USA: In den Vereinigten Staaten macht der politisch korrekte Wahn selbst vor den Gründungsdokumenten nicht halt. Ruft man auf der Internetseite des Nationalarchivs die Unabhängigkeitserklärung, die Verfassung und die Bill of Rights, in der den Bürgern unveräußerliche Grundrechte zugesichert werden, ab, ist der Warnhinweis auf eine „möglicherweise verletzende Sprache“ zu sehen.
Rassistisch, sexistisch, frauen- und behindertenfeindlich
Laut Nationalarchiv handelt es sich bei einem „möglicherweise verletzenden Inhalt“ um einen, der „rassistische, sexistische, behindertenfeindliche, frauenfeindliche/feindliche gegenüber schwarzen Frauen und fremdenfeindliche Meinungen und Einstellungen widerspiegelt“ oder der „unterschiedliche Ansichten über Sexualität, Geschlecht, Religion und mehr ausschließt“.
Die genannten Gründungsdokumente der USA stammen aus dem späten 18. Jahrhundert. Damals war die politische Korrektheit noch kein Thema. Und vor allem wurden Unabhängigkeitserklärung, Verfassung und ‚Bill of Rights‘ von weißen Männern verfasst, dem großen Feindbild der Linken, insbesondere der radikal-kulturmarxistischen „Black Lives Matter“-Bewegung.
Linken passt die Verfassung auch aus anderen Gründen nicht
Lauren Boebert, eine republikanische Kongressabgeordnete auf dem Bundesstaat Colorado, vermutet hinter dem Hinweis auf angeblich schädliche bzw. verletzende Inhalte eine tiefergehende Strategie der Feinde von Freiheit und Demokratie. Auf Twitter schrieb sie:
„Sie schlugen diese Warnung sogar auf die Verfassung. Wir haben versucht Ihnen zu sagen, dass die Linke sie (die Verfassung, Anm.) loswerden wollte!“
Unrecht hat Boebert nicht: Die Verfassung hindert die Linke daran, den USA ihre „Wokeness“-Ideologie aufzuzwingen, ohne sich dabei um demokratisch legitimierte Mehrheiten kümmern zu müssen, schreibt ZurZeit, unser Partner in der Europäischen Medienkooperation.
In Deutschland wird das Grundgesetz mittlerweile inhaltlich von den Regierenden ausgehebelt. Stichwort Zensur die nicht stattfinden dürfte, jedoch immer weiter angewendet bzw. verordnet wird, siehe GG Art. 5 (1): „… Eine Zensur findet nicht statt“.
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