Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Weiterer EU-Plan zur „Abschaffung“ des Individualverkehrs?

Wieder einmal, wie bereits erfolgreich in „Pandemie-Zeiten“ getestet, startet nun der Angriff auf die Führerscheine der EU-Bürger, mit der Altersgruppe der über 70-jährigen.

Wie der aufmerksame Bürger allerdings lernen musste, wird es dabei nicht bleiben, denn im Handumdrehen sind auch Jüngere schließlich von derartigen Maßnahmen seitens der EU zwangsbetroffen. Mehr als transparent zeigt also die EU, nicht zuletzt durch das „Verbrenner-Aus“ per 2035, wie ernst sie es mit einer drastischen Einschränkung, um nicht zu sagen Abschaffung des Individualverkehrs, meint.

Fahrtauglichkeitstests ab dem Alter von 70 Jahren

Die EU bereitet also nun ein neues Führerscheingesetz vor. In der Führerscheinreform enthalten sind somit,  verpflichtende Fahrtauglichkeitstests ab einem gewissen Alter.

Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass Führerscheininhaber ab einem Alter von 70 Jahren alle fünf Jahre ihre Fahrtauglichkeit überprüfen lassen müssen.

Wer allerdings den Führerschein einmal, meist kostenintensiv erworben hat, gibt ihn ungern wieder ab. Die EU will einige Menschen nun zum Führerschein-Check verpflichten und stößt dabei fraglos auf Widerstand.

Geht es nach der EU-Kommission, müssen Bürger alsbald, ab einem Alter von 70 Jahren, künftig alle fünf Jahre ihre Fahrtüchtigkeit überprüfen lassen. Das sieht laut SWR.de ein neuer Gesetzentwurf vor.

In Deutschland und zweifellos auch in Österreich kommt diese Idee allerdings nicht gut an. Dem Bericht nach hat sich unter anderem der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) öffentlich gegen die Pläne der EU ausgesprochen. Anstelle von verpflichtenden Führerschein-Checks ziehe er freiwillige Tests und Fahrsicherheitstrainings für Senioren vor, so Hermann.

Aus der Alpenrepublik sind bis dato noch keine diesbezüglichen Stellungnahmen bekannt.

Höheres Rentenalter jedoch „keine Fahrtüchtigkeit“?

Noch drastischere Worte findet Thomas Dörflinger, seines Zeichens verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion in Baden-Württemberg. Man könne seiner Meinung nach nicht über die Erhöhung des Rentenalters auf 70 Jahre sprechen und gleichzeitig Zweifel an der Fahrtüchtigkeit dieser Altersgruppe äußern.

Das grenze an Altersdiskriminierung. Überraschend geschlossen steht auch die Opposition in Baden-Württemberg hinter den Aussagen der regierenden Parteien. Sowohl SPD als auch FDP und AfD sprachen sich laut Bericht gegen eine Testpflicht für alte Menschen aus.

Rückendeckung gibt es dabei ebenfalls von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP). Der hält viele ältere Menschen eigenen Angaben zu Folge für sehr erfahrene und umsichtige Autofahrer und setzt ganz auf Eigenverantwortlichkeit. Da der Gesetzentwurf der EU-Kommission es den Ländern tatsächlich freistellt, ob sie die Vorgabe umsetzen oder nicht, dürfte das Vorhaben gemessen an den ersten Reaktionen aus der Politik in Deutschland scheitern.

Laut SWR waren 2021 in Deutschland 66.812 Menschen im Alter über 65 Jahren an Unfällen mit Personenschaden beteiligt. Das entspricht nur 14,5 Prozent aller Unfallbeteiligten, wobei der Anteil dieser Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung auch nur bei 22,1 Prozent liegt.

Ein eindeutiger Schluss lässt sich aus diesen Zahlen also nicht ziehen.


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