beschäftigung fallen weitere Informationen darüber ab, wovon die Hochdruckdurchseuchung der Strafverfolgungsbehörden mit Genderideologie wirklich angetrieben wird. Hauptverantwortungsträger in Großbritannien für die Installation und den Betrieb der Genderideologie ist eine Organisation namens „LGBT Police UK“, gegen die Millers Verein Klage eingereicht hat und die er als eine landesweit agierende Geheimpolizei bezeichnet.

Großbritanniens neue Geheimpolizei

Miller verwendet die Bezeichnung Geheimpolizei deswegen, weil es beispielsweise nicht möglich ist, bei der Polizei die Namen von Verantwortlichen für Soziale Medieninhalte herausfinden zu lassen. Im konkreten Fall geht es um einen Tweet der Gendergeheimpolizei, in dem es heißt: „Wir haben eine Botschaft für alle unter euch. Wir sehen euch und wir melden eure Kommentare und wir werden in unserem Einsatz für Transsexuelle nicht nachlassen.“

Fair Cop versuchte, bei der Polizei den Namen der für die unverhohlene Drohung verantwortliche Person herauszufinden. Diese jedoch verweigerte sich komplett, was in England nicht üblich ist. Laut Miller ist diese Abschottung vor Transparenz nur deswegen möglich, weil es sich beim Vorsitzenden der „LGBT Police UK“ um einen Polizeispitzenbeamten aus London handelt. Miller versuchte daraufhin bei der Polizeiführung in London direkt eine Stellungnahme für den Tweet zu erhalten, wurde dort jedoch wie zuvor schon abgeblockt mit dem Kommentar, dass er sie verklagen könne, wenn er mehr wissen möchte.

Die Klage ist momentan noch ausstehend und wird voraussichtlich zahlreiche weitere nach sich ziehen, da sämtliche regionale Polizeibehörden Englands ebenso über eine LGBT-Geheimpolizei mit eigenem Sozialen Medienkanal verfügen. Vermutlich sind es auch diese Abteilungen, die sich in den letzten Jahren bei öffentlichen Veranstaltungen offensiv als Polizisten mit LGBT-Ideologie zu erkennen gaben. Es handelt sich dabei um abgeschlossene Einheiten, die mit der normalen Polizei nur das Budget, die Uniform und die Chefetage teilen. Der Rest wird getrennt und heimlich betrieben, während alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, um diesen Zustand nicht aufgeben zu müssen.

So, das war der erste Teil. Der wirkliche Hammer kommt dann im zweiten. Die Preisfrage lautet, ob auch bei uns derartige Stasi-Akten geführt werden.

Quelle Titelbild

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