Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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US-Bundesgericht hält fest: Big Tech hat kein Recht auf Zensur

Schlappe für Facebook und Co.: Die Social Media-Giganten würden mit ihren Zensurmaßnahmen den Ersten Verfassungszusatz zur freien Meinungsäußerung verletzen, so ein US-Bundesgericht. Nun könnte der Oberste Gerichtshof darüber entscheiden.

Zumindest in den Vereinigten Staaten scheint es in der Politik noch gewichtige Kräfte zu geben, die sich der Zensur und der Einschränkung der Meinungsfreiheit entgegenstellen, während man in der Europäischen Union die Bandagen immer stärker anzieht und unter fadenscheinigen Gründen die Freiheit, die eigene Meinung frei auszudrücken, sukzessive beschränkt. Denn, wie “Fox News” berichtet, ein Bundesberufungsgericht hat nun ein Gesetz in Texas bestätigt, welches sich gegen die Zensur durch die Betreiber von Socia Media-Plattformen wie Facebook oder Twitter richtet. So berichtet der konservative US-Nachrichtensender:

“Die Klage richtet sich gegen HB 20, ein von Gov. Greg Abbott unterzeichnetes texanisches Gesetz, das Social-Media-Plattformen mit mehr als 50 Millionen monatlichen Nutzern, darunter Google, Facebook und Twitter, regelt und besagt, dass sie die Aussagen von Nutzern nicht zensieren oder einschränken dürfen, wenn es um den Ausdruck von Meinungen geht geht.”

TECHNICAL FOUL: The battle could head to the Supreme Court. https://t.co/QSkUOtdukO pic.twitter.com/0T7YRWWbpo

— Fox News (@FoxNews) September 20, 2022

Der Bundesrichter, Andrew S. Oldham, sagte in seiner Stellungnahme, dass sich die Betreiber der Plattformen für eine “ziemlich merkwürdige Umkehrung des Ersten Verfassungszusatzes” einsetzen würden. So würden sie damit argumentieren, dass “irgendwo in dem aufgezählten Recht einer Person auf freie Meinungsäußerung das nicht aufgezählte Recht eines Unternehmens liegt, die Meinungsäußerung zu unterbinden”. Dieses Recht hätten die Unternehmen nicht, so der Richter, sie dürften nicht das zensieren, was Menschen sagen.

Es ist nun zu erwarten, dass das Ganze an den Obersten Gerichtshof geht, der weitestgehend unter Kontrolle der Republikaner steht und damit wahrscheinlich auch die Entscheidung des Richters unterstützen dürfte. Sollten die obersten Richter das Urteil bestätigen, könnte dies als Vorlage für weitere Gerichtsverfahren in anderen Bundesstaaten dienen und dafür sorgen, dass Big Tech-Unternehmen ihre Zensurmaßnahmen dort massivst einschränken müssen. Dies bedeutet allerdings auch, dass sämtliche bundesstaatlichen und Bundesgesetze, die diese Unternehmen zu Zensurmaßnahmen aufrufen, null und nichtig wären. Zumindest in den Vereinigten Staaten.

Für die Menschen in Europa ist dies allerdings irrelevant, da die hiesigen Regierungen das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht schätzen und auch die verfassungsmäßigen Rechte diesbezüglich gerne mit ergänzenden staatlichen Gesetzen umfassend einschränken. Bislang ist lediglich Polen vorgeprescht, um das Recht auf freie Meinungsäußerung für die eigenen Bürger zu schützen. In Deutschland und Österreich hingegen setzt man lieber auf die Attitüden vergangener repressiver Regimes und verbietet unliebsame Meinungen, anstatt sich im offenen Diskurs damit auseinanderzusetzen.

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