Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Warum Pfizer in Indien wirklich scheiterte: „Nein“ zu Sonderklausel für Entschädigungen

Pfizer hat sich in Indien ein „blaues Auge“ geholt. Der Konzern zog aufgrund diverser Forderungen seitens Indien seinen Antrag auf Notfall-Zulassung zurück. Den wahren Grund für das Debakel gab jetzt erstmals Indiens Gesundheitsminister, Mansukh Mandaviya, bekannt: Das Unternehmen bestand auf einer Sonderklausel, die es von Entschädigungsforderungen befreien sollte.

Unglaubliche Pharma-Präpotenz

Im Fall von Nebenwirkungen oder Todesfällen infolge der Gen-Behandlung hätte Pfizer, nach indischem Recht, nicht strafrechtlich verfolgt werden können. Ganz im Gegensatz zur EU, wo man die Pharma von jeder Verantwortung befreite und die Bürger im Falle von Nebenwirkungen der Covid-19-Genbehandlung mit Klagen ins Leere laufen, schaut man in Indien besser auf seine Bürger. Angesichts des Pfizer-Verlangens nach einer Sonderklausel, stellt sich die Frage: Hat Pfizer Angst vor dem eigenen Material? Oder ist man sich der möglichen Nebenwirkungen bewusst und will sich Sicherheit verschaffen?

Indien schützt seine Bürger

Indien verhandelte vergangenen November mit Pfizer über die Lieferung von Covid-19-Behandlungsmaterial. Pfizer beantragte dann im Dezember eine Notfallzulassung für sein Gen-Material. Dies mit Hinweis auf Internationale Studiendaten, die eine generelle Wirksamkeit der Covid-19-Genbehandlung von 95 Prozent bescheinigt und es keine Sicherheitsbedenken gebe. Da es aus anderen Ländern bereits Berichte über schwerwiegende Nebenwirkungen gab, wollte die indische CDSCO (Zulassungsbehörde für Arzneistoffe) das weiter untersuchen. Insbesondere bezüglich Gesichtslähmung (Bell’s Palsy), allergischer Reaktionen und anderer schwerer Nebenwirkungen.

Pfizer versteckt sich

Indien verlangte von Pfizer die Durchführung einer kleineren Studie in Indien, bezüglich Immunleistung und Sicherheit des Materials (Überbrückungsstudie). Das wurde abgelehnt. Pfizer zog daraufhin seinen Antrag zurück. Vertreter des Unternehmens erschienen später auch nicht mehr zu Besprechungen. Begründet wurde das mit zu kurzfristigen Terminvorgaben. Der wahre Grund für den Pfizer-Rückzug wurde erst jetzt bekannt. Der indische Gesundheitsminister ließ bei einer Buchbesprechung die Katze aus dem Sack. Dies auf die gezielte Frage eines Journalisten. Indien setzte jedenfalls seine Impfkampagne mit den eigenen Impfstoffen fort.

Covishield: Keine Antikörper

Probleme gibt es auch im Serum-Institut von Indien, dem weltweit größten Impfstoff-Hersteller und Partner der Bill Gates Foundation, die rund 300 Mio. US-Dollar in den Konzern investierte. Der Chef des Instituts, Adar Poonawala, und weitere sieben Personen wurden von einem Gericht im indischen Lucknow für 1. April vorgeladen. Grund dafür ist die Klage eines Mannes aus Lucknow, weil er nach der ersten Impfdosis „Covishield“ (AstraZeneca) keine Antikörper entwickelte. Er belegte das mit einem offiziellen Antikörper-Test. Stattdessen war die Zahl seiner Blutplättchen um die Hälfte gesunken, was ihn anfälliger für das Corona-Virus mache. Der Kläger sagte, nach der Impfung sei er anfälliger für das Virus geworden, da seine Blutplättchen-Zahl um die Hälfte gesunken sei.

Impfmord-Klage gegen Poonawala und Gates

Gegen Poonawala, seinen Partner Bill Gates und nicht näher genannte Regierungsbeamte läuft zudem die weltweit erste Klage wegen Impfmordes beim indischen Höchstgericht (Wochenblick berichtete). Auch dabei geht es um das Impfmaterial „Covishield“. Die Klage wurde von der Bar Association (IBA), einer Vereinigung kritischer indischer Anwälte eingebracht. Auslöser dafür war der auch von Ärzten bestätigte Tod eines 23Jährigen infolge einer Behandlung mit „Covishield“.

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