Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Verfassungsrichter rügen: „Merkel hat Rechte der AfD verletzt!“

Riesenerfolg der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe! Ex-Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen Anfang 2020 Rechte der AfD verletzt. Das stellt das höchste deutsche Gericht in einem am Mittwoch, 15. Juni, verkündeten Urteil fest. Merkel habe gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstoßen, entschieden die Richter (Az. 2 BvE 4/20 u.a.).

Zur Erinnerung: Am 5. Februar 2020 hatte sich der FDP-Politiker Thomas Kemmerich im Erfurter Landtag völlig überraschend mit Hilfe von CDU und AfD zum Regierungschef wählen lassen. Es war das erste Mal, dass ein Ministerpräsident mit Stimmen der AfD demokratisch sauber ins Amt kam – ohne Duldungs-Schmu wie anschließend wieder der Kommunist Bodo Ramelow (Linke). 

Kanzlerin Merkel hatte sich einen Tag nach der Wahl während einer Afrika-Reise zu Wort gemeldet. Bei einer Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa meinte sie, eine „Vorbemerkung aus innenpolitischen Gründen“ machen zu müssen – um dann loszulegen: Kemmerichs Wahl sei „unverzeihlich“, das Ergebnis müsse „rückgängig gemacht werden“. Zumindest die CDU dürfe sich nicht an dieser Regierung beteiligen. Und, so Merkel weiter: „Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.“ Eine Mitschrift der Pressekonferenz stand zwischenzeitlich auf bundeskanzlerin.de und bundesregierung.de. Die AfD klagte deshalb in Karlsruhe.

Kemmerich war nach drei Tagen unter massivem Druck zurückgetreten, hatte die Amtsgeschäfte ohne Regierung aber noch bis März weiter geführt. Ministerpräsident wurde dann wieder mit Duldung der CDU der Kommunist Ramelow, der im ersten Anlauf in zwei Wahlgängen gescheitert war.

In der Karlsruher Verhandlung im Juli 2021 hatte Merkels damaliger Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) die Äußerungen damit verteidigt, dass die mitreisenden Journalisten und vor allem der Koalitionspartner eine Positionierung gewollt hätten. Es sei auch um das „internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland“ gegangen, schwadronierte der Merkel-Schranze anmaßend.

Was für eine Klatsche jetzt – was für ein guter Tag endlich mal wieder für die Demokratie!

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