Horst D. Deckert

Vor der Bundestags-Abstimmung: Letzter Appell gegen die Impfpflicht

Vor der Schicksalsabstimmung: Kommt die Impfpflicht oder nicht? (Symbolbild:Imago)

Morgen, am 7. April 2022, sollen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages über verschiedene Anträge – genauer: Gesetzesinitiativen – zum Thema Corona-Impfpflicht entscheiden; dies nach einer von der Tagesordnung vorgesehenen gerade einmal 70-minütigen (!) Schlussdebatte. Um jeden Preis will das politisch-pharmazeutische Kartell der Impflobby von einer – über die Risiken dieses Schritts weitgehend im Dunkeln tappenden – parteiübergreifenden Abgeordnetenmehrheit den ethischen Dammbruch einer Impfpflicht verwirklicht sehen – obwohl die Impfung in diesem Fall noch zweifelhafter ist als die angebliche „Pandemie”, gegen die sie zum Einsatz kommen soll. Das Procedere ist bereits vorgegeben: Der Gesundheitsausschuss wird seine Beschlussempfehlungen abgeben, anschließend ist mit mehreren namentlichen Abstimmungen zu rechnen.

Zur Abstimmung standen ursprünglich fünf Entwürfe, deren bislang umstrittenster eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren vorsah. Dieser wurde gestern von seinen Unterstützern mangels Aussicht auf Erfolg zurückgezogen, diese schlossen sich stattdessen der allgemeinen Impfpflicht ab 50 Jahren inklusive Pflichtberatung an, ein scheinbarer „Kompromiss“, dem sich zuletzt sogar Bundeskanzler Scholz angeschlossen hatte. Ein durchschaubarer strategischer Schachzug, mit dem quasi per „Salami-Taktik“ zunächst das generelle Tabu einer gesetzlichen Impfpflicht gebrochen werden soll, um dann später nach und nach die Ausweitung auf die Gesamtbevölkerung zu erzwingen – was von den Befürwortern dieser Regelung sogar ganz unverhohlen zugegeben wird.

Vier verbliebene Anträge

Somit stehen morgen die folgenden vier Entwürfe zur Diskussion (respektive möglicherweise auch Entscheidung):

Zunächst ist da der Antrag für eine Corona-Impfpflicht ab 50 inklusive Pflichtberatung, den zunächst nur eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten unterstützte und der eine verpflichtende Impfberatung für Erwachsene sowie eine altersbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus ab 50 Jahren vorsieht. Die Überlastung des Gesundheitswesens beruhe nach bisherigen Erfahrungen vorrangig auf schweren Covid-19-Erkrankungen der über 50-Jährigen, so die Befürworter; daher könne eine altersbezogene Impfplicht für diese Gruppe leichter gerechtfertigt werden, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Abgeordneten plädieren für ein mehrstufiges Vorgehen. Demnach sollen in einem ersten Schritt alle Erwachsenen kontaktiert und von den Krankenkassen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert werden. Bis zum 15. September 2022 sollen alle Personen ab 18 Jahren entweder über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen oder über den Nachweis der Inanspruchnahme einer ärztlichen Impfberatung. Diesem Vorstoß schlossen sich die vorherigen Befürworter der allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren an – womit der Antrag zum leider aussichtsreichen der morgigen Abstimmung werden dürfte, falls sich eine parlamentarische Mehrheit für die Impfpflicht findet.

Dem diametral entgegen steht der Antrag gegen die allgemeine Impfpflicht, den Abgeordnete verschiedener Fraktionen um den FDP-Abgeordneten Wolfgang Kubicki vorgelegt haben. Dieser zielt darauf ab, die Impfbereitschaft in der Bevölkerung ohne eine Verpflichtung zu erhöhen. Es wird an die Bürger appelliert, die empfohlenen Angebote einer Corona-Schutzimpfung wahrzunehmen. Die auf eine nachhaltige Entlastung des Gesundheitssystems abzielende allgemeine Impfpflicht, so wird zutreffend argumentiert, hänge an noch nicht abschließend geklärten Fragen der Schutzdauer und des Schutzumfangs einer Impfung in den jeweiligen Altersgruppen, heißt es in dem Antrag. In Anbetracht der Schwere des mit einer allgemeinen Impfpflicht verbundenen Grundrechtseingriffs fielen diese Unwägbarkeiten besonders ins Gewicht.

