Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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US-Richterin erklärt Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln für unzulässig

Die von Donald Trump ernannte US-Bezirksrichterin Kathryn Kimball Mizelle verfügte, dass die Centers for Disease Control and Prevention (CDC) ihre Befugnisse überschritten haben. Sie habe ihre Entscheidung für die Maskenpflicht für Reisende nicht ordnungsgemäss begründet. Auch sei kein ordnungsgemässes Verfahren zur Festlegung von Regeln eingehalten worden. Dies berichtet die New York Post.

Da «unser System es den Behörden nicht erlaubt, selbst bei der Verfolgung wünschenswerter Ziele rechtswidrig zu handeln, erklärt das Gericht das Maskenmandat für rechtswidrig und hebt es auf», schrieb Mizelle in ihrer Entscheidung.

Mizelle reagierte damit auf eine Klage, die die gemeinnützige Organisation Health Freedom Defense Fund im Juli im Namen von zwei Frauen eingereicht hatte. Diese behaupteten, das Tragen von Masken in Flugzeugen habe Angstzustände und Panikattacken ausgelöst oder verschlimmert.

Die Biden-Administration setzte daraufhin am Montag die Durchsetzung ihres Maskenmandats für Flughäfen, Flugzeuge und andere öffentliche Verkehrsmittel aus. Bis zur Überprüfung des Urteils können Reisende ihre Masken ablegen.

«Die Behörden prüfen die Entscheidung und überlegen sich mögliche weitere Schritte. In der Zwischenzeit bedeutet die heutige Gerichtsentscheidung, dass die CDC-Anordnung zur Maskierung in öffentlichen Verkehrsmitteln zu diesem Zeitpunkt nicht in Kraft ist», sagte ein Verwaltungsbeamter.

Die Fluggesellschaften bestätigten, dass die Maskenpflicht ausgesetzt wird. Die CDC empfiehlt dennoch, in öffentlichen Verkehrsmitteln weiterhin eine Maske zu tragen.

Die Pressesprecherin des Weissen Hauses, Jen Psaki, bezeichnete das Urteil als «enttäuschend», sagte aber, die Verwaltung habe sich noch nicht entschieden, ob sie in Berufung gehen wolle.

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