Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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UK: Reform des Menschenrechtsgesetzes: Eine moderne Bill of Rights – Anwälte sind ernsthaft besorgt!

Lawyers of Light: Ich habe jetzt die Unterlagen zur Überprüfung der Menschenrechte gelesen und bin ernsthaft besorgt.

Die Überprüfung zielt darauf ab, eine Kultur der Rechte einzuführen, die die persönliche Verantwortung zugunsten des „öffentlichen Interesses“ verdrängt.

In den vorgeschlagenen Reformen heißt es: „Der internationale Menschenrechtsrahmen erkennt an, dass nicht alle Rechte absolut sind und dass die Rechte des Einzelnen entweder gegen die Rechte anderer oder gegen das allgemeine öffentliche Interesse abgewogen werden müssen.

Weitere wichtige Aussagen sind:

„Der Gedanke, dass Rechte mit Pflichten und Verantwortlichkeiten einhergehen, ist in der britischen Tradition der Freiheit verwurzelt, spiegelt sich aber auch in den Einschränkungen in der Konvention wider und ist in Artikel 29 der UN-Menschenrechtserklärung ausdrücklich enthalten („Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist“). Die zunehmende Berufung auf die Menschenrechte im Laufe der Jahre hat jedoch zu einer Kultur der Rechte geführt, die von unseren Pflichten als Bürger abgekoppelt ist, und zu einer Verdrängung der angemessenen Berücksichtigung des allgemeinen öffentlichen Interesses“.

„Während die Menschenrechte universell sind, könnte eine Bill of Rights die Gerichte dazu verpflichten, bei der Auslegung und Abwägung qualifizierter Rechte das Verhalten von Klägern und das allgemeine öffentliche Interesse stärker zu berücksichtigen. Ganz allgemein können unsere Vorschläge auch klarer darlegen, inwieweit das Verhalten von Klägern ein Faktor ist, den die Gerichte bei der Entscheidung darüber berücksichtigen, welche Art von Rechtsbehelf, wenn überhaupt, angemessen ist. Damit wird sichergestellt, dass die Verantwortung des Klägers und die Rechte anderer Teil des Prozesses sind, in dem eine Klage wegen der Verletzung eines Menschenrechts erhoben wird“.

Es gibt auch noch andere wichtige Aussagen, aber das Wesentliche geht aus dem oben Gesagten hervor.

Die vorgeschlagenen Reformen machen deutlich, dass das Parlament versucht, sich selbst als Schiedsrichter aufzudrängen, um zu entscheiden, wann eine Person Menschenrechte haben kann und wann nicht. Das ist schändlich. Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein schweres oder ein geringfügiges Verbrechen handelt, eine Person muss immer über ihre Menschenrechte verfügen und sie schützen können. Mir ist völlig klar, dass die Regierung, obwohl in den vorgeschlagenen Reformen die Entscheidungsbefugnis der Gerichte erwähnt wird, von den Gerichten erwartet, dass sie sich vom Parlament (und der Gesetzgebung) leiten lassen, was auch immer die Regierung zu einem bestimmten Zeitpunkt für ihre Regeln beschließt.

Dies ist ein unverhohlener Angriff auf die persönlichen Freiheiten in dem Bestreben, den Kommunitarismus durchzusetzen (der schlimmer ist als der Sozialismus und in Wirklichkeit Totalitarismus ist). Breitere Interessen sollten niemals die Rechte des Einzelnen übertrumpfen, wobei es sich bei letzteren um gottgegebene Grundfreiheiten handelt.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll sichergestellt werden, dass die Menschenrechte NICHT grundlegend und universell sind. Den Gerichten die Macht zu geben, zu sagen, dass Sie keinen Anspruch auf Ihre Menschenrechte haben, wenn sie der Meinung sind, dass Ihr Verhalten nicht dem entspricht, was sie für „gut“ halten, ist eine große Sorge, wenn man weiß, wie sehr sich die Gerichte jetzt weigern, politische Entscheidungen der Regierung und schädliche Gesetze in Frage zu stellen.

Die Gewaltenteilung ist in diesem Land schon seit einiger Zeit nicht mehr gegeben. Die vorgeschlagenen Reformen bestätigen die Bestrebungen des Parlaments, sich selbst zur souveränen Macht und Autorität zu machen, um nach eigenem Gutdünken über die Grundrechte der Menschen zu entscheiden, und das muss um jeden Preis verhindert werden.

Die Konsultation läuft noch bis zum 8. März, und der Link, um darauf zu antworten, ist unten zu finden. Wir brauchen dringend jeden, der aktiv wird und Nein zu diesen Reformen sagt.

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