Horst D. Deckert

Unfassbar: Holocaust-Überlebende sollte zur Corona-Zwangsimpfung in die Psychiatrie!

Es ist ein in seiner ganzen Ungeheuerlichkeit bisher wohl einmaliger Übergriff des Corona-Regimes, der an dunkelste historische Zeiten erinnert: In Stuttgart sollte eine 80 Jahre alte jüdische Komponistin zur Zwangsimpfung in eine Psychiatrie eingewiesen werden!

Laut Medienberichten hat die Polizei in der baden-württembergischen Landeshauptstadt bereits versucht, einen entsprechenden Gerichtsbeschluss umzusetzen. Mittlerweile habe das Landgericht Stuttgart die Umsetzung der Maßnahme aber mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt. 

Festzustehen scheint: Das Betreuungsgericht Stuttgart hat am 6. Dezember 2022 die zwangsweise Durchführung einer Corona-Impfung bei der aus der Ukraine stammenden Holocaust-Überlebenden Inna Z. angeordnet. Das Gericht bestätigte „pleiteticker.de“ zufolge den Vorgang wie folgt:

Die Ende der 1930er-Jahre in der Ukraine geborene Jüdin sollte auf Antrag ihrer gesetzlichen „Betreuerin“ zwangsweise in eine geschlossene psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses oder einer Pflegeeinrichtung eingewiesen werden. Hintergrund sollen mehrere angeblich schwerwiegende psychische Erkrankungen sowie internistische Erkrankungen sein, aufgrund derer die alte Dame alleine nicht lebensfähig sei. Die Durchführung der Impfung sei deshalb „gegen den Willen der Betroffenen“ im Rahmen der Unterbringung zum „Wohle der Betroffenen“ erforderlich.

„Pleiteticker.de“ zufolge genehmigte das Gericht der „Betreuerin“ die doppelte Impfung ihres Schützlings gegen Covid-19 – gegebenenfalls auch im Zuge einer polizeilichen Zwangsmaßnahme.

Zur Begründung heiße es in dem Beschluss, dass die Durchführung der Impfung „gegen den Willen der Betroffenen“ im Rahmen der Unterbringung zum „Wohle der Betroffenen“ erforderlich sei, um gesundheitlichen Schaden abzuwenden. 

Warum die Impfung entscheidend sein soll, um gesundheitlichen Schaden abzuwenden, sei jedoch nicht erläutert worden. Zudem sei zuvor erfolglos versucht worden, die Betroffene von der „Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen“. 

Die „Betreuerin“ fragte daraufhin Amtshilfe zur Durchführung dieses Beschlusses bei der Polizei an. Die Polizei habe die Durchführung dieser Amtshilfe am 11. Januar bestätigt. Die Betroffene sei allerdings nicht in ihrer Wohnung angetroffen worden. 

Das Landgericht Stuttgart setzte die Durchführung der Zwangsmaßnahmen dann am 11. Januar mit sofortiger Wirkung vorläufig außer Vollzug. Hintergrund sei eine am 10. Januar eingegangene Beschwerde der 80-Jährigen gegen die Zwangsimpfung und Zwangseinweisung, berichtet „pleiteticker.de“.

Mit anderen Worten: Die alte Dame ist ganz offensichtlich bei sehr hellem Verstand! 

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