Horst D. Deckert

Vom Bundestag finanziertes Menschenrechts-Institut will AfD verbieten lassen

Die Ampel-Regierung hat desaströse Umfragewerte. Keine der drei Koalitions-Parteien erreicht die 20-Prozent-Grenze. 

Die Kanzlerpartei SPD liegt mit 18 Prozent mittlerweile gleichauf mit der AfD. Und obwohl man die junge Rechtspartei entweder verteufelt oder totschweigt und Vertreter nicht zu Diskussionen ins Fernsehen einlädt, steigen deren Umfragewerte. 

DIMR verteufelt AfD

So verwundert es nicht, dass nun das Deutsche Institut für Menschenrechte – kurz DIMR – eine neue Waffe gegen die AfD ins Spiel brachte: nämlich einen Verbotsantrag. Dieses Institut wird aus dem Haushalt des Bundestags finanziert. In völliger Verkennung der Voraussetzungen eines Parteiverbots erklärt das DIMR, die AfD habe „in ihrer Gefährlichkeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung mittlerweile einen Grad erreicht, dass sie gemäß Artikel 21 Grundgesetz durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden könnte.“ 

Völkische Positionen als Verbotsgrund?

Das DIMR behauptet etwa, die AfD habe rassistische und rechtsextreme Ziele. Sie spricht von national-völkischen Positionen und spielt darauf an, dass die Rechtspartei den Deutschen-Begriff nicht allein am Pass festmacht. Vielmehr verweist die AfD auch auf die Abstammung und geht damit konform mit Artikel 116 Grundgesetz, der zu dieser Frage ausdrücklich die Volkszugehörigkeit anführt. 

System-Parteien Verfassungsfeinde?

Dies zeigt: Nicht die AfD bekämpft das Grundgesetz, sondern die System-Parteien, die sogar die Deutschen-Grundrechte im Grundgesetz abschaffen wollen. Wie groß muss die Hilf- und Ratlosigkeit der politischen Klasse sein, wenn sie eine Partei, die in Umfragen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR schon zur stärksten Kraft aufgestiegen ist, verbieten lassen will? Denn das DIMR fungiert als Sprachrohr der Systemparteien. 

Höcke: Hassfigur der Linken

Dazu passt, dass Thüringens AfD-Chef Björn Höcke nun wegen Volksverhetzung angeklagt wurde. Er soll mit der Parole „Alles für Deutschland“ eine Losung der SA wiedergegeben haben. Und gestern gab der Verfassungsschutz in Brandenburg bekannt, er stufe die esoterisch-ökologisch ausgerichtete Anastasia-Bewegung, die sich auf 5 Familienlandsitze verteilt, als rechtsextremen Verdachtsfall ein. Die Repression des Staates gegen vermeintlich Rechte wird immer willkürlicher und auch, wer oder was als rechts eingeordnet und bezeichnet wird.

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