Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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«Wie wehrt man sich gegen künftige Impfstrafverfügungen?»

Angesichts der Einführung der Impfpflicht ab dem kommenden 1. Februar sind alle in Österreich lebenden Personen ab dem 18. Lebensjahr verpflichtet, sich gegen das SARS-CoV-2-Virus impfen zu lassen. Tun sie dies nicht, so drohen sogenannte «Impfstrafverfügungen».

Kla.TV hat sich mit verschiedenen Anwälten in Verbindung gesetzt und Recherchen angestellt, um Möglichkeiten aufzuzeigen, wie man sich gegen die Impfpflicht wehren kann. Hier die Übersicht.

  • Trifft das Schreiben ein, welches zum Impf-Termin aufruft, heisse der erste Schritt «Ignorieren»: «Sämtliche bisherige Bekanntgaben von ‹Impf›-Terminen sind rechtlich absolut irrelevante ‹Einladungen› und können daher ignoriert werden.» Sollte dies nichts nützen, so könne man ein schriftliches Auskunftsbegehren beim Bundesministerium für Soziales einreichen: «Wenn Sie wissen wollen, woher der Absender weiss, dass Sie noch nicht geimpft sind, fragen Sie einfach nach.» Die Weitergabe von persönlichen Daten sei durch die DSGVO geschützt.
  • Attest beantragen: Kla.TV rät, dem für den Wohnort zuständigen Amtsarzt (die Hausärzte seien in Österreich nicht dafür zuständig) eine E-Mail mit der Beantragung einer Impfbefreiung zu schicken. Würde eine solche Beantragung abgelehnt, müsse das gut begründet sein. Ausserdem könne dagegen Einspruch erhoben werden. «Es kann keine Strafe nach dem Impfpflichtgesetz rechtskräftig werden, ehe ein Befreiungsantrag beim Amtsarzt abgelehnt und von der Berufungsinstanz bestätigt wurde.»
  • Der Impf-«Einladungsbrief» komme vom zuständigen Magistraten oder der Bezirkshauptmannschaft. Es sei empfohlen, den Brief in der gegebenen Frist zu beantworten und die persönlichen Gründe gegen die Impfung anzugeben. «Die inhaltlichen Bedenken und Sorgen zeigen der Behörde, dass man überlegte Argumente hat.» Auch hier sei die Behörde verpflichtet, sich damit auseinanderzusetzen.
  • Treffe dann der sogenannte «Ladungsbescheid» ein, komme dies der «Aufforderung zur Impfung» gleich. «Dagegen kann man beim Verwaltungsgericht gesondert vorgehen», berichtet Kla.TV: «Dazu wird es von Anwälten Mustervordrucke geben.»
  • Als nächster Schritt erhalte man eine «Strafverfügung», gegen diese man Einsprache erheben könne: «Mustervordrucke werden auch hier zur Verfügung stehen.»
  • Nütze auch das nichts, so erfolge die «Straferkenntnis». An dieser Stelle müsse die Strafe bezahlt werden, sofern man sich immer noch nicht impfen lasse. Aber: «Für viele ist dies keine Option. Deshalb gibt es an dieser Stelle weitere juristische Möglichkeiten.» Für die nächsten Schritte sei es empfohlen, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen.
  • Als Erstes werde Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht eingereicht.
  • Lehne dieses ab, so komme es zur Anrufung des Verfassungsgerichtshofs: «Hier bringt man ein, dass Grundrechte gravierend verletzt wurden, wie z.B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Recht auf Privatsphäre oder das Recht auf Gewissensfreiheit.» Das Verfahren ruhe dann acht bis neun Monate bis zum Entscheid, was doch etwas Luft verschaffen kann.
  • Sollte die Beschwerde wiederum abgelehnt werden, komme es zur Anrufung des Verwaltungsgerichtshofs: «Dieser prüft die eingebrachten Argumente und auch eventuelle Verfahrensmängel, die es auch geben wird.»
  • Kapazitätsgrenzen ausreizen: «Wenn nur 250’000 Menschen von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch machen», schreibt Kla.TV, so bringe dies die Behörden bereits an ihre Kapazitätsgrenzen.

Rechtsanwalt Forsthuber ruft deshalb die österreichische Bevölkerung auf: «Drum alle, die gegen diesen Impfzwang, gegen diese Impfpflicht sind, lade ich ein: Treten Sie aktiv für Ihre Rechte ein und beantworten Sie unbedingt jedes behördliche Schreiben. Sie haben Rechte und zwar in jedem Verfahrensabschnitt und darauf sollte man unbedingt hinweisen.»

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Sämtliche Quellenangaben und weiterführende Informationen können unter dem Beitrag von Kla.TV abgerufen werden.

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