Horst D. Deckert

Versammlungsverbote sind nicht zu rechtfertigen

In den Gerichten tut sich was: Das zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wien vom 24. März. Dieses kam zum Ergebnis, dass der PCR-Test zur Diagnose von Covid-19 ungeeignet wäre, wie die Internetzeitung Report 24 schreibt.

Im konkreten Fall ging es um eine Klage der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ). Ihr wurde Ende Januar eine Versammlung in Wien untersagt. Dagegen klagte die Partei vor dem Verwaltungsgericht. Die FPÖ erhielt Recht. Das Gericht stellte fest, dass Wiens Gesundheitsamt «zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen» vorgelegt habe, die ein Versammlungsverbot gerechtfertigt hätten.

Die Informationen des Gesundheitsamts dienten den Behörden aber als Grundlage, den Demonstranten ein Versammlungsverbot zu erteilen.

Im Urteil steht:

«Geht man von den Definitionen des Gesundheitsministers, ‹Falldefinition Covid-19› vom 23.12.2020 aus, so ist ein ‹bestätigter Fall› 1) jede Person mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure (PCR-Test, Anm. der Redaktion), unabhängig von klinischer Manifestation oder 2) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die klinischen Kriterien erfüllt oder 3) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt. Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten ‹bestätigten Fälle› die Erfordernisse des Begriffs ‹Kranker/Infizierter› der WHO. Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO abgelehnt…»

Des Weiteren stellten die Richter fest, dass für die Wirksamkeit der Corona-Massnahmen bis heute jegliche Evidenz fehle. Auch würden sämtliche Definitionen, deren sich das Gesundheitsamt bediente, nicht den Richtlinien der WHO entsprechen. «Für die WHO ausschlaggebend ist die Anzahl der Infektionen/Erkrankten und nicht der positiv Getesteten oder sonstigen ‹Fallzahlen›», heisst es im Urteil.

Der Entscheid des Wiener Verwaltungsgerichts ist nicht der erste, der auf die fehlenden rechtlichen Grundlagen von Corona-Massnahmen hinweist. Bereits im vergangenen November fällte ein Berufungsgericht in Portugal ein ähnliches Urteil: Auch die portugiesischen Richter argumentierten, dass der PCR-Test nicht zuverlässig sei. Daraufhin wurde die Quarantäne von positiv getesteten Personen aufgehoben.

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