Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Umverteilung: Rechnungshof rügt „Bürgergeld“-Pläne als unverhältnismäßig

Der Bundesrechnungshof hat scharfe Kritik am Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum geplanten „Bürgergeld“ geübt, das zum Jahreswechsel das Hartz-IV-System ablösen soll. In einer Stellungnahme der Bonner Rechnungsprüfer an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages heißt es Medienberichten zufolge, einige der Neuregelungen könnten sich „als kontraproduktiv erweisen und zu vermeidbaren finanziellen Risiken für den Bundeshaushalt führen“.

Anstoß nehmen die Rechnungsprüfer vor allem an den geplanten Grenzen, unterhalb derer das Vermögen von Stütze-Beziehern während einer Übergangszeit von zwei Jahren nicht angetastet werden soll. Jede leistungsberechtigte Person darf demnach 60 000 Euro besitzen, jede weitere Person im Haushalt 30 000 Euro. Auch Wohneigentum soll verschont bleiben.

Konkret rügen die Rechnungsprüfer: „So könnte beispielsweise ein Ehepaar mit zwei Kindern trotz 150.000 Euro Spar- und Barvermögens, weiterem Vermögen, das der Altersvorsorge dient, zwei Kraftfahrzeugen und selbstgenutzten Wohneigentums (jeder Größe) Bürgergeld erhalten.“ Das sei unverhältnismäßig. „Der Bundeshaushalt sollte nicht mit dem Leistungsbezug von Personen belastet werden, bei denen grundsätzlich von einer ausreichenden Eigenleistungsfähigkeit ausgegangen werden kann“, betont die Bundesbehörde.

The post Umverteilung: Rechnungshof rügt „Bürgergeld“-Pläne als unverhältnismäßig appeared first on Deutschland-Kurier.

Ähnliche Nachrichten