Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Weltweite Strafverfolgung: Umstrittenes Verbotsgesetz wird verschärft

Wer in der Corona-Zeit den Zwangsmaßnahmen-Staat mit dem Dritten Reich verglich, der bekam rasch Besuch vom österreichischen Verfassungsschutz. Möglich machte dies das sogenannte „NS-Verbotsgesetz“, das als die weltweit schärfste Regelung ihrer Art gilt. Kritiker sprechen von einem „Gummiparagrafen“ und Gesinnungsjustiz. Nun soll das umstrittene Gesetz erneut verschärft werden.

Das Verbotsgesetz 1947 regelt die strafrechtliche Verfolgung sogenannter „nationalsozialistischer Betätigung“. Das Bundesverfassungsgesetz gliedert sich in mehrere Paragrafen. Die Paragrafen 3a bis 3d stellen dabei die Gründung einer nationalsozialistischen Organisation, ihre Unterstützung oder Verherrlichung unter Strafe. Sie verfügen demnach über einen relativ spezifischen Tatbestand.

Gummiparagraf 3g

Dem gegenüber steht der Paragraf 3g, der als sogenannter „Auffang-Tatbestand“ gilt. Kritiker sprechen von einem „Gummiparagrafen“. Immerhin werde dabei weder klar definiert, was man unter „nationalsozialistisch“ verstehe, noch was als „Betätigung“ aufgefasst wird. 

Auch in Deutschland und der Schweiz gelten ähnliche Gesetze. Hunderte sinngleiche Meinungs-Prozesse werden abgewickelt. Dennoch ist Österreich aufgrund des hohen Strafrahmens weltweit einmalig. Dieser reicht von ein bis zu zehn Jahren Gefängnis. Bei besonderer „Gefährlichkeit“ sogar bis zu lebenslanger Haft. 

Antifa-Verein als Teil der Arbeitsgruppe

Nun wird das Gesetz ausgeweitet. Gestern präsentierten Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) die Erweiterungen. Auch das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, das als Antifa-Verein gilt, war Teil der Arbeitsgruppe.

Die Ausweitung hat zum Ziel, dass es noch mehr Prozesse und noch mehr Verurteilungen gibt. Wer künftig auch nur ansatzweise das Dritte Reich verharmlost, soll nach diesem Verbotsgesetz bestraft werden. Kritiker warnen: In Zeiten, wo nicht einmal gesellschaftlicher Konsens über Begriffe wie „links“ oder „rechts“, Diktatur oder Demokratie herrsche, wäre ein solch schwammiges Meinungs-Gesetz sehr gefährlich und würde zum Missbrauch einladen.

Die Neufassung des Gesetzes möchte zudem eine weltweite Strafverfolgung ermöglichen. Demnach sollen künftig auch Inhalte strafbar sein, wenn sie im Ausland mit „Zielrichtung Österreich“ veröffentlicht werden.

Scharfe Kritik an unklarem Straftatbestand

Seit Jahren steht das Gesetz aufgrund seiner Härte, seinem eklatanten Widerspruch zur Meinungsfreiheit und seinem unklaren Straftatbestand in der Kritik. So wurde etwa ein Polizist verurteilt, weil er an Hitlers Geburtstag ein Foto von Eiernockerln in den sozialen Netzwerken geteilt hatte. Angeblich Hitlers Lieblingsspeise.

Schon anerkannte Rechtsgelehrte kritisierten das Verbotsgesetz. Es sei „ohne Tatbild, von uferloser Weite und ohne rechtsstaatliche Garantien“. Deshalb wurde in der Vergangenheit immer wieder die Abschaffung des Verbotsgesetzes gefordert. So auch vom nunmehrigen „Talk im Hangar-7“-Moderator Michael Fleischhacker. Die österreichische Regierung hat sich für das Gegenteil entschieden: Verschärfen, statt abschaffen.

Zum Autor: Raphael Mayrhofer ist seit vielen Jahren für zahlreiche Alternativmedien tätig. Als Redakteur und Medienfachmann begleitete er den „Wochenblick“ ab seiner Gründung. Seinen Fokus legt der studierte Publizist dabei auf die Themenbereiche Souveränität, Identität, Nachhaltigkeit und Solidarität. Seit 2022 kümmert sich Mayrhofer als leitender Redakteur um das Format „Gesund AUF1“.

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