Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Ungeimpfte Rettungssanitäter auf der Anschlagtafel

Das Corona-Regime nimmt immer abartigere Züge an. Es reicht offenbar nicht, dass ungeimpfte Menschen vom sozialen Leben ausgeschlossen werden. Impfpflicht für alle, Lockdown für Ungeimpfte, keine Führerscheinprüfung für Ungeimpfte – all das ist noch nicht genug. Die Jagd auf Ungeimpfte ist in vollem Gange. Wochenblick erfuhr, dass sich Rettungssanitäter samt Impfstatus auf einer ausgehängten Liste wiederfinden. So perfide sollen also die Menschen in die Nadel getrieben werden. 

  • Mobbing gegen Ungeimpfte
  • Die Jagd auf Ungeimpfte ist eröffnet
  • Liste mit Impfstatus der Rettungssanitäter ausgehängt
  • Samariterbund Wien
  • Menschen sollen unbedingt in die Nadel getrieben werden
  • Laut Auskunft wurde der Fall bereits geprüft – Dienstrechtliche Konsequenzen folgen

Es ist kaum für möglich zu halten, dass sich Menschen samt ihrem Impfstatus öffentlich auf einer Liste wiederfinden. Aber es ist traurige Realität. Wie Wochenblick erfuhr, sollen beim Wiener Samariterbund grausige Missstände herrschen. Seit einiger Zeit gebe es bereits eine Liste darüber, wer sich wann und wie oft testen lassen müsse. Doch nun wurde die Liste vor etwas mehr als einer Woche erneuert. Auf der Anschlagtafel am Gang hängt sie nun: die Liste mit Namen und Impfstatus! Diese Liste liegt dem Wochenblick vor.

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„Die Liste“

Die Bediensteten werden damit in die Kategorien „Vollimmunisiert“ oder „nicht immunisiert“ eingeteilt. Ganz öffentlich einsehbar – nicht nur für die Bediensteten selbst, sondern auch für Postboten, Putzpersonal und generell betriebsfremde Personen. „Nicht immunisierte“ Sanitäter sehen sich nun vor einem großen Problem. Das Mobbing auf Ungeimpfte sei mit der „Liste“ nun eröffnet. Der Samariterbund ist aber vermutlich nicht der einzige Betrieb, in dem solche Zustände herrschen. Die Spaltung der Gesellschaft ist offensichtlich bereits weit vorangeschritten. Wer hätte sich vor zwei Jahren vorstellen können, dass Menschen öffentlich zur Schau gestellt und in Kategorien eingeteilt werden?

Dienstrechtliche Konsequenzen für Ersteller der Liste

Wochenblick hat wegen der „Liste“ beim Wiener Samariterbund nachgefragt und folgende Stellungnahme erhalten: Mit Bedauern mussten wir feststellen, dass ein Mitarbeiter in einer Dienststelle tatsächlich die bekannt gewordene Liste ausgehängt hat. Hiermit hat der betreffende Mitarbeiter nicht nur einen gravierenden Fehler begangen, sondern entgegen alle bestehenden internen Vorschriften gehandelt. Es sei angemerkt, dass die Liste nicht aus unserem elektronischen Datenverarbeitungssystem stammt, sondern von diesem Mitarbeiter eigens angefertigt wurde. Der Vorfall tut uns sehr leid und wird für den Mitarbeiter dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Liste wurde selbstverständlich sofort entfernt. Die erforderlichen weiteren Schritte, wie etwa die Ausgabe einer neuerlichen Dienstanweisung werden selbstverständlich gesetzt.“

Wo bleibt der Datenschutz?

Wo ist der Aufschrei der Datenschützer? Ist unter dem Deckmantel der „Volksgesundheit“ wirklich alles erlaubt? Die Frage nach dem Datenschutz und dem Schutz der Gesundheitsdaten sollte man bei solchen Listen wirklich nicht außer Acht lassen. Seit wann eine öffentlich Zurschaustellung sensibler Daten zulässig ist, bedarf sicher einer rechtlichen Prüfung. Dazu besagt § 3 Abs. 5 der 5. Covid-Schutzmaßnahmen-VO: „Eine Vervielfältigung oder Aufbewahrung der Nachweise und der in den Nachweisen enthaltenen personenbezogenen Daten ist mit Ausnahme der Erhebung von Kontaktdaten gemäß § 18 ebenso unzulässig wie die Verarbeitung der im Rahmen der Identitätsfeststellung erhobenen Daten. Dies gilt sinngemäß auch für Zertifikate nach § 4b Abs. 1 EpiG.“ 

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