Zwei Beschlussvorlagen für, zwei gegen die Impfpflicht

Die Unionsfraktion hingegen plädiert in einem eigenen Antrag für ein Impfvorsorgegesetz mit einem gestaffelten Impfmechanismus, der „unter bestimmten Voraussetzungen” vom Bundestag aktiviert werden soll. Bei immer wieder neuen Virusvarianten und fortbestehenden Impfschutzlücken in der Bevölkerung bedürfe es eines vorausschauenden und flexiblen Impfvorsorgekonzepts, um das Land gegen künftige Pandemiewellen zu wappnen, heißt es in dem Fraktionsantrag. Die Abgeordneten schlagen konkret die Schaffung eines Impfregisters, eine verstärkte Impfkampagne und einen mehrstufigen Impfmechanismus vor. Um eine zuverlässige Datengrundlage über den Impfstatus der verschiedenen Altersgruppen zu erhalten, soll unverzüglich mit der Einrichtung eines Impfregisters begonnen werden. Das Impfregister soll dazu genutzt werden, die Altersgruppen über die bei ihnen jeweils notwendigen Impfungen und Auffrischungen rechtzeitig zu informieren, Ungeimpfte gezielt anzusprechen und eine Beratung zu ermöglichen.

Und schließlich legt auch die AfD-Fraktion einen eigenständigen Antrag gegen eine gesetzliche Impfpflicht vor – entsprechend ihrer bisherigen eindeutigen Positionierung. Eine unmittelbare oder mittelbare Verpflichtung zur Impfung zum Schutz vor einer Infektion mit dem Virus Sars-Cov-2 sei unverhältnismäßig, heißt es darin. Die Bundesregierung solle generell von Plänen zur Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht gegen das Coronavirus Abstand nehmen. Zudem sollte ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, mit dem die seit dem 15. März 2022 geltende Impfpflicht für das Gesundheits- und Pflegepersonal aufgehoben werde. Zur Begründung heißt es in dem Antrag weiter, die Einführung einer generellen Impfpflicht gegen Covid-19 sei verfassungsrechtlich unzulässig, weil damit das Virus nicht ausgerottet werden könne. Zudem bedeute eine Impfpflicht einen Eingriff gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Was fehlt: Unerlässliche kritische Hintergrundinformationen

Soweit also die morgen zur Debatte – und voraussichtlich auch anschließenden Abstimmung – gestellten Anträge; was in all diesen Vorlagen leider nicht enthalten ist und bislang auch noch keine angemessene parlamentarische Berücksichtigung fand, sind just die wichtigsten Entscheidungsgrundlagen und  Hintergrundinformationen, ohne die irgendeine moralisch und politisch zu vertretende Entscheidung über die Impfpflicht billigerweise überhaupt nicht getroffen werden dürfte: Nämlich objektive, wenn auch unliebsame Fakten über die bisherigen verheerenden Folgen der Covid-Impfkampagne. Nachfolgend sollen die wichtigsten in sechs Einzelpunkten nochmals zusammengefasst werden. Sie wurden vom Autor dieses Beitrags vorab bereits den Abgeordneten des Bundestages zugeleitet, verbunden mit einem letztem eindringlichen Gewissensappell, keinesfalls der Impfpflicht zuzustimmen.

 

1. Signifikante Zunahme von Impfdurchbrüchen und Fällen von Impfstoffversagen

Wie sich aus den Meldungen der Wochenberichte des Robert-Koch-Instituts (RKI) ergibt, haben diese zwischen der Meldewoche 30/2021 bis zur Meldewoche 12/2022 von 7.229 Fällen auf ungeheuerliche 1.410.635 Fälle zugenommen – was einem Anstiegsfaktor von 195 entspricht. Die Zahl der Impfnebenwirkungen, Erkrankungen und Gesundheitsstörungen infolge der Impfungen liegt in der Größenordnung von 5,1 Millionen (unter Ansatz der Rate der Europäischen Arzneimittelagentur EMA). Die Hochrechnung liegt für Ende 2022 bei bis dahin 13 Millionen nachteilig „Impfbetroffenen”, besser: Impfgeschädigten in Deutschland. Hingegen hatte die EMA-Zuwachsrate der Impfbetroffenen im selben Zeitraum „nur” einen Anstiegsfaktor von 2,1 zu verzeichnen. Grund dafür dürfte die die hohe Toxizität der in Deutschland eingesetzten Impfstoff-Chargen sein (siehe Punkt 2).

