Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Wieso dürfen US-Sportler an internationalen Wettbewerben teilnehmen?

Von Peter Haisenko 

Die Sanktionen gegen Russland sind umfassend und der Westen betreibt schon Sippenhaft. Die Teilnahme russischer Sportler an internationalen Wettbewerben wurde verboten. Wäre die Begründung für diese Schritte allgemein gültig, dürften US-Sportler schon seit Jahrzehnten nicht mehr im internationalen Raum auftreten.

Gäbe es international anerkannte Kriterien, die den Ausschluss von Sportlern oder andere Sanktionen zwingend vorschreiben, für den Fall, dass ein Land etwas Ungehöriges tut, dann müssten die in etwa so lauten: Wenn ein Staat einen anderen überfällt, diesem schweren Schaden zufügt, auch absichtlich wirtschaftlichen Schaden, und ohne Rücksicht auf die Zivilbevölkerung vorgeht, zivile Objekte und Infrastruktur zerstört, dann muss die internationale Gemeinschaft mit härtesten Sanktionen gegen den Aggressor vorgehen. Das beinhaltet auch den Ausschluss von Sportlern aus dem Land des Angreifers von internationalen Wettbewerben. Alle diese Maßnahmen werden so lange fortgesetzt, wie der angreifende Staat keine Reparationen für sein ungerechtfertigtes Vorgehen geleistet hat und insbesondere dann, solange dieser noch Besatzungstruppen im angegriffenen Land stationiert hält.

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