Wenn jemand kühn die Bedeutung des Rechts auf freie Meinungsäußerung betont, ist es fast unvermeidlich, dass ein anderer mit einem der häufigsten apologetischen Argumente für die staatliche Einschränkung der Meinungsäußerung antwortet: „Aber man kann doch nicht in einem überfüllten Theater ‚Feuer‘ schreien.“ Das Non-Sequitur-Argument soll das Recht auf freie Meinungsäußerung zu Gunsten einer staatlichen Einschränkung hintanhalten. Dieses Argument versagt logisch, denn daraus, dass ein Theater die Redefreiheit derjenigen, die es durch den Verkauf einer Eintrittskarte einlässt, einschränken darf, folgt nicht, dass die Regierung befugt sein muss, die Redefreiheit ihrer Bürger im Allgemeinen gesetzlich einzuschränken.
Außerdem ist das Problem weitgehend theoretisch und imaginär. Dies ist eine gängige Taktik des Etatismus und der Argumentation zugunsten des Etatismus: Da in der Gesellschaft ein Problem X auftreten könnte, muss die Regierung X durch Maßnahmen Y verhindern. Mit anderen Worten: Wir sollen glauben, dass die Regierung die Redefreiheit gesetzlich einschränken muss, weil die Menschen sonst in überfüllten Theatern „Feuer!“ schreien könnten. Das ist weder logisch noch praktisch der Fall. Haben Sie jemals davon gehört, dass so etwas im wirklichen Leben passiert?