Von Impfchargen-Lotterie bis Graphenoxid

2. Einsatz weit toxischerer Impfstoffchargen in Deutschland als in Resteuropa

Jede verabreichte Corona-Impfung hat eine Produktionschargennummer. Eine Recherche über diese verschiedenen Produktionschargen anhand offizieller Daten der US-Gesundheitsbehörde CDC erbrachte ein schockierendes Resultat ans Licht: Der nun aufgeflogene „Coronaimpfstoff-Chargen-Skandal“ hätte eigentlich auf sämtlichen Titelseiten von Tageszeitungen erscheinen müssen (zwei Dokumentationen des Autors, einmal hierzu sowie zur Tragweite der regelrechten „Impf-Lotterie“ durch unterschiedliche Chargen, der alle nachfolgenden Angaben zu entnehmen sind, können hier und hier heruntergeladen werden).

Demnach existieren unterschiedliche Qualitäten von Impfstoffen desselben Herstellers: Eher weniger gefährliche Vakzine und brandgefährliche bis lebensgefährliche Vakzine – und nochmals Sonder-Chargen für die eigenen Mitarbeiter von Pfizer und Biontech. Konkret handelt es sich hierbei um 13.620 Impfstoff-Chargen der Hersteller Pfizer/Biontech, Moderna und Janssen (Johnson & Johnson). Für jede Charge wurden die zugeordneten Todesfälle und Nebenwirkungen angegeben – über einem Zeitraum von 20 Tagen. Die Fallauswertung ergab, dass lediglich 624 Chargen (entsprechend 4,6 Prozent) verantwortlich waren für alle Todesfälle und für 93 Prozent der Impfnebenwirkungen. Über ein Jahr ergeben sich alleine in den USA 121.271 Impf-Todesfälle. Der Wert berücksichtigt noch keine Dunkelziffer.

Beunruhigende Beobachtungen

Unter Zugrundelegung einer sehr geringen Dunkelziffer von lediglich 40 Prozent ergeben sich für die USA rund 200.000 Impftote. Umgerechnet auf Deutschland entspricht dies 50.000 Impftoten alleine für 2021 Eine Ermittlung anhand der Todesfalldaten des Statistischen Bundesamtes ergab ebenfalls 50.000 Impftote – wobei hier ein Demographieabzug vorgenommen wurde. Die Übersterblichkeit gegenüber dem Mittelwert der Jahre 2016 bis 2020 bewegt sich in der Größenordnung von rund 76.000 Todesfällen.

Zu der Frage, wieso Ingredienzen in der Spritze enthalten sind, die nicht deklariert sind, hat der Dozent und European Industrial Engineer Holger Reißner bei seinen Untersuchungen von hunderten Impfdosen, die zur Zeit zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingesetzt werden, beunruhigende Beobachtungen gemacht: Lange galt die „Graphenoxid-Agenda” als lupenreine Verschwörung, bis die ehemalige Pfizer-Mitarbeiterin Karen Kingston bestätigte, dass tatsächlich Graphenoxid im Biontech-Impfstoff Comirnaty existiert, und unbestreitbare Unterlagen hierzu vorlegte.

Nach Überzeugung Kingstons, die heute als Analystin der Medizinprodukteindustrie tätig ist, sei die Covid-Impfung ein „giftiges Todesurteil”, weshalb sie unbedingt von der Impfung abrät. Ihrer Aussage zufolge könne das Graphenoxid Elektrizität leiten; wenn die Graphenpartikel – etwa durch Aktivierung eines elektromagnetischen Feldes – extern positiv geladen, zerstören sie alles, womit sie im Organismus in Berührung kommen. Im Moment seien die Teilchen neutral geladen; im Ladungsfall könne es zu bleibenden Schäden und zum Tod kommen – abhängig davon wie viele Nanopartikel im Körper seien und wo sie sich befinden, so Kingston, die drastisch warnte: „Das sind Biowaffen. Es ist ein geplanter Völkermord.” Zum selben Ergebnis kommen unabhängig von ihr auch spanische Forscher.

