Horst D. Deckert

Wie im Kindergarten: Weil Gericht AfD-Mann Zugang zur Debatte sichert, sagt Landeszentrale Debatte ab

#Landeszentrale für politische Bildung in Freiburg lädt die #AfD nicht zur BTW-Kandidatenvorstellung ein. Die AfD klagt dagegen – AfD gewinnt. Die Landeszentrale für „Kleinkindergetue“ sagt die Veranstaltung ab. 

Die für Donnerstag geplante Online-Diskussion der „Landeszentrale für politische Bildung“ (LpB) wollte in ihrer Kandidatenvorstellungsrunde keinen Vertreter der demokratisch gewählten, größten Oppositionspartei im Bundestag sitzen haben.

Dagegen hatte der Freiburger AfD-Kandidat Marco Näger geklagt. Wie das Stuttgarter Verwaltungsgericht gegenüber der BZ bestätigte, hat die zehnte Kammer dem Eilantrag des AfD-Politikers  am Mittwoch stattgegeben. Im Kleinkindmodus hatte daraufhin die Freiburger Außenstelle der staatlichen Bildungseinrichtung ihre Veranstaltung „Auf der Zielgeraden: Wer vertritt Freiburg im Bundestag?“ gänzlich abgesagt. Die Antidemokraten im LpB-Kindergarten hoffen nun auf ein anders lautendes Urteil im Hauptsacheverfahren.

Die Begründung der LpB, Näger nicht eingeladen zu haben: Nägers Verbindung zur Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“ (JA). Diese wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Und damit mag man in der LpB nichts zu tun haben, so die mehr als dünne Begründung. Beim Verwaltungsgericht scheint sich ein demokratisches Rumpfverständnis erhalten zu haben: Solange eine Partei nicht verboten sei, müssten öffentliche Einrichtungen deren Kandidaten die gleichen Chancen und Rechte einräumen, so der Gerichtssprecher Philipp Epple.

Die AfD wirft der mit Steuergeldern finanzierten Landeszentrale vollkommen richtig „kindlichen Trotz“ und „mangelndes Demokratieverständnis“ vor.

Die Freiburger Jungsozialisten (Jusos), die kleinen SPDler aus der zweite Reihe, schwören jedoch: „Wir bleiben #stabilgegenrechts und unterstützen die Entscheidung der Landeszentrale“.

(SB)

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