Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Unfassbar: Für Identität von Schwarzafrikanern reicht Hören und Sagen!

Ein weiteres absurdes Urteil sorgt für allerbeste Laune unter Sozialmigranten hierzulande: Die für eine Einbürgerung notwendige Identitätsklärung ist auch OHNE amtliche Ausweisdokumente möglich. Das entschied das Mainzer Verwaltungsgericht. Demnach können im Einzelfall u.a. Erklärungen von „Familienangehörigen im Ausland“ ausreichen. Geklagt hatte ein nach eigenen Angaben somalischer Staatsangehöriger, der 2011 nach Deutschland eingereist war.

Der Schwarzafrikaner wurde zunächst als „Geflüchteter“ anerkannt und erhielt eine Niederlassungserlaubnis. Im Herbst 2019 stellte er in Worms einen Antrag auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Dazu legte er dem Gericht zufolge einen von der somalischen Botschaft in Berlin ausgestellten Pass und weitere Unterlagen vor.

Die Stadt Worms lehnte den Antrag mit der Begründung ab, es fehle an einer zweifelsfreien Klärung der Identität und der Staatsangehörigkeit des Manns. Verlässliche Auskünfte über somalische Staatsangehörige seien in Somalia nicht zu erlangen und auch die Botschaft habe eine Prüfung seiner Herkunft im Heimatland nicht vorgenommen. 

Gegen diese Ablehnung legte der Schwarzafrikaner Widerspruch ein, welcher jedoch zurückgewiesen wurde. Dagegen wehrte sich der ganz offensichtlich von der Asylindustrie unterstützte Migrant mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Dieses bestätigte den Anspruch des Manns und verpflichtete die beklagte Stadt zur Einbürgerung auf der Basis von Hören und Sagen.

Musst Du haben Bruder oder Onkel in Somalia…

„Von einer Klärung der Identität und Staatsangehörigkeit seiner Person“ sei auszugehen, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Kläger könne sich zwar nicht auf seinen 2021 ausgestellten Pass berufen, weil nach 1991 ausgestellte somalische Pässe in der Bundesrepublik nicht anerkannt werden. Er befinde sich daher im Besitz „nicht anerkennungsfähiger Dokumente und somit in einer unverschuldeten Beweisnot“. In solch einer Situation können nach Auffassung des Gerichts auch sonstige Beweismittel wie Befragungen oder Erklärungen von Zeugen zur Identitätsklärung herangezogen werden.

Vorgelegte Erklärungen und Dokumente eines angeblichen Bruders und Onkels des Klägers hätten dessen Identität bestätigt. Es ergebe sich deshalb zusammen mit der Asyl- und Ausländerakte „insgesamt ein stimmiges Gesamtbild von der Identität und der Staatsangehörigkeit des Klägers“, begründeten die vermutlich linksgrünen Richter ihre Entscheidung.

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