Schlappe für Facebook und Co.: Die Social Media-Giganten würden mit ihren Zensurmaßnahmen den Ersten Verfassungszusatz zur freien Meinungsäußerung verletzen, so ein US-Bundesgericht. Nun könnte der Oberste Gerichtshof darüber entscheiden.
Zumindest in den Vereinigten Staaten scheint es in der Politik noch gewichtige Kräfte zu geben, die sich der Zensur und der Einschränkung der Meinungsfreiheit entgegenstellen, während man in der Europäischen Union die Bandagen immer stärker anzieht und unter fadenscheinigen Gründen die Freiheit, die eigene Meinung frei auszudrücken, sukzessive beschränkt. Denn, wie “Fox News” berichtet, ein Bundesberufungsgericht hat nun ein Gesetz in Texas bestätigt, welches sich gegen die Zensur durch die Betreiber von Socia Media-Plattformen wie Facebook oder Twitter richtet. So berichtet der konservative US-Nachrichtensender:
“Die Klage richtet sich gegen HB 20, ein von Gov. Greg Abbott unterzeichnetes texanisches Gesetz, das Social-Media-Plattformen mit mehr als 50 Millionen monatlichen Nutzern, darunter Google, Facebook und Twitter, regelt und besagt, dass sie die Aussagen von Nutzern nicht zensieren oder einschränken dürfen, wenn es um den Ausdruck von Meinungen geht geht.”
TECHNICAL FOUL: The battle could head to the Supreme Court. https://t.co/QSkUOtdukO pic.twitter.com/0T7YRWWbpo
— Fox News (@FoxNews) September 20, 2022
Der Bundesrichter, Andrew S. Oldham, sagte in seiner Stellungnahme, dass sich die Betreiber der Plattformen für eine “ziemlich merkwürdige Umkehrung des Ersten Verfassungszusatzes” einsetzen würden. So würden sie damit argumentieren, dass “irgendwo in dem aufgezählten Recht einer Person auf freie Meinungsäußerung das nicht aufgezählte Recht eines Unternehmens liegt, die Meinungsäußerung zu unterbinden”. Dieses Recht hätten die Unternehmen nicht, so der Richter, sie dürften nicht das zensieren, was Menschen sagen.
Es ist nun zu erwarten, dass das Ganze an den Obersten Gerichtshof geht, der weitestgehend unter Kontrolle der Republikaner steht und damit wahrscheinlich auch die Entscheidung des Richters unterstützen dürfte. Sollten die obersten Richter das Urteil bestätigen, könnte dies als Vorlage für weitere Gerichtsverfahren in anderen Bundesstaaten dienen und dafür sorgen, dass Big Tech-Unternehmen ihre Zensurmaßnahmen dort massivst einschränken müssen. Dies bedeutet allerdings auch, dass sämtliche bundesstaatlichen und Bundesgesetze, die diese Unternehmen zu Zensurmaßnahmen aufrufen, null und nichtig wären. Zumindest in den Vereinigten Staaten.
Für die Menschen in Europa ist dies allerdings irrelevant, da die hiesigen Regierungen das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht schätzen und auch die verfassungsmäßigen Rechte diesbezüglich gerne mit ergänzenden staatlichen Gesetzen umfassend einschränken. Bislang ist lediglich Polen vorgeprescht, um das Recht auf freie Meinungsäußerung für die eigenen Bürger zu schützen. In Deutschland und Österreich hingegen setzt man lieber auf die Attitüden vergangener repressiver Regimes und verbietet unliebsame Meinungen, anstatt sich im offenen Diskurs damit auseinanderzusetzen.