Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Und du PayPal? Die Rolle der EU bei der Unterdrückung von Dissidenten!

PayPal scheint sich nicht sicher zu sein, ob es sich an dem aktuellen Kreuzzug gegen Online-Desinformation“ beteiligen soll oder nicht.

Zunächst schloss es die PayPal-Konten von The Daily Sceptic und der Free Speech Union und sogar das persönliche Konto ihres Gründers Toby Young, um sie dann zwei Wochen später wieder einzurichten. Dann kündigte sie an, dass sie von jedem, der ihre Dienste im Zusammenhang mit der „Förderung von Fehlinformationen“ nutzt, 2.500 Dollar einbehalten würde, und zwei Tage später machte sie wieder eine Kehrtwende und gab bekannt, dass diese Formulierung nie in ihre neuen Nutzungsbedingungen aufgenommen werden sollte.

Es war nicht beabsichtigt, sie aufzunehmen? Woher kommt sie dann?

Könnten der EU-Verhaltenskodex für Desinformation und der Digital Services Act (DSA), über die ich in meinem letzten Brownstone-Artikel geschrieben habe (hier zu finden in Deutsch), etwas mit PayPals zaghaften Ausflügen in die „Bekämpfung von Desinformation“ zu tun haben? Nun, ja, das könnte der Fall sein, und Sie können sicher sein, dass EU-Beamte oder -Vertreter bereits mit PayPal darüber gesprochen haben.

Wie in meinem vorherigen Artikel beschrieben, verlangt der Kodex von den Unterzeichnern, das zu zensieren, was von der Europäischen Kommission als Desinformation eingestuft wird, und zwar unter Androhung hoher Geldstrafen. Der Durchsetzungsmechanismus, d. h. die Geldbußen, wurde im Rahmen der DSA festgelegt.

PayPal ist derzeit kein Unterzeichner des Kodexes. Da es weder eine Inhaltsplattform noch eine Suchmaschine ist – die potenziellen Kanäle für „Desinformation“, auf die der DSA abzielt – ist es natürlich nicht in der Lage, per se zu zensieren. Die allererste Verpflichtung im „verstärkten“ Verhaltenskodex, den die Europäische Kommission im vergangenen Juni vorgestellt hat, ist jedoch genau der Demonetarisierung gewidmet.

Angesichts der Art der Geschäftsmodelle der prominentesten Unterzeichner – Twitter, Meta/Facebook und Google/YouTube – überrascht es nicht, dass diese Verpflichtung und die sechs „Maßnahmen“, die sie umfasst, sich hauptsächlich auf Werbepraktiken beziehen.

Die „Leitlinien„, die die Kommission im Mai 2021, also noch vor der Ausarbeitung des Kodex, herausgegeben hat, fordern jedoch ausdrücklich eine „Ausweitung“ der Bemühungen, mutmaßliche Desinformationsanbieter zu entschädigen, und enthalten die folgende, äußerst sachdienliche Empfehlung:

Die Maßnahmen zur Unterbindung von Desinformation sollten durch die Beteiligung von Akteuren erweitert werden, die in der Wertschöpfungskette der Online-Monetarisierung tätig sind, wie Online-E-Payment-Dienste, E-Commerce-Plattformen und relevante Crowdfunding-/Spendensysteme. (S. 8; Hervorhebung hinzugefügt)

PayPal, der Online-E-Zahlungsdienst schlechthin, war also bereits im Visier der Kommission.

Angesichts ihrer eigenen Betonung der Werbung und der Tatsache, dass ein werbebasiertes Einnahmemodell und ein Spenden- oder Bezahlmodell normalerweise als Alternativen betrachtet würden, ist es etwas unlogisch, dass sich die Unterzeichner des „gestärkten“ Kodexes dazu verpflichteten

…bewährte Praktiken auszutauschen und die Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren zu verstärken, und zwar auch mit Organisationen, die in der Wertschöpfungskette der Online-Monetarisierung tätig sind, wie Online-E-Payment-Dienste, E-Commerce-Plattformen und relevante Crowdfunding-/Spendensysteme…. (Selbstverpflichtung 3)

Aber nicht nur über Dritte wie die Unterzeichner des Kodex wurde auf PayPal zugegangen.

Ende Mai, kurz nachdem der Text des Gesetzes über digitale Dienste fertiggestellt worden war – aber bevor das Europäische Parlament überhaupt die Gelegenheit hatte, darüber abzustimmen! – wurde eine achtköpfige Delegation des Parlaments nach Kalifornien entsandt, um den DSA und den damit zusammenhängenden Digital Markets Act (DMA) mit relevanten „digitalen Interessengruppen“ zu diskutieren.

Neben den Kodex-Unterzeichnern Google und Meta stand auf der „Gastgeberliste“ – denn die Parlamentarier waren zu Gast und luden sich selbst ein! – gehörte auch PayPal dazu. (Siehe den Bericht der Delegation hier.)

