Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Weltweit wackelt die Maskenpflicht

Die Welt unter der Maske – wie lange noch? (Symbolbild:Shutterstock)

Während in Staaten wie Dänemark und Großbritannien die Maskenpflicht infolge des bevorstehenden Kurswechsels in Richtung echtem Corona-Exit demnächst abgeschafft wird und etwa in den US-Bundesstaaten Texas und Florida schon seit fast einem Jahr der Geschichte angehört, halten Hardlinerregimes weiter an dieser Maßnahme fest, die infektiologisch den geringsten, dafür aber psychologisch maximalen Nutzen entfaltet: Als sichtbares Unterwerfungs- und Knechtungsinstrument führt sie den Maskenträgern gegenseitig sichtbar vor Augen, dass „Ausnahmezustand“ hält und man selbst zu den „Guten“ gehört, die dagegen einen Beitrag leisten und Regeln befolgen – und sei es nur zum Selbstzweck.

Zu den Regionen, in denen der Maske gehuldigt wird, obwohl sie eigentlich längst ausgedient haben müsste, gehören auch die meisten demokratisch regierten US-Bundesstaaten – allen voran New York. Dort hat die Gouverneurin Kathy Hochul, im Widerspruch zur durch Omikron eigentlich angezeigten Entwarnung, die eigentlich am 15. Januar abgelaufene, in weiten Teilen des öffentlichen Raumes geltende Maskenpflicht eigenmächtig um zunächst zwei Wochen verlängert und bei Verstößen unter anderem bis zu 1.000 Dollar Strafe angeordnet. Doch diesmal war der Gegenwind massiv – und die bislang ähnlich wie in Deutschland maßnahmenkonformen New Yorker Gerichte wollten nicht mehr mitziehen: Nachdem ein heftiger juristischer Streit über die verlängerte Maskenpflicht entbrannte, wurde sie am Montag von einem Richter aufgehoben. Dieser begründete seine Entscheidung damit, dass sich New York zum Zeitpunkt der Einführung des Maskenzwangs im Dezember nicht mehr im Ausnahmezustand befunden habe, die Gouverneurin habe somit nicht die Befugnis für die Anordnung gehabt.

Juristischer Streit entbrannt

Zwar wurde die Entscheidung tags darauf von einer höheren Instanz zunächst wieder außer Vollzug gesetzt, doch die Beschwerdeführer haben sofortige Appellation eingelegt und erwarten nun, dass das Bundesgericht oder in letzter Instanz der Supreme Court die Maskenpflicht endgültig kippen. Die Anhörungen dauern derzeit noch an, sodass der Fall noch in der Schwebe ist – doch da sich ein allgemeiner Paradigmenwechsel ankündigt, dürfte das Zeitalter dieser beispiellosen Kasteiung auch in den Biden-hörigen US-Bundesstaaten seinem Ende zugehen.

Generell ist die Frage nach Zweck und Legitimität der Corona-Maßnahmen spätestens seit der Entscheidung des US-Supreme Court vom 13. Januar, die von Präsident Biden verhängte Impf- oder Testpflicht für Unternehmen mit mehr als 100 Angestellten zu blockieren, Gegenstand heftiger juristischer Auseinandersetzungen: Erst vorletzten Freitag hat ein Bundesrichter in Texas auch Bidens Verordnung über die Impfpflicht für Bundesangestellte aufgehoben. Dabei argumentierte er auf der Linie des Supreme Court, indem er dem Präsidenten die Befugnis absprach, „mit einem Federstrich und ohne Rücksprache mit dem Kongress… Millionen von Bundesangestellten zu zwingen, eine medizinische Behandlung als Voraussetzung für die Arbeitserlaubnis über sich ergehen zu lassen.” Es gehe um das Recht von Individuen, persönliche Entscheidungen aufgrund ihrer eigenen Überzeugungen zu treffen. Auch der Supreme Court hatte seine Entscheidung damit begründet, dass die Verhängung gesundheitlicher Maßnahmen Sache des Kongresses und der Bundesstaaten, nicht der Bundesregierung sei. Aufgrund der texanischen Entscheidung hat das Pentagon die Impfflicht für seine zivilen Mitarbeiter ausgesetzt.

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