Massiver Anstieg von Todesfällen nach Impfung

3. Alarmierende Zahlen des Paul-Ehrlich-Instituts zur Covid-Impfung und deren Folgen

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist das deutsche Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel und somit als zuständige Bundesoberbehörde für die Sicherheit von Impfstoffen verantwortlich. Bereits im Frühjahr 2021 gab es alarmierende Anstiegszahlen von Impf-Todesfällen infolge der Corona-mRNA-Impfstoffe, die um den Faktor 71 weit über den Vergleichszahlen der Vorjahre lagen, als noch ausschließlich konservativen Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten zur Anwendung kamen. Das sich anbahnende Impfdesaster war bereits damals absehbar; das PEI als oberste Sicherheitsbehörde hätte im Frühjahr 2021 längst Alarm schlagen müssen. Warum hat es das nicht, trotz alarmierender Datenlage?

Die nachfolgende Auswertung der PEI-Sicherheitsberichte für 2021 zeigt einen signifikanten und gewaltigen Anstiege von Todesfällen und Nebenwirkungen. Die deutschen Falldaten liegen dabei wesentlich über den US-CDC-Daten.

Quelle: Daten PEI

Lag der Anstieg der Todesfälle im Frühjahr 2021 noch bei etwa Faktor 42, ergab sich für Ende 2021 – resultierend aus genetischen Experimentalimpfstoffen – bereits eine 102-fach höhere Mortalitätsrate, im Vergleich zu allen vor Corona gegen diverse Infektionskrankheiten verimpften konservativen Impfstoffen des Zeitraumes 2000 bis 2020. Eigentlich ist die Bezeichnung „Impfung” im Kontext der mRNA-Genspritzen irreführend (sie wurde wohl bewußt als vertrauensbildende Begrifflichkeit gewählt), denn hier handelt es sich tatsächlich um eine Zellumkodierung zur Herstellung des Spike-Proteins S1 (Stachel) – und zwar aller Körperzellen, aller Körperorgane einschließlich Leber, Herz, Gehirn und so weiter. Hierzu mehr im folgenden Punkt 4.

 

4. Eigenschaften und zelluläre Auswirkungen der mRNA-Impfstoffe

Eine Veröffentlichung von Januar dieses Jahres im bekannten Wissenschaftsmagazin „Cell“, die auch in anderen Fachpublikationen erschien, konnte aufzeigen, dass mRNA-Impfstoffe äußerst langlebig sind und Organe im ganzen Körper erreichen können. Die modifizierte mRNA der Impfstoffe ist noch 60 Tage nach der Impfung in Keimzentren von Lymphknoten nachweisbar. Zum Vergleich: Die natürliche körpereigene mRNA („messenger-RNA”) weist im Gegensatz dazu eine recht kurze Abbauzeit von wenigen Minuten bis einige Stunden auf. Ein aussagekräftiges und äußerst gewichtiges diesbezügliches Argument gegen die Impfung (und damit eine Impfpflicht) sind die Ergebnisse der histopathologischen Untersuchungen einer Arbeitsgruppe um den Pathologen Professor Dr. Arne Burkhardt, der im Verein „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V.“ (MWGFD) aktiv ist. Burkhardt und sein Team haben mittlerweile 40 „im Zusammenhang mit der Impfung” verstorbene Personen untersucht und konnten, unter anderen, in einem Fall Spike-Proteine in den die Blutgefäße auskleidenden sogenannten Endothelzellen noch vier Monate nach der letzten Coronaimpfung nachweisen.

Impf-mRNA in DNA: Zuerst Verschwörungstheorie, jetzt reale Gefahr

Auch die sensationelle Publikation einer schwedischen Arbeitsgruppe muss als gewichtiges Argument gegen eine Impfpflicht gewertet werden: Diese konnte erstmals beweisen, was von vielen Wissenschaftlern bereits prognostiziert wurde: Dass nämlich die modifizierte mRNA des Impfstoffes, die den Bauplan für das Spike-Protein darstellt, in unseren Körperzellen sehr wohl auch in die DNA übersetzt werden kann; dies erklärt auch die erwähnte Nachweisbarkeit der Impfstoff-RNA in Keimzentren noch nach 60 Tagen. Die schwedischen Forscher dokumentierten auch die fatalen Folgen dieser DNA-Manipulierbarkeit. Über die Thematik gibt es auch ein aufschlussreiches Gespräch zwischen dem (seit zwei Jahren medial dauerangefeindeten) Mikrobiologen Dr. Sucharit Bhakdi und Roland Weikl, anzuschauen auf der MWGDF-Webseite. Wer Details über die Funktion und Wirkweise der mRNA erfahren möchte: siehe hier).