Merkwürdigerweise war Twitter nicht unter den zu besuchenden Unternehmen und Organisationen, vielleicht wegen des Aufruhrs, den das Übernahmeangebot von Elon Musk ausgelöst hat. Aber wie in meinem vorherigen Artikel erwähnt, hatte Thierry Breton, der EU-Binnenmarktkommissar, Musk bereits Anfang des Monats in Austin, Texas, besucht, um mit ihm über die DSA zu sprechen.

Nicht weniger als drei der acht Mitglieder der Delegation – Alexandra Geese, Marion Walsmann und Delegationsleiter Andreas Schwab – waren Deutsche, während der Anteil der Deutschen an der Gesamtzahl der Mitglieder des Parlaments nur etwa 13 % beträgt. Diese starke Überrepräsentation ist bezeichnend, da Deutschland zweifellos die Hauptantriebskraft hinter den Zensurbestrebungen der EU ist und bereits 2017 sein eigenes Online-Zensurgesetz mit dem ausdrücklichen Ziel verabschiedet hat, „kriminelle Fake News in sozialen Netzwerken zu bekämpfen“ (S. 1 des Gesetzesvorschlags auf Deutsch hier).

Die deutsche Gesetzgebung, allgemein bekannt als „NetzDG“ oder das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, bedroht Plattformen mit Geldstrafen von bis zu 50 Millionen Euro für das Hosten von Inhalten, die gegen eine Vielzahl von deutschen Gesetzen verstoßen, die die Meinungsäußerung in einer Weise einschränken, die in den Vereinigten Staaten undenkbar und verfassungswidrig wäre. Sie ist auch die Quelle der Twitter-Benachrichtigungen, die viele Twitter-Nutzer erhalten haben, in denen sie darüber informiert wurden, dass ihr Konto von einer Person aus Deutschland“ gekündigt wurde.

Wie bereits erwähnt, ist PayPal derzeit kein Unterzeichner des Verhaltenskodexes für Desinformation. Am 14. Juli, nur neun Tage nach der Verabschiedung des DSA, veröffentlichte die Kommission jedoch einen Aufruf zur Unterzeichnung des Kodexes. Der Aufruf richtet sich unter anderem ausdrücklich an „E-Payment-Dienste, E-Commerce-Plattformen, Crowdfunding-/Spendensysteme“. Letztere werden als „Anbieter, deren Dienste zur Monetarisierung von Desinformation genutzt werden können“ bezeichnet.

Offensichtlich hat sich die Kommission nicht mit dem „Deplatforming“ begnügt, sondern hat deutlich gemacht, dass die nächste Front in ihrem Kampf gegen „Desinformation“ darin besteht, Andersdenkende, die sich trotz ihrer Diskriminierung durch die großen Online-Plattformen oder ihrer Verbannung von diesen einen Platz in der Online-Diskussion dank ihrer eigenen Plattformen bewahrt haben, zu finanzieren.

PayPal wird außerdem wissen, dass die „exklusiven“ – in der Tat diktatorischen – Befugnisse, die die DSA der Europäischen Kommission überträgt, die Befugnis einschließen, die „sehr großen“ Online-Plattformen zu benennen, die für die massiven DSA-Strafen von bis zu 6 % des weltweiten Umsatzes anfällig sind. PayPal wird das Kriterium der „sehr großen“ Größe mit mindestens 45 Millionen Nutzern in der EU problemlos erfüllen, ist aber offensichtlich keine Inhaltsplattform.

Dennoch scheint dies für die Europäische Kommission nicht so offensichtlich zu sein. Denn in der Pressemitteilung der Kommission zum Aufruf für Unterzeichner wird sie genau … als Inhaltsplattform behandelt! So bezieht sich die Pressemitteilung auf „Anbieter von elektronischen Zahlungsdiensten, E-Commerce-Plattformen, Crowdfunding-/Spendensystemen, die zur Verbreitung von Desinformationen genutzt werden können“. Häh?

In der Zwischenzeit hat die EU am 1. September ein spezielles Büro oder eine „Botschaft“ in San Francisco eröffnet, um das zu tun, was sie selbst als „digitale Diplomatie“ mit US-Tech-Unternehmen bezeichnet. Der „Botschafter“, der Kommissionsbeamte Gerard de Graaf, ist Berichten zufolge einer der Verfasser des DSA. Vielleicht ist er in der Lage, PayPal die Feinheiten des DSA zu erklären – oder hat es sogar schon getan. Der Hauptsitz von PayPal liegt schließlich nur einen Steinwurf entfernt in Palo Alto.

Auf jeden Fall wurde PayPal gewarnt, und mit ihm auch regimekritische Websites, deren Überleben von der Unterstützung der Nutzer abhängt. Ignorieren Sie die EU auf eigene Gefahr.

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