Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Ukraine-Flüchtling in Wien: Millionär raubte 17-Jährigen mit Waffengewalt fünf Euro

Die Geschichte ist in ihrer Gesamtheit an Absurdität nicht zu überbieten. Der ukrainische Millionär hatte keine Lust, für seine Heimat zu kämpfen – also „flüchtete“ er nach Wien. Dort nötigte er einen Minderjährigen mit vorgehaltenem Messer, für ihn seine 5 Euro Parkgebühr zu bezahlen. Der Mann soll zudem drogensüchtig sein. Systemmedien behaupteten, es würde sich um einen armen, traumatisierten Flüchtling handeln. Nach einer Verurteilung ist er wieder auf freiem Fuß.

An sich besteht in der Ukraine seit Kriegsbeginn ein Ausreiseverbot für wehrfähige Männer. Diese sollen sich im Kampf gegen die Russische Armee für den Heldenpräsidenten Wolodymyr Selenskyj und seine Hintermänner erschießen lassen. Darauf hatte der besagte ukrainische Millionär keine Lust. Der 38-Jährige fuhr kurzerhand mit seinem Auto – wohl eine der Luxuslimousinen die seit Ende Februar vermehrt in Wien zu sehen sind – nach Wien.

Dort soll sich am 11. März folgende Geschichte zugetragen haben. Nach einem Synagogenbesuch mit der Familie (Anmerkung: er reist mit seiner Frau und zwei Kindern) will er um zwei Uhr Nachts festgestellt haben, dass jemand in seine Wohnung eingebrochen hatte. Deshalb wollte er mit seinem restlichen Vermögen „nur noch weg“. Um den Parkscheinautomaten in der Tiefgarage Gonzagasse zu bezahlen habe er 5 Euro gebraucht, die er nicht in Kleingeld mit sich führte. Also bedrohte er einen 17-Jährigen aus einer Gruppe zufällig vorbeigehender Jugendlicher mit dem Messer – er solle die Gebühr für ihn bezahlen.

Möglicherweise kokainabhängig

Sein Opfer berichtete vor Gericht, dass davon auszugehen war, dass der Mann unter Drogen stand. Seine Pupillen wären stark erweitert gewesen und er wirkte besonders aufgeregt. Außerdem habe er die Jugendlichen gefragt, ob sie Kokain dabei hätten.

Sein monatliches Einkommen gab der Ukrainer mit 20-30.000 US-Dollar an – angeblich aus dem Handel mit Edelmetallen und durch das Vermieten von Immobilien. In Wien habe man zunächst im Auto gewohnt, obwohl die Familie über ein „enormes Barvermögen sowie Goldschmuck“ verfüge.

Der Ukrainer versicherte dem Gericht, früher noch nie etwas angestellt zu haben. Am Tag der Tat habe er auch keine Drogen konsumiert sondern nur vier Gläser Whiskey getrunken. Das Gericht erwies sich als verständnisvoll und urteilte laut Medienberichten wegen Erpressung auf neun Monate Haft, eines davon unbedingt. Nachdem er dieses bereits in Untersuchungshaft verbracht hatte, konnte er das Gerichtsgebäude als freier Mann verlassen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Aus der Geschichte ergeben sich eine Reihe von Fragen:

  • Wie glaubwürdig ist es, um zwei Uhr früh mit der Familie (zum Whiskeytrinken) in einer Synagoge gewesen zu sein?
  • Weshalb wohnt ein Millionär lieber im Auto, anstelle ein Hotel zu bezahlen?
  • Wurde beim Täter kein Drogentest durchgeführt?
  • Weshalb wird ein drogensüchtiger Gewalttäter nicht ausgewiesen?
  • Warum gibt es in solchen Fällen, wenn es sich um fremde Täter handelt, stets nur Kuscheljustiz, während Mitbürger die auf Facebook die „falsche“ Meinung äußern viel längere Haftstrafen ausfassen?
  • Falls die Medienberichte stimmen sollten, weshalb lautete das Urteil auf Erpressung und nicht auf räuberische Erpressung?

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