Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Windrad-Irrsinn: Bundesverfassungsgericht billigt Waldzerstörung!

Deutschlands oberste Richter haben sich jetzt auch zu willfährigen Notaren der Windrad-Lobby gemacht: Die Bundesländer können Windkraftanlagen in ihren Wäldern nicht pauschal verbieten. Mit dieser am Donnerstag (10.November) veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht das in Thüringen geltende Verbot für verfassungswidrig und nichtig erklärt. 

Dem Bundesland fehle die Gesetzgebungsbefugnis, begründeten die Richter des Ersten Senats am Donnerstag (10.November)  ihre Entscheidung unter Hinweis auf das Bundesbaugesetz. Dort sei den Bundesländern nur eingeräumt worden, einen Mindestabstand von einem Kilometer zu Wohngebieten festzulegen. Für ein generelles Windrad-Verbot in Waldgebieten bestehe kein Spielraum.

Mit der Entscheidung haben die Karlsruher Richter der Verfassungsbeschwerde von Waldeigentümern Recht gegeben. Diese hatten das Verbot als ungerechtfertigten Eingriff in ihr Privateigentum angesehen und wollten offenbar schnelle Kasse machen. Das Verbot stand seit 2020 auf Drängen der Landes-CDU im Thüringer Waldgesetz.

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