Die Pharmakonzerne und Impfbefürworter haben bislang außer Acht gelassen, dass es bekanntermaßen intrazelluläre Möglichkeiten gibt, jeden mRNA-Befehl theoretisch in die Ursprungssprache des Genoms zurückzuschreiben: in die DNA. Und wenn es zu dieser Retranskription von mRNA in DNA kommt, fügt sich das Zurückübersetzte ins Erbgut. Der bisherige Hinweis auf die angebliche absolute Seltenheit dieses von den Impflobbyisten als „hypothetisch“ bezeichneten Vorgangs kann jedoch nicht über die Gefährlichkeit dieses Mechanismus hinwegtäuschen. Denn an welcher Stelle das Genom auf diese Weise verändert wird, kann niemand wissen und vorhersagen. Die DNA aber ist quasi das Buch des Lebens, das Grundprogramm unserer Art auf vielen tausend Seiten – und man hat keine Ahnung, was durch diesen Vorgang überschrieben. Es könnten lebenswichtige Proteinkodierungen, Autoimmunprozesse oder genetische Schutzmechanismen gegen Krebs sein, die auf diese Weise gestört oder inaktiviert werden – mit unabsehbaren Folgen für die gesamte Menschheit. Bei einer Impfrate von aktuell über 5 Milliarden Menschen potenziert sich diese Gefahr jedenfalls.

Verstörende Daten aus Großbritannien und Schottland

5. Zahlen aus Großbritannien belegen: Geboosterte sind viel häufiger infiziert als Ungeimpfte, und es existiert KEIN Fremdschutz nach der Impfung

Ausweislich einer vom Autor dieses Beitrags akribisch zusammengestellten Dokumentation über Impfdaten aus Großbritannien mit zahlreichen Sublinks (zum Download hier) ergeben sich diese verstörende Erkenntnis. In sieben gelisteten Altersgruppen zwischen 18 und plus 80 Jahren, die von einer Allgemeinen Impfpflicht betroffen wären, sind die Geboosterten in Großbritannien nach offiziellen Daten aktuell zwischen 2,5-fach bis 4,7-fach häufiger neuinfiziert als Ungeimpfte. Die nachfolgende Tabelle basiert auf Daten der United Kingdom Health Security Agency (UKHSA), konkret dem COVID-19 Vaccine Surveillance Report 12 / Neuinfektionen, und stellt die mindestens dreifach Geimpften („Geboosterten”) den Ungeimpften gegenüber:

Quelle: UKHSA

Wie kann angesichts dieser hochwertigen und validierten Daten in Deutschland eine Impfpflicht (die ja aufgrund des zeitlich befristeten Impfschutzes als ein wesentliches Element die Pflicht zu stetigen Auffrischungen im Stile eines „Impf-Abos“ beinhaltet) ungeprüft weiterhin gefordert – und nun sogar zur Abstimmung im Bundestag gestellt – werden?

 

6. Über 80 Prozent mehr Todesfälle bei Geimpften als bei Ungeimpften in Schottland

Offizielle Daten der schottischen Gesundheitsbehörde Public Health Scotland (PHS) über einen Zeitraum von vier Wochen beweisen, dass ausweislich der Fallraten für Todesfälle pro eine Million Einwohner in allen drei Gruppen der Geimpften – 1-fach, 2-fach und 3- oder mehrfach (Geboosterte) deutlich höhere Todesfallraten zu verzeichnen sind als bei den Ungeimpften.

(Quelle: PHS)

Die Tabelle erfasst einen Zeitraum von 28 Tagen. Es ergeben sich hier 415 Todesfälle in der Gruppe der Geimpften. Hochgerechnet auf 365 Tagen im Jahr wären dies 5.898 Todesfälle – bei einer einer Bevölkerung von 5,86 Millionen Einwohnern, die in etwa eine ähnliche Alters- und Demographiestruktur aufweist wie Deutschland. Hochgerechnet auf Deutschland mit seinen 83,3 Millionen ergeben sich somit 76.898 Todesfälle unter den Geimpften alleine für 2021. Dass diese Zahl praktisch identisch ist mit der bereits erwähnten Übersterblichkeit in 2021 (dem Jahr 1 der Massenimpfung) verglichen mit dem Mittel der Vorjahre 2016 – 2020, die bei 76.804 Sterbefällen lag, ist kein Zufall, sondern beweist die Korrektheit der statistische Modellierung. Übrigens: Verglichen mit solchen Zahlen spielen die – unter anderem von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach stets ins Feld geführten – Covid-Todesfälle quantitativ keine besonderere Rolle, zumal seit Dominanz der Omikron-Variante: Diese betrugen 2022 bis zur Meldewoche 12, gerade einmal 706 Todesfälle. Weiterführende Details sind einer ebenfalls vom Autor dieses Beitrags erstellten Dokumentation zu entnehmen (zum Download hier).

