Hintergrund: Ende Januar hatte YouTube das Video eines Nutzers über Corona-Proteste in der Schweiz mit Verweis auf seine ,,Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen über COVID-19” gelöscht. Zu Unrecht, wie gerichtlich entschieden wurde. Statt das Video sofort wieder online zu stellen, ließ sich YouTube mehrere Wochen Zeit.
In seinem Beschluss vom 5. Juli spricht das OLG Dresden von einem vorsätzlichen und schweren Verstoß, wie Welt am Sonntag berichtet. Das Gericht hatte am 20. April eine einstweilige Verfügung erlassen, der zufolge YouTube das Video unmittelbar wieder hätte online stellen müssen. Die Plattform kam dieser Auflage aber erst am 14. Mai 2020 nach.
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