Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Unfassbar: Holocaust-Überlebende sollte zur Corona-Zwangsimpfung in die Psychiatrie!

Es ist ein in seiner ganzen Ungeheuerlichkeit bisher wohl einmaliger Übergriff des Corona-Regimes, der an dunkelste historische Zeiten erinnert: In Stuttgart sollte eine 80 Jahre alte jüdische Komponistin zur Zwangsimpfung in eine Psychiatrie eingewiesen werden!

Laut Medienberichten hat die Polizei in der baden-württembergischen Landeshauptstadt bereits versucht, einen entsprechenden Gerichtsbeschluss umzusetzen. Mittlerweile habe das Landgericht Stuttgart die Umsetzung der Maßnahme aber mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt. 

Festzustehen scheint: Das Betreuungsgericht Stuttgart hat am 6. Dezember 2022 die zwangsweise Durchführung einer Corona-Impfung bei der aus der Ukraine stammenden Holocaust-Überlebenden Inna Z. angeordnet. Das Gericht bestätigte „pleiteticker.de“ zufolge den Vorgang wie folgt:

Die Ende der 1930er-Jahre in der Ukraine geborene Jüdin sollte auf Antrag ihrer gesetzlichen „Betreuerin“ zwangsweise in eine geschlossene psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses oder einer Pflegeeinrichtung eingewiesen werden. Hintergrund sollen mehrere angeblich schwerwiegende psychische Erkrankungen sowie internistische Erkrankungen sein, aufgrund derer die alte Dame alleine nicht lebensfähig sei. Die Durchführung der Impfung sei deshalb „gegen den Willen der Betroffenen“ im Rahmen der Unterbringung zum „Wohle der Betroffenen“ erforderlich.

„Pleiteticker.de“ zufolge genehmigte das Gericht der „Betreuerin“ die doppelte Impfung ihres Schützlings gegen Covid-19 – gegebenenfalls auch im Zuge einer polizeilichen Zwangsmaßnahme.

Zur Begründung heiße es in dem Beschluss, dass die Durchführung der Impfung „gegen den Willen der Betroffenen“ im Rahmen der Unterbringung zum „Wohle der Betroffenen“ erforderlich sei, um gesundheitlichen Schaden abzuwenden. 

Warum die Impfung entscheidend sein soll, um gesundheitlichen Schaden abzuwenden, sei jedoch nicht erläutert worden. Zudem sei zuvor erfolglos versucht worden, die Betroffene von der „Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen“. 

Die „Betreuerin“ fragte daraufhin Amtshilfe zur Durchführung dieses Beschlusses bei der Polizei an. Die Polizei habe die Durchführung dieser Amtshilfe am 11. Januar bestätigt. Die Betroffene sei allerdings nicht in ihrer Wohnung angetroffen worden. 

Das Landgericht Stuttgart setzte die Durchführung der Zwangsmaßnahmen dann am 11. Januar mit sofortiger Wirkung vorläufig außer Vollzug. Hintergrund sei eine am 10. Januar eingegangene Beschwerde der 80-Jährigen gegen die Zwangsimpfung und Zwangseinweisung, berichtet „pleiteticker.de“.

Mit anderen Worten: Die alte Dame ist ganz offensichtlich bei sehr hellem Verstand! 

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