Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Wie spanische Medien und Faktenchecker die Realität verfälschen

Nach fast zwei Jahren politischer Illegalitäten und der damit einhergehenden Manipulation der Bevölkerung durch die Mainstream-Medien zeichnet sich eine goldene Regel ab: Je näher ein Kritiker der Wahrheit kommt und je mehr Menschen er mit seinen Informationen erreicht, desto aggressiver wird er in der Öffentlichkeit diffamiert und diskreditiert. Spanische Medienvertreter gehen bei solchen Attacken immer unter die Gürtellinie, Sachlichkeit und Presse-Kodex werden völlig ausser Acht gelassen.

In übelster Form wurde kürzlich der Anwalt Aitor Guisasola von diversen TV-Moderatoren, selbsternannten Faktencheckern und C-Promis in die Mangel genommen. Am 24. Januar 2022 hatte der Jurist auf seinem YouTube-Kanal «Un abogado contra la demagogia» mit über 280’000 Fans darauf hingewiesen, dass das Maskentragen im Freien ab sofort nicht mehr obligatorisch sei. Ministerpräsident Pedro Sánchez hatte das seinem Volk am 23. Dezember 2021 durch das «Gesetzesdekret 30/2021» sozusagen zum Weihnachtsgeschenk präsentiert.

Der Hinweis erfolgte aus fundiertem juristischen Grund. Er ist in der spanischen Verfassung unter Artikel 86 verankert: Zwar kann die Regierung «in Fällen ausserordentlicher und dringender Notwendigkeit vorläufige Rechtsvorschriften in Form von Gesetzesdekreten» erlassen, doch müssen diese «unverzüglich dem zu diesem Zweck einberufenen Abgeordnetenkongress zur Beratung und Abstimmung» vorgelegt werden. Und zwar «innerhalb von dreissig aufeinanderfolgenden Tagen».

Dies sei nicht geschehen. Der Kongress habe das Gesetzesdekret nicht fristgerecht ratifiziert, erläuterte Guisasola. Darum sei die Auflage auf nationaler Ebene aufgehoben. Das Maskentragen im Freien sei vom Tisch.

Schnell erreichte der Anwalt allein mit seinem YouTube-Video über 150’000 Menschen. Doch der Shitstorm und die Zensur folgten auf dem Fusse. Der Mainstream zog die Aussagen Guisasolas ins Lächerliche und beleidigte den Anwalt in wenig höflicher Art und Weise. Sein Video wurde gelöscht, sein Twitter-Account gesperrt, Facebook und andere selbsternannte Faktenchecker beschuldigten ihn, Fake-News zu verbreiten.

Das Argument der spanischen Medienvertreter, die sich dummdreist zu dieser juristischen Angelegenheit äusserten: In Artikel 90 der internen Geschäftsordnung des Abgeordnetenkongresses würde stehen, dass es sich bei solchen Fristen um «dias habiles», also Wochentage handle. Deshalb sei die Frist noch nicht abgelaufen, und das Maskentragen im Freien bleibe weiterhin obligatorisch.

Guisasola widersprach umgehend in einem weiteren Video. Artikel 86 der spanischen Verfassung stehe definitiv über dieser Regelung für den Kongress, betonte er. «Ich bin seit 30 Jahren Anwalt und habe an Tausenden von Gerichtsverfahren mitgewirkt. Wer behauptet, dass es sich um Werktage handelt, der hat keine Ahnung vom Recht. Das ist sonnenklar», betonte er.

Kommentar Corona-Transition:

Aitor Guisasola bezieht seit Beginn des Virus-Terrors immer wieder klar und sachlich Stellung zu rechtlichen Fragen. Und damit sich jeder von der Richtigkeit seiner Aussagen überzeugen kann, fügt er die Links der Gesetzestexte an. Jeder kann sich also selbst ein Bild machen.

Der engagierte Anwalt klärte zudem einer der ersten Juristen öffentlich darüber auf, dass der erste «Alarmzustand» und die damit einhergehenden drakonischen Zwangsmassnahmen illegal und verfassungswidrig waren. Sánchez & Co. hatten sie am 14. März 2020 verhängt.

Immer wieder informierte Guisasola in seinen Videos auch darüber, dass die Anzeigen, die von den Staatssicherheitskräften aufgrund von Verstössen gegen diese Massnahmen verhängt wurden, nicht rechtmässig seien. Dafür wurde er von Politikern und Medien aufs übelste diffamiert. Man hatte sogar versucht, ihm die Anwaltslizenz zu entziehen. Am Ende zeigte sich jedoch, dass Guisasola mit seiner juristischen Einschätzung vollkommen richtig lag.

Nachdem sich das Oberste Verfassungsgericht im Juli 2021 – fast anderthalb Jahre später – endlich bequemte, sich zur rechtlichen Lage zu äussern, kamen die Richter nämlich zu dem Schluss, dass der erste «Alarmzustand» tatsächlich illegal war. Die etwa 1,4 Millionen Anzeigen, die in knapp drei Monaten gegen aufmüpfige Bürger erstattet wurden, waren damit null und nichtig. Die Regierung musste sogar bereits bezahlte Geldbussen zurückerstatten.

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