Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Üble Systemjustiz: Quarantäne-Brecherin als Sündenbock für Tod ihres Nachbarn

Seit fast einem halben Jahr ermittelt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung und vorsätzlicher Gemeingefährdung durch übertragbare Krankheiten gegen eine Kärntnerin, der vorgeworfen wird, ihren betagten Nachbarn mit Corona infiziert zu haben. Nun, kurz vor dem Ende der Quarantänepflicht in Österreich, hält die Justiz immer noch verbissen an dem Fall fest.

Der Frau wird in einer abstrus konstruierten Beweisführung zur Last gelegt, sie habe,  indem sie wiederholt gegen ihren „Absonderungsbescheid“ verstieß (da sie trotz Quarantänepflicht ihre Wohnung verlassen hatte), die Ansteckung ihres angeblichen „Opfers“ verschuldet – obwohl eine solche Kausalkette völlig an den Haaren herbeigezogen ist. Der im letzten Dezember angeblich durch sie „leichtsinnig“ mit Corona infizierte Mann war im Januar gestorben.

Seither steht die Frau im Fokus der Justizbehörden, weil man ihr ihr partout die Urheberin der Infektion des verstorbenen Rentners sehen will. Diese Woche teilte die Staatsanwaltschaft nun mit, der Mann habe sich „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ bei seiner Nachbarin angesteckt, da bei beiden derselbe Virusstamm nachgewiesen worden sei. Dies habe ein medizinischer Sachverständiger herausgefunden.

Wochenblick berichtete bereits über die bedrohliche Horror-Justiz gegen die Kärntnerin

Wackliges Gutachten

Dessen Gutachten reiche jedoch noch nicht für eine Anklage aus, weshalb man weitere Zeugen und die Beschuldigte selbst vernehmen müsse. Unglaublich: Dazu ist folglich in den letzten sechs Monaten, in denen die Ermittlungen andauern, offenbar immer noch nicht gekommen. Nicht nur deshalb kann man das Ganze nur noch als Farce ansehen: Man darf gespannt sein, wie die Staatsanwaltschaft nachweisen will, dass die Beschuldigte die einzig mögliche Person gewesen sein soll, die den Verstorbenen hätte anstecken können, – obwohl beide in einem Mehrparteienhaus (!) lebten.

Hierzu müsste, jedenfalls unter Zugrundelegung rechtstaatlicher Maßstäbe, zuerst auch einmal jede andere Todesursache als Corona definitiv ausgeschlossen werden. Ob es bei den zigfachen Virusvarianten – trotz des angeblich identischen Virusstamms – möglich sein wird, die Beschuldigte als sichere Überträgerin festzumachen (und das alles auch noch bei einer, wenn überhaupt, nur äußerst flüchtigen Begegnung), dürfte ebenfalls mehr als fraglich sein.

Selbst Tina Frimmel-Hesse,  die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, äußerte zu Ermittlungsbeginn im Februar Zweifel: „Man wird sehen, ob man die Kausalität da feststellen kann“ und „In der Konstellation hatten wir das noch nie.“  Es handelt sich hier um den ersten Fall, in dem im Zusammenhang mit Corona wegen fahrlässiger Tötung ermittelt wurde.

Quarantänebruch war für die Handlanger der Corona-Diktatur ein besonders übles Vergehen…:

Gesichtswahrender Ausgang?

Dass die Kärntner Justiz aber überhaupt auf solche aberwitzigen Ermittlungen kommt und man immer noch an diesen festhält, obwohl offensichtlich ist, dass der „Fall“ auf extrem wackeligen Beinen steht, könnte mit dem bevorstehenden Ende der Quarantänepflicht in Österreich zum 1. August 2022 zusammenhängen. Der Verstoß gegen diese war objektiv gegeben – und wäre der Beschuldigten sicher leicht nachzuweisen; dies hätte dann aber allenfalls eine Geldstrafe, nicht die bis zu drei Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung zur Folge.

Möglicherweise versucht die Staatsanwaltschaft auch nur noch, einigermaßen gesichtswahrend aus dieser Absurdität herauszukommen, da der zu Ermittlungsbeginn garantierte Medienhype nach Aufgabe der österreichischen Impfpflicht und dem nun auch noch bevorstehenden Ende der Quarantänepflicht nicht mehr gegeben ist, und das Corona-Thema ohnehin erheblich an öffentlichem Interesse verloren haben dürfte.

Man kann nur hoffen, dass man sich bei der Frau nach einem halbjährlichen Pranger aufgrund einer völlig aus der Luft gegriffenen Anschuldigung, seitens der Justizbehörden zumindest entschuldigen wird.

Auch sonst ereigneten sich im Zusammenhang mit der alten Quarantäneregel in Österreich unfassbare Justiz-Schikanen:

Ähnliche Nachrichten