Bisher war das letzte Argument der Impfbefürworter, dass die Impfung „vor schweren Verläufen und Tod” schütze. Nun muss auch diese These ins Reich der Mythen und Legenden verwiesen werden: Nach den oben dokumentierten aktuell verfügbaren PHS-Daten für Schottland, in Ergänzung zu den UKHSA-Daten für England, hilft auch der Booster nicht. Im Gegenteil: Geimpfte (doppelt oder dreifach) sterben häufiger an Covid als Ungeimpfte! Und geht man nach den um die normalen Impfquoten bereinigten Fallraten, so gibt es bei den doppelt oder dreifach Geimpften sogar bis zu dreimal mehr Todesfälle je eine Million Einwohner.

Drängende Fragen ans Parlament

Wie lässt sich aufgrund dieser Datenlage ein irgendwie gearteter „Fremdschutz“ nach der Impfung ableiten? Und wie ist es möglich, dass deutsche Politiker diese wichtigen Vergleichswerte aus Großbritannien außen vor lassen? Warum berücksichtigen die deutschen Bundestagsabgeordneten diese bislang in der Diskussion nicht, wissen sie überhaupt um diese?

Warum sind die Werte in Großbritannien für Ungeimpfte so niedrig – obwohl sich seit dem dortigen „Freedom Day” im August Ungeimpfte genauso frei wie Geimpfte bewegen dürfen? Warum ist dort die Quote – und damit auch Fehlerquote – jener Bürger mit „unklarem Impfstatus” – derzeit 5 Prozent – so viel niedriger als vergleichbaren die deutschen Daten mit über 70 Prozent? Warum ist es in Großbritannien – jedenfalls noch – möglich, feinteilig über die Impfquoten aller Altersklassen, bereinigt je nach 100.000 Geimpften bzw. nicht Geimpften, zu informieren – aber bei uns in Deutschland nicht?

Wie also kann Deutschland, das verglichen mit den Daten- und damit Entscheidungsgrundlagen der Insel im Blindflug tappt, eine Impfpflicht ins Blaue hinein beschließen, wo die britische Regierung sowohl die allgemeine Impfpflicht als auch die einrichtungsbezogene für Pflegeberufe nach reiflicher Eruieruing wieder ad acta gelegt hat?

Abschließendes Fazit

Es bleibt das bittere Resümee, dass die Abgeordneten, die morgen über den womöglich gravierendsten Eingriff des Staates ins Leben und die körperliche Unversehrtheit seiner Bürger durch ein objektiv grundgesetzwidriges Gesetz entscheiden, anscheinend über die realen Risiken und Fehlannahmen rund um die Covid-Impfungen überhaupt nicht aufgeklärt sind. Deshalb muss man es nochmals eindringlich wiederholen: Auf Grundlage der vorgenannten Tatsachen ist eine Impfpflicht weder aus wissenschaftlichen Erkenntnissen ableitbar noch medizinisch verantwortbar.

Das gilt für Deutschland wie für andere vergleichbaren Länder – ganz abgesehen von allen verfassungsrechtlichen Einwänden und auch zulassungsrechtlichen Fragen (die Impfstoffe sind nach wie vor nur bedingt zugelassen!). Praktisch alle Staaten der Erde haben sich aus diesen und weiteren Gründen bereits von einer Impfpflicht verabschiedet; in Österreich, dem bisher einzigen Land, das sie beschloss, wurde sie sogleich wieder außer Vollzug gesetzt.

Bundestagsabgeordnete, die sich dem Wohl des deutschen Volks in Tat und Wahrheit verpflichtet fühlen, können daher morgen nur gegen eine Impfpflicht votieren.

 

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