Wer in der Corona-Zeit den Zwangsmaßnahmen-Staat mit dem Dritten Reich verglich, der bekam rasch Besuch vom österreichischen Verfassungsschutz. Möglich machte dies das sogenannte „NS-Verbotsgesetz“, das als die weltweit schärfste Regelung ihrer Art gilt. Kritiker sprechen von einem „Gummiparagrafen“ und Gesinnungsjustiz. Nun soll das umstrittene Gesetz erneut verschärft werden.
Das Verbotsgesetz 1947 regelt die strafrechtliche Verfolgung sogenannter „nationalsozialistischer Betätigung“. Das Bundesverfassungsgesetz gliedert sich in mehrere Paragrafen. Die Paragrafen 3a bis 3d stellen dabei die Gründung einer nationalsozialistischen Organisation, ihre Unterstützung oder Verherrlichung unter Strafe. Sie verfügen demnach über einen relativ spezifischen Tatbestand.
Gummiparagraf 3g
Dem gegenüber steht der Paragraf 3g, der als sogenannter „Auffang-Tatbestand“ gilt. Kritiker sprechen von einem „Gummiparagrafen“. Immerhin werde dabei weder klar definiert, was man unter „nationalsozialistisch“ verstehe, noch was als „Betätigung“ aufgefasst wird.
Auch in Deutschland und der Schweiz gelten ähnliche Gesetze. Hunderte sinngleiche Meinungs-Prozesse werden abgewickelt. Dennoch ist Österreich aufgrund des hohen Strafrahmens weltweit einmalig. Dieser reicht von ein bis zu zehn Jahren Gefängnis. Bei besonderer „Gefährlichkeit“ sogar bis zu lebenslanger Haft.
Antifa-Verein als Teil der Arbeitsgruppe
Nun wird das Gesetz ausgeweitet. Gestern präsentierten Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) die Erweiterungen. Auch das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, das als Antifa-Verein gilt, war Teil der Arbeitsgruppe.
Die Ausweitung hat zum Ziel, dass es noch mehr Prozesse und noch mehr Verurteilungen gibt. Wer künftig auch nur ansatzweise das Dritte Reich verharmlost, soll nach diesem Verbotsgesetz bestraft werden. Kritiker warnen: In Zeiten, wo nicht einmal gesellschaftlicher Konsens über Begriffe wie „links“ oder „rechts“, Diktatur oder Demokratie herrsche, wäre ein solch schwammiges Meinungs-Gesetz sehr gefährlich und würde zum Missbrauch einladen.
Die Neufassung des Gesetzes möchte zudem eine weltweite Strafverfolgung ermöglichen. Demnach sollen künftig auch Inhalte strafbar sein, wenn sie im Ausland mit „Zielrichtung Österreich“ veröffentlicht werden.
Scharfe Kritik an unklarem Straftatbestand
Seit Jahren steht das Gesetz aufgrund seiner Härte, seinem eklatanten Widerspruch zur Meinungsfreiheit und seinem unklaren Straftatbestand in der Kritik. So wurde etwa ein Polizist verurteilt, weil er an Hitlers Geburtstag ein Foto von Eiernockerln in den sozialen Netzwerken geteilt hatte. Angeblich Hitlers Lieblingsspeise.
Schon anerkannte Rechtsgelehrte kritisierten das Verbotsgesetz. Es sei „ohne Tatbild, von uferloser Weite und ohne rechtsstaatliche Garantien“. Deshalb wurde in der Vergangenheit immer wieder die Abschaffung des Verbotsgesetzes gefordert. So auch vom nunmehrigen „Talk im Hangar-7“-Moderator Michael Fleischhacker. Die österreichische Regierung hat sich für das Gegenteil entschieden: Verschärfen, statt abschaffen.
Zum Autor: Raphael Mayrhofer ist seit vielen Jahren für zahlreiche Alternativmedien tätig. Als Redakteur und Medienfachmann begleitete er den „Wochenblick“ ab seiner Gründung. Seinen Fokus legt der studierte Publizist dabei auf die Themenbereiche Souveränität, Identität, Nachhaltigkeit und Solidarität. Seit 2022 kümmert sich Mayrhofer als leitender Redakteur um das Format „Gesund AUF1“.
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