Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Uni fordert Gender-Sprache – sonst droht Punktabzug: Wiener Student wehrt sich

Ein Student aus Wien wehrt sich gegen den Gender-Zwang an seiner Uni und könnte damit durchaus Erfolg haben. Richtlinien und ein Leitfaden geben linksideologische Genderregeln vor, obwohl diese nicht der amtlichen Rechtschreibung entsprechen. Bei Nichtbeachtung droht Punktabzug in den Arbeiten der Studenten. Diesen wollte der Student der Transkulturellen Kommunikation am Zentrum für Translationswissenschaft (ZTW) der Universität Wien nicht einfach so hinnehmen und leitete deswegen nun rechtliche Schritte dagegen ein.

von Julius Hunter

„Es ist nicht Aufgabe der Universität, durch eine bestimmte Sprachgestaltung in Studienleistungen zu einer ‚Veränderung der Welt‘ beizutragen, wie es in der Leitlinie formuliert ist“, erklärte sein Anwalt, Dr. Gerald Ganzger von der Wiener Kanzlei Lansky, Ganzger, Goeth, Frankl und Partner. „Der Studiengang soll junge Menschen befähigen, Texte zu übersetzen – frei von Ideologie und politischen Absichten“, stellte Ganzger klar. Zudem machte er deutlich, wie falsch es ist, „einen Studenten dazu zu zwingen, eine Meta-Ebene zu öffnen und den Inhalt eines Textes weltanschaulich zu verändern“, denn das „überschreitet die Kompetenzen der Dozenten.“

Das Gendern sei wirklichkeitsfremd, zumal die Uni in anderen Veröffentlichungen selbst Begriffe wie „Kläger“, „Berufungsgegner“, „Richter“ benutzt und damit akzeptiert, dass das generische Maskulinum alle Menschen, unabhängig vom Geschlecht, anspricht. „Es ist nicht hinnehmbar, dass Studenten ohne gesetzliche Grundlage eine politisierte Sprache nutzen müssen, um keine negativen Studienauswirkungen befürchten zu müssen. Woanders würde man sowas ‚Erpressung‘ nennen“, so Ganzger. Deswegen ist „das eigenmächtige Diktat durch die Prüfer […] schlichtweg nicht akzeptabel.“

Laut Klaus Kaindl, Studienprogrammleiter am Zentrum für Translationswissenschaften, gibt es eine derartige Verpflichtung aber angeblich offiziell gar nicht. Im Standard sagte er, Studenten müssten keine Angst haben, schlechter benotet zu werden, wenn sie sich nicht an die Leitlinien hielten. Nur in einzelnen Lehrveranstaltungen sei das Gendern notenrelevant – nämlich dort, wo Texte zu Übungszwecken gendergerecht übersetzt werden sollen. Im späteren Berufsleben könne es schließlich vorkommen, dass Auftraggeber eine „gendergerechte Übersetzung“ wünschen. „Das Ganze ist ein emotionales Thema“, sagte Kaindl, „es gibt Studierende, die das als grundsätzlichen Angriff auf ihre Freiheit sehen.“

Der Studienpräses der Uni Wien, der für studienrechtliche Belange zuständig ist, muss jetzt über den Antrag entscheiden. Das Ziel des Studenten: Einen Bescheid zu erwirken, „der garantiert, dass der Verzicht auf gendergerechte Sprache nicht zu einer schlechteren Beurteilung führt.“ Bei künftigen Prüfungen könnte der Student den Bescheid dann vorlegen, hieß es im Standard.

Damit, dass es offiziell keinen Zwang gibt, mag Herr Kaindl im Prinzip sogar recht haben, aber nur weil es keine rechtlichen Verpflichtungen gibt, heißt das nicht, dass kein Druck ausgeübt wird. Recht hat bekanntlich, wer Macht hat. Und ein solcher Zwang zum Gendern kommt dann von linken Dozenten, linken Professoren und linken Studentenverwaltungen oder Studentenräten. Eben von all den Roten, die machttechnisch eine Stufe höher stehen als ein gewöhnlicher Student, der nun offenbar keinen anderen Ausweg sieht, als rechtliche Schritte gegen diesen offiziell nicht existierenden, aber faktisch bestehenden Zwang einzuleiten. Sein Anwalt Dr. Gerald Ganzger erwartet diesbezüglich übrigens eine Entscheidung in den nächsten sechs Monaten. 

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